Beiträge von Dhomarae

    Kann er denn trotz der Vorfälle noch voll arbeiten? Kündigen oder verkaufen Sie bloß nicht die Versicherung!!! Das ich eigentlich echt das wichtigste.


    Das wichtigste ist die Arbeitskraft, diese sollte auf jeden Fall versichert sein und bleiben. Ein super Tip hat mein Vorgänger ja schon geliefert, ich denke Sie haben hier Kontakt aufgenommen...

    Also ich möchte mal dazu sagen, mein Freund hat sich von mir getrennt und ich habe einen neuen Antrag stellen müssen. -Vorschlag der ARGE- Eine neue Wohnung hatte ich nocht nicht -wie auch von heute auf morgen?- und mir wurde gesagt der Antrag gilt erst ab da wo ich ausgezogen bin. Schon klar alles kein Problem. Trotzdem hatte ich aber im Haus meines Ex Freundes 2 Herren vom Amt sitzen, die kontrollieren wollten was hier so abgeht. Ich finde das nicht gerecht fertigt. Denn: für die Zeit wo ich keine Wohnung habe, war mir klar das ich keine Leistungen bekomme.


    Kein Problem wäre für mich gewesen, wenn die zur neuen Wohnung gekommen wären. Das hätte ich nachvollziehen können, kein Thema. Aber so fühle ich mich persönlich ungerecht behandelt.

    Du solltest dir sobald wie möglich eine neue Wohnung suchen und dann läßt du dir von der ARGE eine Mietbescheinigung geben. Das ist ein Formular wo Kosten, Größe usw eingetragen werden. Dann gehst du damit zur ARGE und läßt dir die Wohnung genehmigen -bevor- du den Vertrag unterschreibst.


    Ich mache gerade das gleiche mit. Habe allerdings nen Job gefunden und muss erstmal doch selbst zahlen. Bei mir hat es aber ewig gedauert bis mal eine Antwort von der ARGE kam. Die brauchen glaub ich Druck damit das alles mal ein bisschen zügiger von statten geht.

    Bei mir war es ähnlich... Sollte den Antrag ausfüllen, abgeben und dann einen sogenannten "Einsteiger ALG II Kurs" mitmachen, wo mir erklärt wird, wie man den Antrag ausfüllt, Rechte, Pflichten, Blabla. Fand das ziemlich bescheuert. Bin aber estmal umzu gekommen, da ich dann doch noch weiter gearbeitet habe.

    So mein Problem ist, ich werde zum 01.09.07 bei meinem Ex ausziehen, mit dem ich ca. 6 Jahre zusammen gelebt habe. Ich habe bei der ARGE gefragt wie es aussieht mit Möbeln, Waschmaschine etc. pp. Dort hieß es das nach der langen Zeit, die wir zusammen gelebt haben, angenommen wird, es sei "ein gemeinsamer Hausstand" gegründet worden sei. Dem ist aber nicht so.


    Ich bin quasi von meinen Eltern also vom Kinderzimmer zu ihm gezogen und er hat ein eigenes Haus. Also dementsprechend gehört mir an Möbeln fast nichts, nur fast unwichtiger Kleinkram. Die Frage bei der ARGE ergab die Antwort das in diesem Fall nur ein Darlehen gewährt werden würde und ich dieses dann wieder zurückzahlen müsse.


    Ist das tatsächlich so? Ein Darlehen möchte ich nämlich ganz bestimmt nicht vom Staat haben, das sind die schlimmsten Schulden, die man haben kann...
    Vielleicht steht mir ja wenigestens eine Waschmaschine zu. Ich hab keine Ahnung. Bitte helft, ist dringend so langsam....

    Also erstmal wie wäre es denn, wenn die Agentur für Arbeit dich unterstützen würde bei der Ausbildungsplatzsuche? Frage dort doch einfach mal nach. Schon gut möglich, das dir nach "einem einfachen Streit" keine Leistung zusteht. Ich habe hierzu nur folgendes auf der Seite der Agentur für Arbeit gefunden:


    Unterkunft und Heizung


    Kosten der Unterkunft und Heizung werden, soweit sie angemessen sind, in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen.
    Haben Sie ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung, gehören zu den Kosten der Unterkunft die damit verbundenen Belastungen, jedoch nicht die Tilgungsraten für Kredite.
    Unter 25-Jährige, die bei den Eltern ausziehen wollen, bekommen die Kosten für Unterkunft und Heizung allerdings nur dann ersetzt, wenn der kommunale Träger dem Auszug zugestimmt hat. Die Zustimmung erhalten Sie über den für Ihre Leistungen zuständigen Ansprechpartner. Es muss zugestimmt werden, wenn


    * die Betroffenen aus ?schwerwiegenden sozialen Gründen? nicht bei den Eltern wohnen können,
    * der Umzug zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt nötig ist oder
    * ein sonstiger schwerwiegender Grund vorliegt.



    Also ich würde es auf die Schiene probieren das dich das Amt mal unterstützt bei der Suche nach einer Ausbildungsstelle. Wenn du dann eine Stelle findest und deswegen umziehen müsstest sieht es ja schon wieder anders aus. Wenn du vom Wohnort her flexibel bist, sollte es doch kein Problem sein. Viel Glück!

    Hmm ich weiß ja nicht ob es schon zu spät ist, aber wäre es nicht besser mit der Versicherung zu sprechen ob man dort eine Vereinbarung treffen kann, daß diese Lebensversicherung, sofern es eine Kapitalbildende ist, nicht vor dem 65. Lebensjahr ausbezahlt werden kann? So kommst du zwar an das Geld nicht ran bevor du 65 bist, aber so dient es ausschließlich der Altersvorsorge und das Amt kann nicht von dir verlangen, die Versicherung zu kündigen.


    Hierzu folgendes Zitat aus: http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/arbeitslosengeld-ii-kapitallebensversicherung-beruecksichtigung.htm


    Urteil zu: Arbeitslosengeld II Kapitallebensversicherung Berücksichtigung


    Empfänger von Arbeitslosengeld II müssen grundsätzlich eine bestehende Kapitallebensversicherung verwerten, wenn deren Rückkaufswert über der Freibetragsgrenze liegt. Eine Kapitallebensversicherung gehört als Altersvorsorge nur dann zum Schonvermögen, wenn sie nicht vor Eintritt in den Ruhestand verwertet werden darf. Die vorzeitige Kündigung der Lebensversicherung darf im Übrigen dann nicht verlangt werden, wenn die Verwertung unwirtschaftlich ist, weil der Rückkaufswert erheblich hinter den einbezahlten Prämien zurückbleibt.


    Urteil des Hessischen LSG vom 10.08.2006
    L / AS 50/06 ER

    Nun ja das schon, aber das Amt fragt im Antrag nach ob in letzten 10 Jahren Eigentum veräußert oder verschenkt wurde. Ich glaube nicht das die das aus Spaß machen. Ich denke mal es könnte schon passieren das die dann sagen: Ja aber sie haben ja ihrem Sohn...


    Hierzu ein Zitat aus der Seite https://www.datenschutzzentrum.de/allgemein/alg2.htm


    Frage 8: Wurde Vermögen im In- oder Ausland verschenkt oder gespendet oder auf eine andere Person übertragen?


    Diese Frage ist nur dann zu beantworten, wenn Ihr bestehendes Vermögen und das Vermögen, was Sie in den letzten 10 Jahren verschenkt, gespendet oder auf eine andere Art übertragen haben, Ihre bzw. die Vemögensfreigrenze der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft (siehe § 12 SGB II) überschreitet.


    Die Bundesagentur für Arbeit hat zwischenzeitlich zugesagt, eine " Bagatell-Grenze" festzulegen. Die Höhe dieses Mindestbetrages steht jedoch noch nicht fest.

    So abwägig klingt das gar nicht, ob es das genau gibt, weiß ich auch nicht. Jedenfalls habe ich folgendes auf der Seite der Agentur für Arbeit gefunden:


    Zitat:
    5.Beweislastumkehr bei eheähnlichen oder partnerschaftsähnlichen Gemeinschaften


    § 7 Abs. 3a SGB II bestimmt nunmehr eine Beweislastumkehr bei der Prüfung, ob eine eheähnliche oder partnerschaftsähnliche Gemeinschaft gegeben ist. Eine Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft wird jetzt vermutet, wenn die Partner
    a) länger als ein Jahr zusammenleben,
    b) mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
    c) Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
    d) befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.


    Hintergrund dieser Bestimmung ist, Leistungsmissbrauch durch falsche Angaben zu den häuslichen Verhältnissen zu verhindern und die praktischen Schwierigkeiten bei der Aufklärung der tatsächlichen Lebensumstände durch Leistungsträger und Gerichte zu beseitigen. Es handelt sich um eine widerlegbare Vermutung. Der Betroffenen kann also darlegen und muss nachweisen, dass die aufgeführten Kriterien nicht vorliegen oder die Vermutung durch weitere Tatsachen entkräftet wird.


    Demnach würde ich sagen, hat deine Bekannte mit ihrer Aussage nicht Unrecht.

    Deine Frage kann ich dir leider nicht beantworten. Bin in fast der gleichen Situation. Nur ist bei mir anders mein Freund hat sich von mir getrennt, aber ich lebe noch bei ihm. Geld bekomme ich von der ARGE trotzdem nicht. Erst dann, wenn ich umgezogen bin.


    Aber was für dich wichtig ist: Denke dran du bist nicht kranken versichert!! Das Problem habe ich auch. Seit dem 01.04.07 weiß ich nicht ob nun Beiträge gezahlt werden oder nicht. Bei dir ist aber das schlimme, das dein Freund dich nicht unterstützen will. Demnach würde er ja für dich auch nicht die Krankenkasse zahlen. (Ehm ihr seid 5 Jahre zusammen, warum ist das so ein Problem? Naja anderes Thema...)


    Erkundige dich bei deiner Krankenkasse, wie es aussieht. Das kann ich dir nur dringendst empfehlen.