Herzlichen Dank, Deci2001
Das ist in Mönchengladbach die derzeit übliche Bearbeitungszeit. Angeblich ist dies eine Folge der Reduzierung von Sachbearbeitern im vergangenen Jahr.
Herzlichen Dank, Deci2001
Das ist in Mönchengladbach die derzeit übliche Bearbeitungszeit. Angeblich ist dies eine Folge der Reduzierung von Sachbearbeitern im vergangenen Jahr.
Ihr könnt nur hoffen, daß euch nicht unterstellt wird, in betrügerischer Absicht diese Situation absichtlich herbeigeführt zu haben, vor allem deshalb, weil du deine eigene Wohnung gar nicht erst gekündigt und den neuen Mietvertrag auch nicht unterschrieben hast. Irgendwie drängt sich dieser Eindruck auch wirklich auf, weil ihr vor dem Umzug nicht zusammengelebt habt - entweder ihr ward nie ein Paar oder dein Exfreund wollte eine größere Wohnung für sich alleine haben nach der Trennung.
Dein Freund oder Exfreund muß auf jeden Fall dort schnell wieder ausziehen oder einen Untermieter besorgen. Möglicherweise, wenn er Glück hat, bezahlt das Amt die halbe Miete für die viel zu große Wohnung noch 3 Monate weiter, aber dann ist Schluß. Schließlich handelt es sich nicht um 1 m2, sondern um erheblich mehr.
Beamte haben Sonderrechte in vielen verschiedenen Bereichen. Dein Freund sollte klären wie das mit der Krankenversicherung aussieht. In jedem Fall sind dies aber Kosten, die er erstattet bekommt.
Der Umzug darf dir nicht untersagt werden - du bist bald 25 und in 3 Monaten ist euer Baby da.
Stell den Antrag schriftlich und nenne dabei sämtliche Fakten, die für den Umzug sprechen, z. B. daß die Mutter deines Kindes aus gesundheitlichen/psychischen Gründen in der Spätschwangerschaft Hilfe benötigt, die nur durch eine gemeinsame Wohnung gegeben sein würde. Auch ist es vermutlich so, daß die Wohnung der Eltern für 1 bis 2 weitere Personen schlicht zu klein ist.
Deine Freundin befindet sich fast im letzten Drittel der Schwangerschaft. Der Gesetzgeber sieht nicht ohne Grund den Beginn der Karenzzeit 8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin vor. Demnach tut Eile Not. Auch dies ist ein Fakt, der für einen Umzug vor deinem 25. Geburtstag spricht.
Falls dein Antrag abgelehnt wird, geh zum Gericht mit dem aktuellen ALG2-Bescheid und der Ablehnung, laß dir einen Schein für den Rechtsanwalt geben und von diesem vertreten. Du glaubst gar nicht was alles möglich ist, wenn ein Gericht sich mit einem solchen Fall auseinandersetzt.
Übrigens ist es tatsächlich möglich, daß ihr nur auf 60 m2 Anspruch habt, bzw. nur so viel durchsetzen könnt. Ein neugeborener Säugling benötigt ja auch nicht gar so viel Platz. Aber das ist nicht weiter schlimm. Wir haben 3 Jahren mit 4 Personen auf 45 m2 in 2 Zimmern mit Kochnische gelebt, wobei meine Söhne schon 14 und 20 sind - das war schlimm. Jetzt in der neuen Wohnung haben wir mit 4 Personen 75 m2 und 4 Zimmer (die Küche hat einen eigenen Raum) was eigentlich für 3 Personen ausreichend wäre, aber uns kommt sie wegen der engen Verhältnisse vorher riesengroß vor. Seht einfach zu, daß ihr eine 3-Zimmer-Wohnung bekommt mit 60 m2.
VIEL GLÜCK!!!
Falls ein Arbeitsverhältnis im beiderseitigen Einverständnis aufgelöst wird, steht dir erstmal eine Sperrzeit bevor. So geht es einer Bekannten, die nun für die nächsten 3 Monate nicht weiß was sie machen soll. Laß dich kündigen, notfalls aus betriebsinternen Gründen.
Du solltest ALG2 in dem Wohnort wo du gemeldet bist beantragen, da dieser Ort als dein ordentlicher Wohnsitz gilt. Zunächst ist die Sicherung des Lebensbedarfs das wichtigste.
Danach erst beantragst du den Umzug in eine eigene Wohnung. Normalerweise müssen junge Erwachsene bis 25 bei einem Elternteil leben, wenn sie arbeitslos oder in Ausbildung sind. Aber in Ausnahmefällen ist es möglich eine eigene Wohnung zu haben, z. B. wenn es zu einem kompletten Zerwürfnis zwischen Eltern und Kind gekommen ist. Vor ein paar Tagen erzählte man mir von zwei solcher Fälle: einmal waren Eltern und Tochter völlig zerstritten und einmal paßte der lockere Lebensstil des erwachsenen Sohnes den sehr katholischen Eltern so gar nicht.
Falls dein Antrag auf eine eigene Wohnung abgelehnt wird, besorg dir beim Amtsgericht einen Schein für den Rechtsanwalt und setz deinen Anspruch auf eine eigene Wohnung mit dessen Hilfe durch.
Es wäre hilfreich, wenn deine neue Arbeit, deine Schule oder dein Ausbildungsplatz in dem Ort sind in dem du gerne leben würdest.
Erwarte nicht, daß du sofort eine eigene Wohnung bekommst. Du mußt schon mit einer Menge Lauferei und Zeit rechnen. Und währenddessen wirst du bei deiner Mutter wohnen müssen. Falls du bei Freunden leben solltest, melde dich um und stell dort den Antrag wo du dich aufhältst.
Warum warst du bisher bei deiner Mutter gemeldet obwohl du woanders gelebt hast?
1. Bei der ARGE erfragen wieviel die Wohnung ca. kosten darf. Hinsichtlich der Größe stehen euch 45 m2 für die erste Person und je 15 m2 für jede weitere Person zu. Dies geht telefonisch.
2. Bei der ARGE Umzug beantragen - am besten persönlich, in jedem Fall schriftlich festhalten lassen. Laß dir auch gleich das Formular für die Mietbescheinigung geben, die später der potentielle Vermieter ausfüllen muß.
3. Wohnung suchen und Mietbescheinigung vom Vermieter oder der Hausverwaltung ausfüllen lassen. Kläre auch ab ob die Mietkaution in Form einer Bürgschaftserklärung von Seiten der ARGE gestellt werden kann.
4. Mit der ausgefüllten Mietbescheinigung bei der ARGE persönlich vorsprechen. Laß dir eine schriftliche Erlaubnis zum Bezug der neuen Wohnung geben. Außerdem verlange die Bürgschaftserklärung für die Mietkaution oder beantrage einen Kredit zur Finanzierung der Kaution. Diese Sonderzahlung kannst du anschließend in Raten vom Regelbedarf der Bedarfsgemeinschaft abziehen lassen.
5. Erst jetzt Mietvertrag unterschreiben.
6. Mit dem unterzeichneten Mietvertrag bei der ARGE persönlich vorsprechen und direkt die Zuschüsse für Umzugs- und Renovierungskosten beantragen. Diese Anträge solltest du in schriftlicher Form abgeben. Es ist gut, wenn man einen Grundriß der Wohnung vorlegen kann. Darüberhinaus sollte man sämtliche Maße der Räume und Raumhöhen angeben. Es ist dabei wichtig, daß diese Maße korrekt sind, da sie vermutlich vor Ort überprüft werden. Die Bearbeitung dieser Anträge dauert möglicherweise ein paar Wochen, darum so schnell wie möglich stellen.
Gleichzeitig einen Änderungsantrag stellen, so daß es zu keinen zeitlichen Lücken bei den Anträgen kommt.
VIEL GLÜCK!!!
Ich mußte keine Kaution bezahlen, weil die ARGE dem Vermieter eine Bürgschaftserklärung ausgestellt hat. Hätte der Vermieter eine solche nicht angenommen, dann hätte ich von der ARGE einen Kredit bekommen, den ich in den folgenden Monaten vom ALG2-Bedarf in Raten abzahlen hätte müssen.
Als ALG2-Empfänger benötigst du vor der Unterzeichnung des Mietvertrags die Zustimmung der ARGE, wenn du eine andere Wohnung anmieten möchtest. Sobald dann der unterzeichnete Mietvertrag vorliegt, kannst du bei der ARGE einen Zuschuß für Umzug und Renovierung beantragen. Diese Zuschüsse sind keine Kostenübernahme, also wirklich nur ein relativ geringer Zuschuß. Dennoch sollte man sämtliche Rechnungen für den Fall der Fälle aufbewahren. Mir wurde bei der ARGE gesagt, daß ich keine Rechnungen brauchen würde, aber beim nächsten Besuch wollten die dann doch die Rechnungen sehen.
Beim Antrag auf Renovierungszuschuß müssen sämtliche Maße der Zimmer angegeben werden, auch die Raumhöhen. Ebenso müssen sämtliche durchzuführenden Renovierungsarbeiten aufgelistet sein. Übrigens kam eine Woche nach unserem Umzug ein Angestellter der Stadtverwaltung unangemeldet in der Wohnung vorbei, um meine Angaben zu überprüfen und um die Wohnung auf ihren Zustand hin zu prüfen. Aus Mangel an Geld hatten wir noch nicht begonnen zu renovieren, was sich als gut herausgestellt hat.
Die Ansprüche auf Umzugs- und Renovierungszuschüsse hast du in jedem Fall - unabhängig von dem angerechneten Einkommen wie etwa Kindergeld oder BaFöG - solange du Geld gemäß Hartz IV bekommst. Dabei ist es auch irrelevant ob du selber die Wohnung wechseln wolltest oder die ARGE dich dazu gezwungen hat. Du mußt dir nur vor Unterzeichnung des Mietvertrags deren Erlaubnis einholen.
Beim Umzug Anfang März stellte sich heraus, daß unser altes Bett, ein französisches Bett mit eingebauter Matratze, nicht durch das Treppenhaus paßt und somit nicht in unsere Wohnung gebracht werden kann. Zerlegen konnten wir es ebenfalls nicht. Eigentlich wollten wir es der Hephata oder Caritas spenden, aber die konnten nicht vorbeikommen und so blieb das Bett vor dem Haus stehen bis es als Sperrmüll abgeholt wurde.
Der ARGE teilte ich unmittelbar das Dilemma mit und bemühte mich, ein neues Bett für meinen Lebensgefährten und mich zu beantragen. Die Annahme des Antrags wurde verweigert. Begründung: "Als ALG2-Empfänger ist man verpflichtet, von den laufenden Zahlungen Geld auf die Seite zu legen, um notfalls etwas angespart zu haben falls man in Not kommen sollte. Dies gilt für sämtliche Anschaffungen und Reparaturen, z. B. Waschmaschinenreparatur, Möbelkauf, Kleidung, Schulfahrten, Schlafsack für Klassenfahrt, etc."
Ich dachte ich könne meinen Ohren nicht trauen, zumal uns die ARGE bereits seit August vergangenen Jahres 192,00 Euro BaFöG als Einkommen eines meiner Söhne anrechnet, obgleich immer noch nicht über den Antrag entschieden worden ist. So fehlen uns seit mehr als einem halben Jahr monatlich fast 200 Euro vom Grundbedarf. Wie um alles in der Welt soll man von Hartz IV etwas auf die Seite legen können? Und wie soll das denn funktionieren, wenn man ganze 192,00 Euro monatlich weniger bekommt?
Wir würden uns gerne wenigstens Matratzen kaufen, aber vom Regelbedarf können wir uns das nicht leisten. Was kann ich tun?
In den nächsten Tagen werde ich ziemlich kurzfristig eine 2-jährige Umschulung beginnen, die ich mir hart erkämpft habe und deren Kosten von der ARGE übernommen werden. Ich bin Mutter von drei Kindern, wobei nur noch zwei im Alter von 14 ud 20 Jahren bei mir leben. Außerdem gehört noch mein Lebensgefährte zu unserer Bedarfsgemeinschaft. Meine Kinder sind Schüler und mein Partner ist wie ich schon etliche Jahre arbeitslos. Seit August 2007 werden uns monatlich 192,00 Euro BaFöG von der ARGE abgezogen obwohl mein 20-jähriger Sohn diesen noch nicht erhalten hat, über den Antrag muß noch entschieden werden. So erhalten wir seit mehr als einem halben Jahr erheblich weniger Geld als uns eigentlich zustehen würde.
Wenn ich jetzt die Umschulung beginne, möchte ich natürlich wenigstens vernünftig gekleidet dort erscheinen. Die eine meiner 2 Hosen ist kürzlich beim Umzug kaputt gegangen; eine ordentliche Jacke oder einen Mantel habe ich nicht. Was ich habe, ist alt und zerschlissen.
Steht mir ein (einmaliger?) Mehrbedarf für Kleidung zu? Wenn ja, was genau muß ich beantragen?
Lieben Dank im voraus,
Eure Freydis
Ich hatte dem Verbraucherschutz geschrieben und ebenfalls das betreffende Formular zur Ansicht geschickt. Hier nun die Antwort:
Leider können wir Sie in dieser Angelegenheit nicht umfassend beraten.
Hinsichtlich Ihrer Frage, ob solch eine Abfrage wie Ihr Vermieter sie
vornimmt rechtens ist, kann zweifelsfrei nur von einem Rechtsanwalt
beantworten. Da ein Vermieter sich grundsätzlich seine Mieter nach
seinen Kriterien aussuchen darf.
Sollte ein Rechtsanwalt zu dem Ergebnis kommen, dass der Fragebogen so
nicht in Ordnung ist, hätte dies wahrscheinlich nur die Konsequenz, dass
der Vermieter Sie als Mieter nicht akzeptiert, Sie also die Wohnung
nicht bekommen werden.
Es wäre interessant zu wissen, was nun ein Rechtsanwalt von alledem meint.
Abgesehen davon habe ich mich dazu durchgerungen, den Makler anzurufen und ihm direkt zu sagen was es mit unserem derzeitigen Mieter auf sich hat und ihm auch von meinem abgebrannten Haus erzählen. Schlimmstenfalls sagt er nein und das ist immer noch besser als wenn man es nicht versucht hätte. Trotzdem ist es demütigend...
Verdienst du "genug"? Das ist die Kernfrage.
Wenn nicht, kannst du einen Antrag bei der ARGE stellen - früher nannte man das "ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt", vielleicht weiß jemand wie das jetzt heißt. Sobald dein Antrag durch ist, was normalerweise nicht länger als 1 Woche dauert, besprichst du mit deinem Sachbearbeiter die Gründe für die Notwendigkeit eines Auszugs und suchst dir eine möglichst günstige neue Wohnung von höchstens 45 m2.
Oder du ziehst um in eine solche Wohnung und stellst erst danach den Antrag - vielleicht hast du ja auch erst im Nachhinein von dieser Möglichkeit erfahren.
Du hättest auch die Möglichkeit, einen sogenannten WBS (Wohnberechtigungsschein) zu bekommen. Der kostet wohl um die 8 Euro und du benötigst deinen Personalausweis, Einkommensnachweis der letzten 12 Monate, Kontoauszüge der letzten 12 Monate, schriftliche Erklärung deiner Ex, daß du ausziehen mußt und in welchem Zeitraum. Den WBS würde ich auf alle Fälle besorgen!
Ohne die Info hinsichtlich deines Einkommens, bzw. der Art deines derzeitigen Einkommens, kann man deine Frage eigentlich nicht beantworten.
Er sollte zum Anwalt gehen. Warum nimmt er denn nicht die Kinder, wenn seine Frau ohnehin berufstätig ist?
Fakt ist leider, daß er tatsächlich als alleinstehend gilt und deshalb nur Anspruch auf 45 m2 hat - egal wie oft ihn seine Kinder besuchen. Die ganze Sache müßte anders geklärt werden. Zum Beispiel, indem die Kinder eigentlich bei ihm wohnen und nur zu Besuch bei seiner Frau sind. Erst danach könnte er bei der ARGE einen größeren Bedarf geltend machen.
Selbst wenn seine Kinder den ganzen Monat bei ihm verbringen würden - solange sie offiziell bei seiner Frau leben, hat sie Anspruch auf Kindergeld und Mehrbedarf an Wohnung und Geld. Wenn die Frau für das jüngste Kind den Unterhalt bevorschußt bekommt, könnte er sich mit dem Jugendamt in Verbindung setzen, bei dem er ohnehin eigentlich pro Kalendertag eine Bewerbung vorweisen müßte - vielleicht erkennen sie seine Erziehungsarbeit an und reduzieren dadurch den Unterhaltsvorschuß. Aber das MÜSSEN sie nicht! Der Unterhaltsvorschuß wird übrigens auch nicht endlos gewährt, sondern nur bis 12 Jahre und höchstens 60 Monate, wenn ich es richtig in Erinnerung habe.
Eigentlich 45 m2 für dich und 15 m2 für jede weitere Person - demnach 60m2. Grenzfälle wie deiner werden wohl unterschiedlich gehandhabt. Du liegst knapp über deinem eigentlichen Bedarf. In München oder Bremen wäre das wohl kein Problem, in kleineren Städten muß man oftmals umziehen in eine kleinere Wohnung.
Es wird aber auch in die Entscheidung mit einbezogen wie hoch die Miete ist. Wenn sie dennoch akzeptabel ist und nicht anzunehmen ist, daß du eine kleinere Wohnung zu einem ähnlich günstigen Preis bekommen kannst, dann darfst du bleiben. Der Mietpreis pro m2 ist auch abhängig von Baujahr und Ausstattung sowie Mietspiegel.
Als ich kurze Zeit in Niedersachsen war, hielt man das ganze eher so, daß man bei nicht allzu großer Differenz eben nicht die Miete in gesamter Höhe erstattet bekommt, sondern selber den nicht anerkannten Anteil von seinem monatlichen Bedarf abdecken soll. Ähnlich wurde das auch bei Bekannten in Düsseldorf gehandhabt. Dort hatten 3 alleinstehende Freunde von mir 47, 49 und 51m2 - die überschüssigen Quadratmeter über 45m2 mußten sie selber zahlen. Auch auf die Nebenkosten wurde das entsprechend umgerechnet bei der Heizung. Aber eine Bekannte aus Düsseldorf wurde von ihrem Sachbearbeiter gezwungen, in eine kleinere und billigere Wohnung umzuziehen, weil sie mit 46m2 und fast 30,00 Euro zuviel Miete nicht der zumutbaren Größe entsprach. Man hat mitunter das Gefühl, daß einzelne Sachbearbeiter einen nur schikanieren wollen.
EDIT: Sollst du denn umziehen, einen Teil selber bezahlen oder suchst du eine neue Wohnung? Falls du umziehen sollst, könntest du entweder wegen deines Berufes oder der Wiedereingliederung in den Beruf, auch im Zusammenhang mit deinem Familienstand als alleinerziehender Elternteil, darauf bestehen, in der Wohnung verbleiben zu dürfen. Auch könntest du mit deinem Sachbearbeiter bei dem Jugendamt sprechen. Der ist Sozialarbeiter und kann möglicherweise feststellen, daß ein Umzug nicht zumutbar wäre.
Ich frage immer ehe ich einen Termin für eine Wohnungsabesichtigung vereinbare, ob es etwas ausmacht, daß wir Hartz-IV-Empfänger sind. Meist heißt es dann, daß solche Mieter unerwünscht sind. Mitunter wird dann gesagt, daß Hartz IV kein Ablehnungsgrund wäre, aber eine negative Schufa-Auskunft sehr wohl. Bei der Wohnung, die wir jetzt gerne anmieten würden wollen, habe ich ebenfalls diese Frage gestellt und man sagte mir nur, daß Leistungsempfänger als Mieter akzeptiert würden soferne eine Abtretungserklärung unterschrieben werden würde und somit die komplette Miete direkt von der ARGE an den Vermieter überwiesen wird. Das habe ich nun ebenfalls mit der ARGE geklärt.
Jetzt, wo es um Mietbescheinigung, Unterzeichnung des Mietvertrages, etc. geht, sollen wir plötzlich eine sehr umfangreiche "freiwillige Mieter-Selbstauskunft" ausfüllen und unterzeichnen. Hier wird unter anderem nach Name und Telefon des jetzigen Mieters gefragt, auch nach aktiver eidesstattlicher Versicherung, Einverständniserklärung zur Schufa-Auskunft, detaillierte Aufstellung sämtlicher finanzieller Verpflichtungen, schriftliche Bescheinigung von Seiten der Bank, etc. Dann steht da noch, daß ein Mietverhältnis, welches aufgrund falscher Angaben in diesem Formular zustande kommt, fristlos kündbar wäre, die Wohnung umgehend geräumt werden müßte und der Mieter den daraus entstandenen Schaden zu tragen hätte.
Mir ist im Jahr 2003 mein Haus abgebrannt, worauf mir sämtliche Kredite gekündigt wurden. Es kam anschließend im darauffolgenden Jahr zu einer Zwangsversteigerung der Immobilie natürlich weit unter Wert, weil die Bayerische Landesbank damals nur auf den bei ihr ausstehenden Betrag Rücksicht genommen hatte und den Zuschlag viel zu früh gab, wodurch alle anderen Gläubiger nicht befriedigt werden konnten. Zwar habe ich niemals einen Insolvenzantrag gestellt, aber natürlich kam es in der Folge zu einer eidesstattlichen Versicherung, die noch aktiv ist.
Dann wäre da noch der derzeitige Vermieter, der bis heute nicht in der Lage war, eine korrekte Nebenkostenabrechnung für 2005 aufzustellen und nach wie vor die überhöhte falsche Nebenkostenabrechnung haben möchte. Gleichzeitig hat dieser seit nun fast 3 Jahren ganz erhebliche Mängel in der Wohnung nicht beseitigt, nur einen Teil vor etwas mehr als zwei Monaten. So regnet es an den Fenstern rein, ein Rolladen fehlt und der betreffende Rolladenkasten ist leer und offen, wodurch es dauernd zieht und weshalb die Wohnung nie wirklich aufgeheizt werden kann. Vor nicht ganz einer Woche habe ich mit einem der beiden Vermieter telefoniert. Während dieses Telefonats hat er mich absolut niveaulos beschimpft und beleidigt, auch mit Körperverletzung und mehr gedroht. Heute erst kam raus, daß zum wiederholten Mal ein Paket in meinem Namen von DHL angenommen wurde ohne uns darüber Mitteilung zu machen. Laut Post ist das Unterschlagung und Urkundenfälschung! Und genau diesen Vermieter soll ich nun als Referenz beim nächsten Vermieter angeben?
Inwieweit ist man denn nun verpflichtet, Auskünfte über sich wahrheitsgemäß zu machen? Könnte man uns wirklich einen Strick daraus drehen, wenn wir nicht in allen Punkten wahrheitsgemäß antworten? Macht es überhaupt Sinn, sich weiter mit diesem neuen Vermieter auseinanderzusetzen oder sollten wir lieber diese heiß ersehnte Wohnung vergessen?
Wir fühlen uns wie Gefangene hier, denn auf diese Art werden wir hier nie wegkommen. Das ist echt ein Alptraum!
Hier ist das Formular:
http://img364.imageshack.us/img364/1231/mieterselbstauskunftklxg4.jpg
Danke dir, aber so weit war ich auch schon. Da ist leider kein Formular für eine Mietbescheinigung bei.
Wir haben endlich eine neue Wohnung gefunden, nur leider ist der Vermieter im Süden Deutschlands und damit ziemlich weit entfernt. Um die ganze Rennerei jetzt zu verkürzen, wollte ich im Internet eine Mietbescheinigung besorgen und ihm zusenden, da ich ansonsten morgen nochmal zur ARGE müßte und sich wieder alles um einen Tag verschiebt. Ich habe im Internet nach Mietbescheinigungen gesucht und direkt eine ganze Menge gefunden. Eigentlich dachte ich diese Mietbescheinigungen seien genormt.
Weiß jemand wo ich die richtige runterladen kann? Ich wohne in Mönchengladbach und ziehe auch innerhalb Mönchengladbachs um.
Kann es sein, daß es hinsichtlich der Übernahme von Umzugs- und Renovierungskosten von Seiten der ARGE regionale Unterschiede gibt? Wir leben in Mönchengladbach seit Jahren in einer viel zu kleinen Wohnung - 4 Personen auf 45 m2 (43, 35, 19, 14 Jahre). Zunächst hatte sich die ARGE gegen einen Umzug aufgrund der kleinen Wohnung ausgesprochen. Auch undichte Fenster, Rolladenkästen und diverse andere Dinge konnten die ARGE nicht umstimmen. Inzwischen habe ich vom Jugendamt eine schriftliche Bescheinigung darüber, daß meine beiden Söhne jeweils ihren eigenen Lebensbereich benötigen. So hat die ARGE einer neuen Wohnung mit 3-4 Zimmern, bzw. 75-90 m2 zugestimmt.
Endlich haben wir nun eine Wohnung gefunden und der Vermieter ist sogar bereit, an uns als Hartz-IV-Familie zu vermieten - wenn wir eine Abtretungserklärung für die Miete unterzeichnen und die ARGE direkt die Miete überweist. Jetzt benötigen wir finanzielle Hilfe für Umzug, Renovierung und Kaution. Unser Auto haben wir vor 2 Jahren schon aufgegeben, weil wir es uns nicht leisten konnten.
Mit der ARGE streiten wir uns vergeblich um die Übernahme der Nebenkostenabrechnung vom Vorjahr, ohne die zuständige Frau jemals zu Gesicht bekommen zu haben. Wir haben laufend nur mit jungen Auszubildenden zu tun, die zwar sehr nett und hilfsbereit sind, aber letztendlich keine Entscheidungsgewalt haben und an die zuständige Dame erst alles weiterreichen müssen. Telefonisch kriegt man auch nur Kontakt zu den Damen im Vorzimmer, die oftmals nette Zusagen machen, aber von der ARGE nicht eingehalten werden.
Daher meine Fragen: Wie sieht es tatsächlich per Gesetz hinsichtlich der Übernahme der Kosten für Kaution, Umzug und Renovierung (in Mönchengladbach bzw. NRW) aus? Welche Möglichkeiten haben wir, um unser Recht auch wirklich durchzusetzen?
Mit liebem Dank im voraus grüßt euch Freydis
Ich habe mir diesen Thread durchgelesen und dabei fiel mir vor allem dein Alter auf. Kinder müssen bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres bei ihren Eltern oder einem Elternteil unterkommen.
Mein mittlerer Sohn beispielsweise, sollte ab seinem 18. Lebensjahr vor 2 Jahren eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilden - im Wohnraum bei mir als Mutter, meinem Lebensgefährten und meinem jüngsten Sohn. Etwa ein dreiviertel Jahr später hieß es plötzlich, daß unsere beiden Bedarfsgemeinschaften wieder zusammengelegt würden, weil plötzlich die neue Rechtslage vorschrieb, daß Kinder bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres bei einem Elternteil, bzw. bei den Eltern wohnen müssen und darum wieder in die Bedarfsgemeinschaft eingegliedert werden würden. Eigentlich wollte dieser damals 18-jährige Sohn mit seiner damaligen Freundin in eine eigene Wohnung ziehen, was aber von Seiten der ARGE nicht erlaubt worden wäre nach der damals neuen und heute noch gültigen Regelung.
So ist also anzunehmen, daß du wahlweise zu Vater oder Mutter ziehen kannst. Notfalls würde der betreffende Elternteil, zumindest bis eine neue größere Wohnung gefunden wäre, mit dir zusammen in der viel zu kleinen Wohnung bleiben müssen. Du würdest dann in die Bedarfsgemeinschaft von Mutter oder Vater mit eingerechnet werden. Wenn du eine Schule besuchst, schulische Ausbildung machst, studierst, oder ähnliches, müßtest du Bafög beantragen.
Wie ist das, wenn man ALG-II-Empfänger ist und in Österreich von den Eltern eine Immobilie erbt? Ist man gezwungen, diese zu verkaufen? Oder darf man sie behalten und für später bewahren? Ich würde sehr gerne später mal dort einziehen, jedoch gibt es derzeit dort keine Möglichkeit der Beschäftigung für mich.