Soviel ich weiß, werden grundsätzlich Sommerjobs von Kindern, die Schüler oder Studenten sind, nicht mehr angerechnet.
Beiträge von Freydis
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Wenn ihr ehemals Lebensgefährten wart und dies nun schon seit zwei Jahren nicht mehr seid frage ich mich warum ihr dann nicht jeder eine Wohnung nehmt.Ihr werdet ja nicht gezwungen weiterhin zusammen zu leben.
Weder mein Lebensgefährte noch ich bekommen von der ARGE die Erlaubnis zum Auszug! So gesehen werden wir sehr wohl von der ARGE gezwungen, die Wohnverhältnisse wie gehabt aufrecht zu erhalten. Es heißt, dass wir drei Monate keine Miete bezahlt bekommen würden, wenn einer von uns auszieht. Neue WBS haben wir schon besorgt. Morgen bin ich dann beim Arbeitslosenzentrum zur Rechtsberatung. Mal sehen, aber ich denke ohne Klage vor dem Sozialgericht wird das nicht gehen.
Beste Grüße,
Freydis
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Deinem Beitrag entnehme ich, dass es tatsächlich schwerwiegende Gründe für einen Auszug aus der elterlichen Wohnung gibt. Auch dass jüngere Geschwister unter der Situation zunehmend belastet sind, ist auf jeden Fall von Belang. Es wäre hilfreich, wenn das zuständige Jugendamt dies mit einem kurzen Schreiben bestätigen könnte.
Als wir vor ein paar Jahren zu viert in einer 2-Zimmer-Wohnung mit 42 m2 lebten (im einen Zimmer zwei meiner Söhne mit 19 und 14 Jahren, in zweiten Zimmer mein Lebensgefährte und ich und auch die "Küche"), da sah die ARGE unsere beengten Lebensumstände nicht als problematisch an. Es hieß, dass wir schon so lange auf so engem Raum zusammen lebten, wäre quasi eine Einverständniserklärung. Das änderte sich nachdem das Jugendamt auf meinen Wunsch eine Mitarbeiterin schickte, die sich selber ein genaues Bild von den Wohnverhältnissen machte und dies auch schriftlich bestätigte.
Streß, z.B aufgrund von ewigen Streitereien macht krank und zerstört das Verhältnis zwischen den Beteiligten auf Jahre ganz erheblich. Unmittelbar findet dieser Streß seinen Ausdruck meist bei den jüngsten Familienmitgliedern, die dann beispielsweise oftmals Lernschwierigkeiten haben oder Auffälligkeiten im Sozialverhalten zeigen. Jugendliche und Erwachsene verlieren mit der Zeit ihr gesundes Nervenkostüm und werden unter Umständen auch krank, wobei die Krankheitsbilder variieren können.
Dies alles ist freilich in einer Zeit, in der selbst ein Bundesministerium für Familie oder Soziales oder ein "Europäischer Sozialfond" Menschen als "Humankapital" oder "Humanressourcen" bezeichnet, nicht wirklich wichtig. Aber in manchen Regionen ist diese Unmenschlichkeit noch nicht ganz angekommen und dies läßt hoffen, dass Du durchaus Aussicht auf Erfolg hast. Ich drücke Dir jedenfalls die Daumen!Mit dem besten Gruß!
Freydis
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Richtig, die ARGE gibt es noch nicht seit 10 Jahren. Vorgänger war das Arbeitsamt. Damals erhielt man erst Arbeitslosengeld, dann Arbeitslosenhilfe. Bekam man keine Leistungen, halfen sie einem nicht. Und wie ich ja schrieb, hatte ich zunächst keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld gehabt. Nachem ich ihn mir innerhalb von zwei Jahren erarbeitet hatte, habe ich mein Geld mit etwa einem Jahr Verspätung dann nachgezahlt bekommen und dann wurde ich erstmal vertröstet bis schließlich die ARGE eingeführt wurde und es völlig egal war ob man gearbeitet hatte oder nicht.
Einen Brei oder Senf schrieb ich keinesfalls. Und ich bin auch keine faule Kanaille etc., wie Du mich quasi indirekt bezeichnet hast. Auch bin ich nicht angeblich krank, wie du schreibst, sondern tatsächlich. Weshalb sollte ich das schreiben, wenn es nicht der Wahrheit entspricht? Schließe bitte nicht von dir auf andere!
Ich habe jede Chane genutzt, um wieder berufstätig zu werden - oftmals war der Ablehnungsgrund mein Alter oder die Tatsache, dass ich keinen eigenen PKW habe und auf öffentliche Verkehrsmittel erstmal angewiesen wäre.Wie ich übrigens seit etwa zwei Jahren von meiner SB selber weiß, ist sie Bundesbeamte. Oder sollte ich annehmen, dass sie gelogen hat???
Klar weiß ich, dass ich keinen Rechtsanspruch habe auf eine Umschulung. Wäre ich davon ausgegangen, dann hätte meine Frage gelautet: "Wie setze ich meinen Rechtsanspruch auf Umschulung durch?"
Mir wurde von meiner SB mitgeteilt, dass mir eine Umschulung als ALG-2-Bezieherin untersagt ist und ich mich strafbar machen würde, wenn ich mich weiterbilden würde! Die Berufswahl ist keineswegs von Bedeutung hier. Und ja, in dem Beruf hätte ich umgehend Einstellungschancen auf dem ersten Arbeitsmarkt. Es geht um einen Beruf im sozialen Bereich. Meine chronischen Gelenkentzündungen behindern mich zwar im alltäglichen Leben bei sehr vielen Dingen und schränken meine Bewegungsfreiheit ein, aber mein Geist funktioniert noch.Vorrangig interessiert mich:
Mache ich mich tatsächlich strafbar, wenn ich eine Umschulung mache, sofern ich jemand finden sollte, der mir die Umschulung finanziert?Natürlich hätte ich meinen GdB-Antrag schon erheblich früher stellen sollen, aber ich weiß erst seit kurzem, dass ich das überhaupt kann. In der Regel wird man weder von Ärzten und Klinikpersonal, noch von Therapeuten in einer Reha-Einrichtung darauf aufmerksam gemacht. Ich war der Meinung, dass man schon fast im Rollstuhl sitzen muß, um einen solchen Antrag stellen zu dürfen. Nun weiß ich mehr.
Auf meine Frage, was ich tun muß, um als Rehabilitandin zu gelten, schreibst Du "einen Reha-Antrag stellen". Aha, bei der ARGE oder wo???Klar, wenn ich eine sozialversicherungspflichtige Arbeit bekomme, dann kann mir die ARGE nichts mehr sagen. Großartig! Darauf wäre ich selber nie gekommen!
Ich wollte für die ARGE rechtsverbindliche Definitionen für Berufsrückkehrer und Rehabilitand. Die klassischen Definitionen kenne ich, in allen nur möglichen Variationen.
Nötigung ist eine Straftat. Indem man Menschen nötigt, eine Unterschrift gegen ihren Willen zu leisten, macht man sich strafbar. Nötigung wäre also als Begründung für eine Dienstaufsichtsbeschwerde durchaus in Ordnung - selbst im BGB ist dies vorgesehen!
Du meinst also Arbeitsbereitschaft läßt sich am ehesten erkennen, wenn man Leute in die Zwangsarbeit schickt??? Also, ganz ehrlich, ich wäre schon mit einer sogenannten Bürgerarbeit sehr zufrieden - denn da wäre ich rentenversichert. Ich bekäme lieber gleich viel Geld wie jetzt, aber eben inklusive Rentenversicherung. Kann man das einem verübeln?
Wenn ich aber in eine Maßnahme gesteckt werden soll, wo ich schwere Tabletts heben muß, was ich schlichtweg nicht kann, dann sehe ich das als völlig unsinnig an. Ich habe häufig in meinem Leben als Kellnerin gearbeitet, hatte stets von allen Mitarbeitern das meiste Trinkgeld wegen meiner Freundlichkeit, und wenn ich das noch körperlich machen würde, dann hätte ich schon etliche entsprechende Jobs haben können und müßte nicht von der ARGE bevormundet werden!
Und wenn mir seitens der SB gesagt wird, es handle sich angeblich um die Betreuung von Senioren beim Basteln und dergleichen kreativen Beschäftigungen und erst nachdem ich die EGV unterschrieben habe zeigt, dass es tatsächlich um eine Anstellung als Hauswirtschaftshelferin geht, dann fühle ich mich eben mehr als verarscht!
Jedenfalls hatte ich selbst um den letzten Termin bei meiner Berufsberaterin gebeten; wie auch bei mehr als der Hälfte meiner bisherigen Termine bei ihr. Das allein zeigt eigentlich schon mein Interesse und meinen Arbeitswillen, wie ich meine.Dieses Forum ist eigentlich dafür gedacht, Hilfesuchenden mit hilfreichem Rat zur Seite zu stehen. In Deinem Text vermag ich aber nur Beleidigungen und Anschuldigungen zu erkennen. Hast du dich etwa im Internet vertan? Denkst du dies ist ein Forum für frustrierte ARGE-Mitarbeiter, die in ihrer Freizeit ALG-2-Bezieher so richtig schön runtermachen wollen? Vielleicht solltest du dir die Forenregeln noch einmal durchlesen.
Gruß,
Freydis
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Ich bin 47 Jahre alt und wegen meiner langjährigen Haupttätigkeit als Mutter und Hausfrau ohnehin hinsichtlich meines Rentenanspruchs sehr schlecht gestellt. So kann ich mir nicht leisten noch einmal weitere neun Monate in den Sand zu setzen mit einer Tätigkeit, die nicht sozialversicherungspflichtig ist. Ist das denn wirklich rechtens???
Diesbezüglich möchte ich gerne bei der Gleichstellungsbeauftragten der ARGE vorsprechen, die aber leider nur an jedem ersten Dienstag im Monat für ganze zwei Stunden erreichbar ist! Ihre Existenz wurde übrigens von meiner Berufsberaterin bis zuletzt vehement bestritten!Ich kann gar nicht sagen wie sauer ich bin!
Bitte helft mir mit was auch immer Wissen Ihr habt:
* Wie komme ich aus dieser Sache mit der Sklavenarbeit raus, ohne dass mir oder meiner Bedarfsgemeinschaft Leistungen gekürzt werden können?
* Darf mir ein solcher Sklavenjob (noch dazu als "Integration in den Arbeitsmarkt") überhaupt angeboten werden, wenn meine gesundheitlichen Einschränkungen der ARGE bekannt sind und dieser Job ganz offensichtlich nicht der Integration in den Arbeitsmarkt dienlich ist?
* Wie vermag ich die von mir angestrebte Umschulung (immerhin aus dem Kursnet der ARGE!!!) durchzusetzen?
* Was hat das mit der gerichtlichen Einklagbarkeit eines zugesagten Arbeitsplatzes auf sich? War das nur ein weiterer Einschüchterungsversuch der Dame? Wie soll das überhaupt gehen? Schließlich können Unternehmen pleite gehen oder aufgelöst werden etc.
* Was muß ich tun, um als Rehabilitandin zu gelten?
* Habe ich eventuell Aussicht auf Übernahme der Umschulungskosten, wenn ich meinen Antrag auf Umschulung schriftlich stelle?
* Wo finde ich die genaue Definition für "Berufsrückkehrerin" und/oder "Rehabilitand"?
* Gibt es eine der örtlichen ARGE übergeordnete Stelle, bei der man sich beschweren kann oder an die man sich hilfesuchend wenden kann?
* Ich stelle derzeit meine Unterlagen für meinen GdB-Antrag (Grad der Behinderung / Behindertenausweis) zusammen. Wegen der geplanten Umschulung hatte ich dies zurückgesetzt. Soll ich nun doch den GdB-Antrag vorziehen, um meine Chancen auf eine Umschulung zu erhöhen?
* Kann ich aus irgendeinem Grund eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen diese Berfufsberaterin (eine Bundesbeamtin) machen?Kann der 12. Artikel des Grundgesetzes bei ALG-2-Beziehern einfach so außer Kraft gesetzt werden?
Ich habe in der Vergangenheit sehr oft klein beigegeben und auf Anträge verzichtet, wenn es um ein paar Euro ging - einfach deshalb, weil ich nicht kleinlich bin und außerdem die ARGE-/Jobcenter-Leute nicht verärgern wollte. Aber hier und jetzt geht es um meine Existenz. Seit zehn Jahren ließ ich mich von denen hinhalten. Ich hab immer gemacht was ich tun sollte und wenn ich dann endlich mein Recht auf etwas hatte, dann log man rum wegen angeblich nicht erhaltener Unterlagen oder es wurde zufällig mal wieder ein Gesetz geändert.
Mit freundlichen Grüßen und der Hoffnung auf helfende Antworten,
Freydis
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Ich weiß echt nicht mehr weiter und hoffe sehr, dass mir hier jemand helfen kann. Ich blicke einfach nicht mehr durch.
Hier also mein aktuell schlimmstes Problem mit ARGE und Jobcenter in Mönchengladbach:
Ich (47 Jahre alt und Mutter von drei Söhnen) bin seit Jahren an seronegativer chronischer Polyarthritis/Fibromyalgie erkrankt. Deshalb kann ich in meinem zuvor erlernten Beruf als Ganzheitskosmetikerin (BDK) nicht arbeiten. Während ich meine drei Kinder groß zog, habe ich viele Jahre als freie Journalistin vorwiegend in der Bereichen Gesundheit & Soziales gearbeitet. Als dies nicht mehr ging, ließ ich mich privat in DTP anlernen.
Nachdem ich mich nach 14 Jahre Ehe von meinem Mann trennte, war ich gezwungen, jede Arbeit anzunehmen, die ich nur finden konnte. Mein Exmann hat nie Unterhalt gezahlt und das Sozialamt wollte mir aufgrund meines Hauseigentums nichts geben, obgleich meine Immobilie bereits in der Zwangsverwaltung war. Das Arbeitsamt erklärte sich nicht für zuständig, zumal ich von denen keine Leistungen empfing. So arbeitete ich zwei Jahre über wechselnde Zeitarbeitsunternehmen in Fabriken als Produktionsarbeiterin. Schließlich ging das nicht mehr, da ich die zugelassene Höchstdosierung meines Schmerzmittels inzwischen um 400% gesteigert hatte, ohne eine Wirkung bemerken zu können. Meine Haut spielte ebenfalls verrückt und mein Körper brach völlig zusammen. In dieser Situation brannte dann auch noch mein Haus nieder und ich lebte mit meinen Kindern zusammen für die Dauer eines Jahres in einem Zelt im Garten, sowie in der Brandruine. 2005 hatte ich erneut eine Unterleibsoperation. Seit 2002 bin ich nun arbeitslos. Nach meiner Arbeit in den Fabriken in den Niederlanden hatte ich zunächst mehr als neun Monate das Problem, dass das damals zuständige Arbeitsamt in Heinsberg (bei Aachen) erklärte, das nötige Formular (ich glaube das war 305) nicht erhalten zu haben. Erst nach massivem Einsatz meinerseits erhielt ich endlich das mir zustehende Arbeitslosengeld und danach die Arbeitslosenhilfe. Eine Umschulung erhielt ich indes nicht.
Ich bemühe mich weiterhin um eine Umschulung, inzwischen bei der ARGE beziehungsweise dem Jobcenter in Mönchengladbach (NRW). Und zwar entweder aufgrund dessen,
1. dass ich als ehemalige Familienfrau (Mutter und Hausfrau und nebenbei ab und an tätig als freie Journalistin) Berufsrückkehrerin bin;
2. dass ich aufgrund meiner chronischen Erkrankung nicht mehr in meinen erlernten und ausgeübten Berufen vermittelt werden kann.Meine sogenannte Berufsberaterin sagt, dass ich keine Berufsrückkehrerin bin!
Begründung: wegen meiner Arbeit in den Fabriken (nach der Trennung von meinem Mann im Jahr 2000) nicht als Berufsrückkehrerin zählen würde. Dabei war diese ungelernte Produktionstätigkeit damals lediglich eine Notwendigkeit, um nicht stehlen oder betrügen zu müssen - wie sonst hätte ich meine Kinder ernähren sollen? Zählt diese Arbeit tatsächlich als Begründung, obwohl sie völlig berufsfremd war?Meine sogenannte Berufsberaterin sagt, dass ich keine Rehabilitandin bin!
Begründung: der Arzt der ARGE Mönchengladbach hat im Jahr 2005 festgestellt, dass ich in Vollzeit arbeitsfähig bin; dies mit folgenden Einschränkungen: unbedingt zu vermeiden ist längeres Stehen, Sitzen und Gehen, sowie Zugluft, hohe Luftfeuchtigkeit, Nässe, Kälte und Hitze, auch Nacht- und Schichtarbeit, Arbeit unter Zeitdruck, wie auch Akkordarbeit, untersagt sind ebenfalls körperliche (Über-) Anstrengungen und Heben über 1kg. Der Arzt sagte mir damals, dass er mich vollzeit arbeitsfähig schreiben müsse, da ich sonst mein ALG 2 nicht in voller Höhe ausgezahlt bekommen würde. Außerdem riet mir der Arzt schon damals, Rente zu beantragen. Dies tat ich nach Rücksprache mit der Rentenkasse nicht, weil meine Rente zu gering ist und ich daher ohnehin weiterhin von der ARGE abhängig sein würde. Laut meiner Berufsberaterin steht mir eine erneute Untersuchung seitens eines Amtsarztes zur neuerlichen Beurteilung meines Gesundheitszustandes nicht zu! Atteste meines Hausarztes und der Rheumatologen werden von vornherein abgelehnt.Ich habe mir nach reiflichen Überlegungen und Abwägungen eine Umschulung aus dem Kursnet der ARGE herausgesucht und mit dem Bildungsträger Kontakt aufgenommen. Beim persönlichen Gespräch erfuhr ich, dass die 14-monatige Umschulung privat etwa 9.000,00 € (die ich selbstverständlich nicht habe) kosten würde, während dieselbe Umschulung über die ARGE finanziert etwa 1.900,00 € kostet.
Meine Berufsberaterin lehnte direkt beim Wort "Umschulung" ab - ohne Kenntnis davon zu haben, um welche Umschulung es geht! So bat ich um Kostenübernahme auf Basis eines Darlehens, abziehbar von den regelmäßigen Leistungen - auch dies wurde abgelehnt! So fragte ich sie, ob es für mich andere Möglichkeiten der Finanzierung der Umschulung gäbe, z.B. im Rahmen eines Programmes der EU oder des Bundes. Da sagte sie mir ich solle zu Hause im Internet googeln. Ferner teilte sie mir mit, dass ich mich strafbar machen würde, wenn ich mittels Kostenübernahme einer Institution oder eines Betriebes eine Umschulung oder Weiterbildung machen würde. Dies begründete sie damit, dass ich dann nicht in vollem Umfang dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen würde und mir (also meiner kompletten Bedarfsgemeinschaft bestehend aus 3 Personen) darum auch das ALG 2 um 100% zu kürzen wäre!
Auf meine Frage weshalb überhaupt das Kursnet der ARGE online sei, wenn sowieso keine Umschulungen oder Weiterbildungen von der ARGE finanziert würden (entsprechend ihrer Aussage), sagte mir Frau K., dass das Kursnet irrtümlich noch online sei. Eine Bestätigung hinsichtlich meines Antrags auf Umschulung erhielt ich nicht, ebenso auch keine Ablehnung. Ansonsten sagte mir Frau K. nur noch, dass die ARGE nur dann die Kosten für eine Umschulung übernehmen würde, wenn ich eine Beschäftigungserklärung eines Arbeitgebers vorlegen würde, welche diese Umschulung zum Inhalt hätte. Eine solche Beschäftigungszusage müsse aber in jedem Fall gerichtlich einklagbar sein. Soviel also zur Umschulung von Seiten einer sogenannten Berufsberaterin...Anschließend händigte sie mir erstmal eine Stelleninformation zu einem Arbeitsplatz in Pulheim-Stommeln aus - wie gut man mangels eines eigenen Fahrzeugs mit öffentlichen Verkehrsmitteln von Mönchengladbach nach Stommeln kommt, scheint irrelevant zu sein.
Außerdem klärte sie mich auf, dass ich direkt eine "Eingliederungsvereinbarung" unterschreiben müsse, auf der als Ziel angegeben war "Integration in den Arbeitsmarkt". Ich wollte diese erst einmal mit nach Hause nehmen und in Ruhe durchlesen. Daraufhin erklärte sie, dass meine Bedarfsgemeinschaft dann unmittelbar für den laufenden Monat Mai eine Kürzung um 30% hinnehmen müsse und im Folgemonat Juni auch noch zusätzliche 50%, falls ich dann immer noch nicht gewillt sei zu unterschreiben! Jedenfalls wäre ich verpflichtet, die Vereinbarung zu unterschreiben, da ich ansonsten nicht ausreichend mitwirken würde bei meiner Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Ich empfand dies als regelrechte Nötigung und unterschrieb.
Dann bot sie mir eine dieser Maßnahmen für 1,50 € (natürlich ohne Sozialversicherung/Rentenversicherung etc.) an - nach Adam Riese sind es ohnehin nur 70 oder 80 Cent pro Stunde, die man tatsächlich bei 120 Arbeitsstunden im Monat am Ende mehr hat. Ich sollte mich sofort entscheiden ob ich alte Leute mit dem Auto besuchen oder mit ihnen basteln möchte. Ob der Dienstwagen Automatikgetriebe hat, konnte sie mir nicht sagen. Da ich wegen meiner Gelenkschmerzen nicht lange im Stadtverkehr mit einem normalen Getriebe fahren kann, entschied ich mich für's Basteln. Dann druckte sie mir ein paar Seiten zu einer "Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (Zusatzjob)" aus. Ich staunte nicht schlecht als ich las, dass sie mich als Hauswirtschaftsgehilfin versklaven möchte! Ich soll nun also unter anderem bei diversen nicht näher bezeichneten hauswirtschaftlichen Verrichtungen unterstützen, sowie Frühstück, Mittagessen, Nachmittagskaffee und Abendessen vorbereiten, austeilen und abräumen. Irgendwie habe ich den Eindruck, dass es hier gar nicht um die tatsächliche Integration in den ersten Arbeitsmarkt geht, sondern lediglich um die kostengünstige Besetzung kürzlich vakant gewordener Stellen ehemaliger Zivildienstleistender!
(Fortsetzung folgt)
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Von einem Probejahr weiß ich nichts. Wir waren vor Jahren tatsächlich Lebensgefährten. Dies sind wir seit mehr als zwei Jahren nicht mehr, wie auch die ARGE weiß. Dennoch wird uns nicht gestattet, in eine andere Wohnung zu ziehen und zugleich werden wir weiter als in einer eheähnlichen Partnerschaft lebend behandelt.
Ein Bekannter lebte in einer Wohngemeinschaft mit einem anderen Mann. Aus diesen beiden machte die ARGE Mönchengladbach kurzerhand eine schwule eheähnliche Gemeinschaft obgleich beide heterosexuell waren und auch beide eine Freundin hatten. Der Untermieter, ein Student, zog daraufhin ganz schnell aus der Wohnung aus...
Ich denke, dass die ARGE mitunter willkürlich handelt. Das habe ich bei diversen Anträgen auch immer wieder erlebt.
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@ lacki und silent52, ich finde eure Beiträge hier allerletzt! Solche Sprüche passen wohl eher zu Westerwelle & Co. als zu Mitgliedern eines solchen Forums!
1. kann JEDER heutzutage in die Hart-4-Falle geraten und 2. muß eine Anfrgae hinsichtlich der Untervermietung nicht unbedingt darauf abzielen, dem Staat in die Tasche zu langen. Ihr zwei solltet nicht nur von euch auf andere schließen -.-@ Tinna2205: ich finde es schön, dass Du trotz allem Deine Tochter unterstützt und dass Deine Tochter und Du nicht etwa eine Abtreibung in Erwägung gezogen haben.
Ich kann das mit den beiden Bedarfsgemeinschaften eigentlich nicht nachvollziehen, zumal ich mit meinem noch minderjährigen Sohn und mit einem Mitbewohner, der nicht sein Vater ist und mit keinem von uns verwandt ist, als eine gemeinsame Bedarfsgemeinschaft gewertet werde. Jedoch denke ich, dass Euch dann mehr Geld zusteht als wenn Ihr als eine gemeinsame Bedarfsgemeinschaft gerechnet würdet. Zum Beispiel müßte in einem solchen Fall die Tochter und Mutter des Säuglings als Alleinerziehende mit Mehrbedarf rechnen dürfen.
Beste Grüße,
Freydis
EDIT: Deine Tochter müßte ihren Mietanteil, den sie von der ARGE bekommt, Dir geben. Oder Ihr laßt die ARGE direkt die Miete überweisen und die würde dann direkt anteilsmäßig von Euren Leistungen abgezogen werden.
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Mein jüngster Sohn soll jetzt mit 16 Jahren eine Zahnspange berkommen. Die AOK übernimmt nur einen Teil der Kosten. Mein Exmann, der noch nie Unterhalt gezahlt hat, steht auf dem Standpunkt, daß es sich hierbei ja eh nur um eine kosmetische Sache handelt, weil ansonsten die AOK den gesamten Betrag übernehmen würde. Klar ist das eine Ausrede, denn Tatsache ist, daß die AOK nur unter bestimmten Voraussetzungen überhaupt einen Teil der Kosten übernimmt und die erfüllt mein Sohn in mehrfacher Hinsicht.
Habe ich bei der ARGE Anspruch auf Mehrbedarf oder ähnliches, zur Abdeckung der Kosten für die Zahnspange meines Sohnes? -
Es gibt keinen Poststempel wie ansonsten üblich bei den Briefen von der ARGE Mönchengladbach. Der Briefumschlag ist vorab bedruckt mit "90471 Nürnberg BZ 90 ... Freimachung DV im Fenster... " und im Festener steht neben meinem Namen und meiner Adresse DV 09 0,55 Deutsche Post
Aber das Datum des einen Briefes ist der 15. September und das des anderen der 16. September 2009. Als ich am Montag zur ARGE ging, um Widerspruch einzulegen, wollte man mich nicht zur Berufsberaterin vorlassen, weil die mir ja schon den Termin am 30. September gab und da soll ich dann den Widerspruch machen - aber zu dem Zeitpunkt ergolgte ja auch schon die verminderte Auszahlung. Ich hab das Gefühl, gegen Windmühlen zu kämpfen... -
Am 15. September 2009 hat meine Berufsberaterin eine Ersteinladung für den 16. September 2009 an mich geschrieben. Diese erhielt ich am 18. September 2009 nach 12 Uhr Mittags - also ganze zwei Tage nach dem Termin.
Am 16. September 2009 schrieb meine Berufsberaterin eine Folgeeinladung an mich, die ich am 19. September 2009 erhielt. Hierin informierte sie mich, daß ich weder den Termin wahrgenommen habe (und somit unentschuldigt dem Termin ferngeblieben bin) noch eine Entschuldigung vorgelegt hätte; weiter heißt es in dem Schreiben, daß nun eine Kürzung um 30% für die Dauer von drei Monaten passieren wird, die sie in ihrer Ersteinladung an mich angedroht hatte. Auch wird mir erschwerend vorgeworfen, daß ich "bis zum heutigen Tage" (also am 16. September 2009, wo auch der Termin war) trotz Ermahnung ihrerseits, mich nicht gemeldet hätte und keinerlei Erklärung für mein Fernbleiben genannt hätte.Meine Fragen hierzu:
1.) Ist eine solche Kürzung nicht widerrechtlich? Immerhin kann der Brief mit der Ersteinladung gar nicht rechtzeitig vor dem genannten Termin bei mir angekommen sein.
2.) Gibt es eine gesetzliche Frist hinsichtlich der Versendung beziehungsweise Zustellung von Einladungen zu persönlichen Terminen, die von der ARGE eingehalten werden muß? Im kaufmännischen Bereich rechnet man ja üblicherweise mit fünf bis sieben Tagen für den Postlauf; ist das bei Ämtern ähnlich oder vergleichbar? Demnach müßte spätestens zum Beispiel am 11. September 2009 eine Einladung für einen persönlichen Gesprächstermin am 16. September 2009 angekommen sein, also spätestens am 9. September 2009 geschrieben und rausgegangen sein.Falls die ARGE mit ihrem Vorwurf und ihrer Kürzung tatsächlich im Recht sein sollte, dann wäre das eine bodenlose Unverschämtheit und ich müßte mir zukünftig überlegen, ob ich mich nicht täglich bei der ARGE melde, um mir eine schriftliche Bestätigung geben zu lassen, daß an dem jeweiligen Tag kein persönlicher Termin ansteht!
Der Witz ist, daß ich sowohl am 15., als auch am 16. September bei der ARGE im Haus gewesen bin und so wäre es für mich ein leichtes gewesen, mal eben bei der Berufsberaterin reinzuschauen.
Ich rege mich ganz fürchterlich auf, bitte verzeiht, aber ich weiß so schon nicht wie ich mit dem bißchen Geld zurecht kommen kann. Und während mein jüngster bei mir lebender Sohn mit seinen 16 Jahren immer dünner wird und der Arzt sagt, daß er mehr und gesündere, aber vor allem gehaltvollere Nahrung zu sich nehmen muß, wollen die mir jetzt auch noch das mickrige ALG 2 kürzen. Wie soll man da als Mutter nicht durchdrehen???Herzlichen Dank im Voraus für eure mit Sicherheit wieder hilfreichen Antworten. Es grüßt euch
die Freydis
EDIT: Es handelt sich hierbei übrigens um die ARGE Mönchengladbach - es stellt sich die Frage: sind eventuell auch andere in deren Zuständigkeitsbereich von derlei Willkür betroffen?)
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Ich bin alleinerziehende Mutter seit ich mich Ende der 90er von meinem damaligen Mann getrennt hatte. Mir fiel jetzt auf, daß ich von der ARGE aber nicht als alleinerziehende Mutter behandelt werde obgleich ich stets als solche den Antrag auf ALG 2 gestellt habe.
Als ich nachfragte, hieß es, daß ich als alleinerziehend angesehen werde, wenn ich nicht mit dem Vater meiner Kinder zusammenlebe und wenn ich nicht mit einem anderen Mann verheiratet bin, der eben durch die Heirat den Status des sogenannten sozialen Vaters einnehmen würde.
Ich lebe zwar mit einem Mann zusammen, aber ich bin weder mit ihm verheiratet, noch ist er der Vater meiner Kinder. Wir werden als Bedarfsgemeinschaft behandelt und er ist wie ich arbeitslos, wobei ich derzeit eine von der ARGE finanzierte 22-monatige Umschulung absolviere.Gab es im Bezug auf die Auslegung des Begriffs "alleinerziehend" eine Änderung oder kann ich darauf bestehen, als Alleinerziehende behandelt zu werden?
Als Alleinerziehende würde mir mehr Geld zustehen, welches ich allein schon deshalb benötige, weil ich wegen meiner Umschulung mehr Ausgaben habe als ohne dieselbe. Da mein jüngster Sohn im Juli dieses Jahres 15 Jahre alt geworden ist, steht mir kein Zuschuß für Kinderbetreuungskosten mehr zu und auch die Monatskarte für die öffentlichen Verkehrsmittel stellen für mich eine relativ hohe regelmäßige Mehrausgabe dar. -
Ist es eigentlich richtig, daß das Kindergeld vom Lebensbedarf abgerechnet wird? Stellt dies nicht einen Verstoß gegen das Gleichheitsgesetz dar?
Eigentlich dient das Kindergeld doch als Ausgleich für Familien, damit diese gegenüber kinderlosen Paaren nicht schlechter gestellt, bzw. zumindest nicht ganz so benachteiligt sind. Mir wird das Kindergeld aber von der ARGE angerechnet. Bin ich jetzt nicht aufgrund meiner Lebenssituation und daraus resultierend als ALG2-Bezieherin gegenüber kinderlosen ALG2-Beziehern schlechter gestellt?Weiß jemand ob es dazu bereits ein Urteil gibt?
Vielen Dank im voraus,
Freydis
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Wenn man eine ererbte Wohnung selber bezieht oder verkauft, um aus deren Erlös eine Wohnung zu besorgen, die man selber bezieht, dann ist man nicht verpflichtet, sie zu verkaufen, um damit seinen Lebensunterhalt zu finanzieren.
Zu Horst Grunert: liest man dessen Beiträge durch, hat man den Eindruck, daß er allen ALG2-Beziehern Abzocke unterstellt, Frauen unterstellt er gerne auch noch mehr. Einfach nicht ernst nehmen
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Herzlichen Dank für deine ausführliche Antwort
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Gibt es eine Formvorschrift für die Beantragung von Zuschüssen für Bewerbungkosten?
Im Rahmen meiner Umschulung sind 3 Praktika für die Dauer von je 2 Monaten vorgesehen. In der Schule wurde uns gesagt, daß wir für die Bewerbungen einen Zuschuß bei der ARGE beantragen dürfen. Leider wußte man nicht wie solch ein Antrag zu stellen wäre.
Gibt es eine Pauschale oder muß man für jede einzelne Bewerbung einen Zuschuß beantragen? Ich benötige Paßbilder, ein polizeiliches Führungszeugnis, diverse Kopien und natürlich habe ich auch entsprechende Versandkosten. Von den 10 Euro, die wir nach Abzug aller Fixkosten mit 4 Personen täglich verbrauchen können, kann ich das alles nicht bezahlen. Ohne Bewerbung gibts kein Praktikum und ohne Praktikum komme ich meiner Pflicht als Umschüler nicht nach und darf außerdem später nicht zur Abschlußprüfung bei der IHK antreten.
Kann ich irgendwo ein Formular zur Beantragung dieser Kosten herunterladen?
Mit freundlichen Grüßen,
Freydis -
Also mir wurde sowohl von meiner Berufsberaterin, die mir die zweieinhalbjährige Umschulung angetragen hatte, als auch von der einen Sachbearbeiterin des Leistungsträgers zugesichert, daß es eigentlich egal ist wer, wo, wie lange und in welchem Umfang das Kind betreut; wenn ein Kind unter 15 Jahren ist und nicht einer der Elternteile das Kind beaufsichtigen kann, stehen dem Elternteil, bei dem das Kind wohnhaft ist, die Kinderbetreuungskosten in Höhe von 130,00 € pauschal zu. Voraussetzung ist natürlich, daß dieser ALG2-Bezieher ist und an einer Umschulungsmaßnahme der ARGE teilnimmt.
Ich hatte direkt darauf hingewiesen, daß die Betreuer für meinen Sohn wechseln werden und daß mein jüngster Sohn nach der Schule, während seiner Ferien und wenn er krank ist zu Hause in unserer Wohnung betreut wird. Auch sagte ich, daß diese Betreuung vermutlich in der Hauptsache von meinem Lebensgefährten, der nicht der Kindesvater ist, übernommen werden würde. Darauf hieß es, daß meine persönliche Beziehung zu dem betreuenden Mann keine Rolle spielt. Selbst wenn ich mit meinem Freund verheiratet wäre, hätte ich Anspruch auf diesen Zuschuß. Es findet sich übrigens auf dem Antragsformular sogar ein Hinweis darauf, daß die stundenweise Kinderbetreuung als ein Minijob meldepflichtig wäre.
Mein Freund ist selbst arbeitslos und derzeit von der ARGE bei einer Personalvermittlungsfirma quasi "ausgelagert" worden. Von dieser Zeitarbeitsfirma bekommt er natürlich Termine vorgeschrieben, die er wahrnehmen muß. Aber wenn er kann, ist es ihm selbstverständlich möglich, diesen Minijob als Betreuer meines jüngsten Sohnes zu übernehmen.
Letztendlich, so sagte die Sachbearbeiterin, ist es egal wer diesen Minijob ausübt. Daß der Betreuer meinem Sohn bereits persönlich bekannt und Freund seiner Mutter ist, dürfe nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Gleichzeitig soll mein Freund als ALG2-Empfänger sich auch um Arbeit selber bemühen. Indem er diesen Minijob annimmt und ausübt, entspricht er lediglich der Verpflichtung, die ihm von der ARGE auferlegt worden ist. Selbstverständlich hat die ARGE Kenntnis von diesem Minijob und so gibt es auch keinen Grund, mir Leistungsmißbrauch zu unterstellen.Es wäre schön, wenn jemand von einer Entscheidung in einem ähnlichen Fall wüßte.
Liebe Grüße,
Freydis
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Werden Kinderbetreuungskosten nun pauschal bezahlt oder nicht?
Meine Berufsberaterin, die mir eine Umschulung ermöglicht hat, sagte mir, daß Kinderbetreuungskosten pauschal ausgezahlt werden. Sie sagte weiter, daß es dabei unerheblich sei, ob diese Kosten tatsächlich entstehen oder nicht und allen Alleinerziehenden mit Kindern unter 15 Jahren zustehen würden. Weiter sagte sie mir, daß auch mein Lebensgefährte, der NICHT der Kindesvater ist, als Betreuer für mein Kind in Frage käme, daß es egal sei wie lange mein Kind ohne Betreuung allein sei und daß es außerdem egal ist ob mein Sohn von einer Institution, von einer mir bekannten Person oder wechselweise von mehreren mir bekannten Personen betreut würde.
Nun verlangt die Berechnungsstelle nach 3 Telefonaten von mir Namen und Adressen der Leute, die meinen Sohn in der Zeit betreuen, in der ich in der Schule bin. Angeblich sind diese Angaben notwendig, um das Geld auszuzahlen. Aber es scheint mir unlogisch, zumal es ja hieß, daß es egal sei, ob diese Kinderbetreuungskosten überhaupt anfallen würden. Könnte denn nun mein Freund, der mit mir in der Bedarfsgemeinschaft und nicht Vater des Kindes ist, diese Kinderbetreuung übernehmen? Weiß jemand näheres zu diesem Thema?
Danke schon mal im voraus!!!
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Ich habe mich mit diesem Thema auch auseinandergesetzt, weil bei mir ebenfalls eine Erbschaft im Raum steht, die ich noch nicht angenommen habe. So wie ich die Gesetzestexte verstehe, kann man deinen Bruder nciht zwingen, das Haus zu verkaufen und den Erlös für seinen Lebensunterhalt einsetzen. Entweder er selber bezieht das Haus mit seiner Familie; die Größe ist dabei nicht unbedingt so eng zu sehen wie bei einer Mietwohnung. Es geht vor allen Dingen um die Kosten, die aus einem Bezug des Hauses resultieren. Die Anmietung einer adäquaten Wohnung ist vermutlich teurer als der Erhalt des Hauses. Unter Umständen werden auch Schulden übernommen, die z. B. aus einer Renovierung stammen. Deine Mutter möchte sowieso nicht, daß das Haus verkauft wird. Dennoch hier auch diese Information: wird der Verkauf des ererbten Vermögens geplant, um aus dem Erlös einen zukünftigen Wohnraum zu finanzieren, so darf auch in diesem Fall nicht die ARGE auf das Vermögen zugreifen und den Erben dazu zwingen, das Erbe für die Deckung seines Lebensunterhalts zu verwenden.
Bei diesen Beispielen geht es eigentlich nur um die üblichen familiären Vermögenswerte und nicht um das Erbe eines enormen Millionenvermögens. -
Da ich als Mitglied unserer Bedarfsgemeinschaft diese Woche eine Umschulung beginne und mein jüngster Sohn unter 15 Jahre ist, stehen mir noch ein paar Monate Kinderbetreuungskostenzuschuß von Seiten der ARGE zu. Nun meine beiden Fragen hierzu:
1. Darf mein arbeitsloser Lebensgefährte, der nicht Vater meines Sohnes ist, die Kinderbetreuung übernehmen und darf ich dafür diesen Zuschuß der ARGE verwenden?
2. Im Merkblatt steht, daß es sich bei der Kinderbetreuung um einen Minijob handeln könnte und dieser meldepflichtig ist. Wieviel darf man denn grundsätzlich als "HartIV-ler" monatlich dazuverdienen, ohne daß dies der Bedarfsgemeinschaft abgezogen werden darf?
Besten Dank im voraus für Eure Hilfe