Beiträge von Freydis

    Du kannst NICHT gezwungen werden, eine EGV zu unterschreiben! Und wenn der SB versucht, Dich dazu zu nötigen, indem er Dir mit einer Kürzung oder Sperre droht, kann er dies nicht tun. Die Verweigerung der Unterschrift unter eine EGV hat auf gar keinen Fall eine Sanktion zur Folge.


    Nimm sicherheitshalber einen Beistand mit zu Deinem Termin mit dem Sachbearbeiter. Du hast ein Recht darauf.


    Beste Grüße,


    Freydis :)

    Hallo colly411, :)


    ich habe auch schon mit dem Amt gesprochen und habe nachgefragt ob man bei der Berechnung nicht von den tatsächlichen Verdienst ausgehen kann. Leider machen sie das aber nicht, jedenfalls bei uns nicht. Die Begründung dafür ist, dass es sich ja nur (!) um 100 Euro handlen würde und ich auch da keinerlei Rechte hätte und so auf die Nachzahlungen warten muss.


    Viele Grüße von carodina


    An Deiner Stelle würde ich nicht einfach nachfragen wegen der Berechnung in geeigneter Höhe, sondern einen schriftlichen Antrag stellen. Die Abgabe des Antrags bestätigen lassen und im Antrag auch sicherheitshalber um einen schriftlichen Bescheid bitten. Der sollte Dir eigentlich nach etwa 14 Tagen dann vorliegen. Wenn Deinem Antrag nicht entsprochen werden sollte, kannst Du gegebenenfalls Widerspruch einlegen und danach notfalls auch zum Sozialgericht gehen.


    Geh zum Arbeitslosenzentrum oder einer ähnlichen Einrichtung vor Ort und ersuche um einen Termin für eine Rechtsberatung. Die kostet nichts und Du erhältst in jedem Fall Unterstützung und rechtliche wie auch moralische Hilfe. Die helfen einem auch weiter, wenn es tatsächlich auf eine gerichtliche Entscheidung hinausläuft. Jedenfalls muß man keineswegs allem zustimmen und wortlos hinnehmen, nur weil ein Sachbearbeiter etwas behauptet. Wie mir inzwischen schon mehrfach gesagt wurde, ist dies eine Taktik, denn die meisten Leute, die mündlich auf die Schnelle abgewiesen werden, stellen keine weiteren Anträge - auch nicht bei Dingen, die ihnen eigentlich zustehen.


    Ich wünsche Dir recht viel Erfolg bei der Durhsetzung Deines Rechts und Deiner Ansprüche! Beste Grüße,


    Freydis :)

    Herzlichen Dank für Deine ausführlichen Antworten.


    Ja, es geht um eine recht kleine Eigentumswohnung, die mein Bekannter eigentlich gekauft hatte, um da einzuziehen, wenn er irgendwann mal in Rente geht. Wäre jetzt halt blöd, wenn er nach der privaten Altersversorgung, die ja auch draufgehen wird, auch noch diese Wohnung verlieren würde. :(

    nicht selbstgenutzte immobilien sind zu verwerten.


    Trifft das auch zu, wenn die TE dieses Vermögen bereits hat ehe sie ALG 2 beantragt? Ich dachte, da würde ein Unterschied gemacht.
    Ein von Arbeitslosigkeit bedrohter Bekannter ist eventuell demnächst in derselben Lage - 49 Jahre alt, Konkurs der Firma nicht mehr abwendbar und daher auch Entlassung aller Angestellten.

    @ Seepferdchen:
    Hab recht lieben Dank für Deinen Beitrag. :D Als ich diesen Thread erstellt hatte, war ich noch weit entfernt von meinem derzeitigen Wissensstand und sehr verzweifelt, weil ich an die Aussagen meiner SB beim JC glaubte. Inzwischen war ich bei einer Rechtsberatung des örtlichen Arbeitslosenzentrums und habe auch Rat in einem anderen Forum und vom Rechtsberater beim Gericht erhalten.
    Leider habe ich bisher nur von verschiedenen sozialen Trägern vor Ort eine Bestätigung erhalten, nach meiner gewünschten Umschulung angenommen zu werden. Jedoch stellen die grundsätzlich keine Bescheinigungen bezüglich Übernahme aus, wenn diese später als sechs Monate sein soll. Ein entsprechendes Praktikum auf Basis eines 1-€-Jobs oder als Bürgerarbeit könnte ich auch erst nach begonnener Umschulung machen - leider.
    Es ist irgendwie frustrierend, wenn man jahrelang jede Menge Steuern eingezahlt hat und dann um ganze 1.900,00 € betteln muß. Und ich kann nicht verstehen, weshalb ich das nicht als Darlehen erhalten kann, von mir aus auch direkt abziehbar von dem momentanen ALG 2. Die Aussicht auf richtige Arbeit in 14 Monaten würde meine Familie und mich diese "Hungerzeit" irgendwie durchstehen lassen.


    Dieser 1-€-Job, für den ich mich am 1.6. persönlich vorstellen soll und natürlich auch werde, ist eigentlich ein Job, der inhaltlich bereits vorher vorhanden war. Solch ein Job MUSS aber zusätzlich für den Zweck der Arbeitsplatzbeschaffung für Arbeitslose geschaffen worden sein. Ist er dies nicht, müßte ich nach Tarif bezahlt und auch sozialversichert werden - dazu gibt es bereits Urteile.
    Außerdem muß der Job die Vorgabe der Zumutbarkeit erfüllen. Dies ist in meinem Fall auch aus gesundheitlichen Gründen eigentlich nicht gegeben. Auch das Ziel, mich über den Job in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren, ist nicht korrekt, da ich keinesfalls als Hauswirtschafterin arbeiten kann. Schließlich benötige ich auch bei meinem eigenen Haushalt Hilfe in vielen Bereichen - diese kommt von meinem Lebensgefährten und von meinem jüngsten Sohn. Da ich nicht einmal eine Limoflasche selber öffnen, Fenster putzen oder schwer heben kann, häufig nicht einmal Kaffee selber einschenken kann (je nach Tagesqualität) kann ich auch in Zukunft nicht eine Arbeit ausüben, die ähnliches von mir verlangt. So ist die Begründung dieser Maßnahme nicht standhaft.
    Ich hätte die Eingliederungsvereinbarung nicht unterschreiben müssen, dann hätte ich sie als VA bekommen, gegen den ich Einspruch hätte einlegen können. In diesem Fall hätte man diese Zuweisung schriftlich begründen müssen. Selbstverständlich muß ich mich dennoch persönlich bewerben und auch vorstellen, auch wenn ich die EGV nicht unterschreibe - denn dazu bin ich per Gesetz (soweit ich bisher weiß) verpflichtet.
    Egal um welche Maßnahme es sich handelt, man muß in keinem Fall unterschreiben, schon gar nicht sofort! Und daran werde ich mich auch halten, schließlich unterschreibe ich auch so keine ungeprüften Verträge oder Vereinbarungen. Es gilt hier die Vertragsfreiheit gemäß Grundgesetz.
    Oftmals ist auch das Datenschutzgesetz betroffen - hierfür gibt es eine Vielzahl an erfolgreichen Klagen. Diesbezüglich ist die Broschüre "Arbeitslosengeld II" aus der sogenannten blauen Reihe, herausgegeben vom ULD (Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein) Jedenfalls zählen all die Vereinbarungen, die man bei den verschiedenen Maßnahmeträgern zur sofortigen Unterschrift vorgelegt bekommt, NICHT zu jenen Dingen, die man machen muß, um seiner Mitwirkungspflicht nachzukommen. Dies war eine überaus wertvolle Information, die ich vergangenen Dienstag im Arbeitslosenzentrum erhielt.
    Inzwischen weiß ich ebenfalls, dass ich schon längst wegen meiner chronischen Erkrankung einen Antrag hätte stellen können. Darauf hätte mich meine SB eigentlich aufmerksam machen müssen. Als Rehabilitandin hätte ich tatsächlich größere Chancen auf eine passende Umschulung gehabt. Auch dem medizinischen Dienst hätte ich erneut vorstellt werden können, wenn die von mir beigebrachten fachärztlichen Unterlagen nicht ausreichen sollten.


    Da ich nun weiß, dass ich ohne Begründung anzugeben, einen Beistand mitnehmen kann zu meinen Terminen beim SB, werde ich dies auch zukünftig tun. Das ist mein Recht, also nutze ich es.


    Bemerkenswert fand ich, dass ich plötzlich nachdem ich Kenntnis von meinen Rechten hatte und dies auch kundtat, von meiner SB telefonisch kontaktiert worden bin. In dem Telefonat wurde vieles relativiert, auch größtenteils zurückgenommen. Weshalb, wenn doch alles rechtlich einwandfrei war? Hmmm...


    Dieses Resultat meiner Recherchen fasse ich nun aus dem Grund hier zusammen, damit auch andere, die in ähnlicher Weise von dem einen oder anderen Punkt betroffen sind, direkter an die Informationen kommen als ich. Morgen habe ich einen weiteren Termin zur Rechtsberatung beim Arbeitslosenzentrum. Vielleicht komme ich dann noch ein Stückerl weiter mit meinem Anliegen.
    Übrigens war es eben nicht mein Wunsch, erneut als freie Journalistin zu arbeiten, zumal ich in meiner Situation sozialversicherungspflichtig arbeiten sollte und der Markt fürdie Freien inzwischen total kaputt ist.


    Beste Grüße,


    Freydis :)

    Mein ältester Sohn (28) arbeitet seit zehn Jahren bei Zeitarbeitsfirmen. In der ganzen Zeit hat er trotz intensiver Suche weder einen Ausbildungsplatz noch eine feste Arbeit erhalten. Ich weiß, dass man weder auf das eine, noch auf das andere einen Rechtsanspruch hat - dennoch ist es Mist! Jedenfalls hat mein Sohn noch nie in seinem Leben ALG1 oder ALG 2 beantragt und dies nur aus dem Grund, weil die zuständigen SB IMMER herablassend, extrem unhöflich und beleidigend waren. Immer wieder hatte er es zwar versucht, wenn er in Not war, aber zog es dann vor, zu gehen. Er hatte bisher immer wieder das Glück nur kurze Zeit ohne Unterkunft zu sein. Meist lebt er tageweise bei Freunden als Gast - also ohne eigene Wohnung und ohne Intimsphäre. Wenn es ganz schlimm wird, hungert er und das schmerzt mich besonders.
    Mein Sohn ist weder faul, noch arbeitsscheu. Als er einmal einen Arbeitsunfall hatte und darum sein Knie kaputt war, wurde er von der betreffenden Zeitarbeitsfirma direkt gekündigt. Ohne ALG 1 war er dann auch nicht krankenversichert und konnte sein Knie auch nicht behandeln lassen. Die Fahrten zu den verschiedenen Einsatzorten hat er stets selber bezahlen müssen, er bekam nie von seinem Arbeitgeber einen Zuschuß. Das Geld für Weiterbildungen hat er selbst zusammengespart von dem wenigen Einkommen, das er erhielt. Selbst mit 40° C Fieber geht er arbeiten, damit man ihn nicht kündigt.
    Vor zwei Jahren hat die eine Zeitarbeitsfirma seine Lohnsteuerkarte verschlampt und ihm nichts davon gesagt. Er wunderte sich über das geringe Entgelt trotz der vielen Arbeitszeiten. Ende des Jahres kam dann heraus, dass das Zeitarbeitsunternehmen ihn auf die höchste Steuerklasse eingestuft hatte. Sicher, mein Sohn hätte sich schriftlich bestätigen lassen sollen, dass er die Lohnsteuerkarte abgegeben hat, aber er tat dies damals nicht. Heute ist er klüger und läßt sich alles bescheinigen, was er dem Arbeitgeber aushändigt. Aufgrund dessen bekam er schon zwei Anstellungen nicht, NUR aufgrund der Tatsache, dass er um eine schriftliche Bestätigung für den Empfang seiner Unterlagen gebeten hatte.
    Seit Anfang vergangenen Jahres arbeitet er nun über eine Zeitarbeitsfirma bei einem großen Konzern in der Produktion. Monat für Monat wird er und seine Kollegen bezüglich einer Festanstellung vertröstet. Er und seine Kollegen, die auch über die Zeitarbeitsfirma in dem Konzern arbeiten, erhalten für dieselbe Arbeit, die jene beim Konzern angestellten Leute machen, nicht einmal die Hälfte des Lohns - von weiteren Zuwendungen ganz zu schweigen. Zugleich ist der Urlaubsanspruch erheblich geringer und von vornherein festgelegt. Einige seiner Kollegen sind Familienväter und die bekommen auch nicht während der Schulferien auch nur einen Tag frei. Gleichzeitig traut sich keiner von den Leuten, die über die Zeitarbeitsfirma in dem Werk arbeiten, sich krank zu melden. Warum? - Weil sie froh sind, überhaupt eingesetzt zu werden. Denn es ist oft auch so, dass man sich rund um die Uhr jeden Tag in der Woche (also Montag bis Sonntag) freihalten muß, um jederzeit eingesetzt zu werden und dann kommt doch kein Anruf und am Ende des Monats ist dann das Geld nicht ausreichend vorhanden, um die Kosten eines geregelten Lebens zu bezahlen. Ein solcher Bereitschaftsdienst sollte gesetzmäßig verboten sein oder aber als solcher auch verpflichtend finanziell vergolten werden.


    Es freut mich sehr, wenn es schon mal diese Ausnahme gibt, dass Menschen über eine Zeitarbeitsfirma eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitarbeit bekommen, bei der sie ausreichend verdienen. Aber in der Regel sieht es nicht so aus.


    Die SB in den Ämtern sollten endlich erkennen, dass man sich seine Arbeitslosigkeit nicht ausgesucht hat. Es gibt vielerlei Gründe für die Arbeitslosigkeit. Auch extremes Bemühen und großer Einsatz für die Beschaffung eines sozialversicherungspflichtigen Vollzeitarbeitsplatzes bringt einen sehr oft nicht ans Ziel.
    Die Sachbearbeiter in den JCs werden "Berufsberater" genannt. Darin impliziert ist doch eigentlich, dass man beratend tätig ist und dass man dem Antragsteller hilft. Dies ist aber in der Regel nicht so! Eine Verhöhnung ist das letzte was man als Arbeitssuchender braucht. Außerdem ist es schlichtweg für viele ALG-2-Empfänger schlicht unbegreiflich, dass für sinnlose Maßnahmen Geld da ist und auch Bildungsgutscheine ausgegeben werden, nicht aber eine sinnvolle Weiterbildung oder Umschulung. Man bekommt einfach den Eindruck, dass gar nicht in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden soll. Meine SB meinte mir gegenüber mehrfach, dass mit diesen Maßnahmen ohnehin nur geprüft würde, wer wirklich bereit ist, etwas zu tun. Aber wenn das wirklich so ist, dann frage ich mich, weshalb dieses Geld, das ja auch nicht zu knapp ist, nicht in andere und bessere Maßnahmen investiert wird.
    Dass vieles auch anders laufen kann, sieht man an einzelnen Beispielen in einigen wenigen Regionen. Zum Beispiel gibt es in Augsburg ein hervorragendes Projekt für Arbeitslose über 50. Diese regionalen Unterschiede, die völlig verschiedene Vorgaben innerhalb eines Bundeslandes schaffen, anstatt die bundesweit besten Projekte und Maßnahmen herauszugreifen und allgemein bundesweit einzurichten, sind verheerend - auch wenn sie vom Gesetzgeber so vorgegeben sind.


    Klar muß man sich als Arbeitsloser an die Gesetze halten, aber man kann dennoch im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten seine Rechte auch wahrnehmen und die meisten, die hier Fragen stellen, wollen nichts anderes. Da hilft es allerdings wenig, wenn nur Entscheidungen des JCs erläutert werden. Würden all diese Entscheidungen alle stimmen, dann würde es auch keine Klagen geben. Derzeit wird ja auch diskutiert, die JC an den Gerichtskosten zu beteiligen, eben WEIL sie sehr oft falsch und nicht gesetzmäßig entscheiden. Und es hilft auch wenig, wenn hier eine "Beraterin" schreibt, dass sie sehr viel Geld verdient!


    Beste Grüße,


    Freydis :)

    Kitty121, wenn Deine Kinder 15 und 9 oder 17 und 11 Jahre alt sind, dann sieht das Jugendamt das mit dem Kinderzimmer schon ganz anders, auch bei gleichgeschlechtlichen Geschwistern.


    Nach Auskunft des Jugendamtes zählt ein Wohnzimmer mit offener Küche nicht als vollwertiges Zimmer. Das heißt, das Du eigentlich eine 3-Zimmer-Wohnung oder eine 3,5-Zimmer-Wohnung bewohnst.
    Als sich seinerzeit die ARGE bei uns quergelegt hatte, bekam ich einen entsprechenden Schriftsatz vom Jugendamt. Damals schliefen mein Lebensgefährte und ich im "Wohnzimmer", in dem auch die Küche untergebracht war. Damals lebten meine zwei jüngsten Söhne in einem gemeinsamen Zimmer bei meinem Lebensgefährten und mir, fünf Jahre auseinander - ich meine damals waren sie 12 und 17 Jahre alt.


    Mach am besten dieses Seminar für Pflegeelternschaft, das vom Jugendamt angeboten wird. In jedem Fall solltest Du Dich an das zuständige Jugendamt wenden und um Hilfe ersuchen. Vermutlich wirst Du dann offiziell als Pflegemutter anerkannt, was Deinen Status allein schon wegen des dann von Dir erzielten Einkommens in jedem Fall erheblich verbessert. In diesem Zusammenhang wäre interessant weshalb das JC Dich nicht schon darauf aufmerksam gemacht hat.


    @ allgemein: Nicht nur der Aufenthalt in einer Haftanstalt kommt als Ursache für die Fremdunterbringung von Kindern in Frage. Eine verlängerte Reha aus rein gesundheitlichen Gründen, schwere Krankheit oder langfristiger Aufenthalt in einer Klinik käme in Frage.

    @ davinci:
    Ich kann Dich sehr gut verstehen. Da diese Typen auf dem sprichwörtlich längeren Ast sitzen, kann man nur all seine Möglichkeiten ausnutzen, die einem nach dem Gesetz zustehen. Zum Beispiel würde ich in Deinem Fall zu jedem Termin bei diesem SB einen Beistand mitnehmen. Sieh nach ob es in Deiner Nähe ein Arbeitslosenzentrum oder ähnliches gibt. Die haben rechtlich versierte Leute an der Hand, die selbstverständlich unentgeltlich mit Dir gemeinsam den Termin wahrnehmen. Weiter könntest Du einem solchen Beistand auch eine Vollmacht erteilen, dann müßtest auch nciht mehr Du persönlich mit dem SB reden, sondern nur noch anwesend sein.


    Wie ich inzwischen weiß, muß man auch keine Eingliederungsmvereinbarung unterschreiben, auch nicht aufgrund von Drohungen. In der Folge wird Dir die EGV als VA zugestellt, gegen den Du dann auch widersprechen könntest. Jedenfalls kann Dich keiner zwingen, einen Vertrag ungelesen oder ungeprüft zu unterschreiben.
    Zunächst würde ich aber in jedem Fall für einen begleitenden Beistand sorgen, denn damit erübrigen sich schon meist all jene Probleme, die sich ansonsten nciht verhindern lassen, wenn man alleine mit diesen Typen im Raum ist.


    Ich drücke Dir die Daumen,


    Freydis :)

    Du musst deine Gutmenschelei nicht allen anderen hier überstülpen, denn du scheinst mit deiner Annahme, dass alles gepostete immer nur der Wahrheit entspricht, ziemlich allein dazustehen.


    Wenn du nicht hinterfragen magst und immer nur das Positivste annimmst, dann ist das dein Bier. Was andere machen, ob die kritisch hinterfragen oder auch mal den Zeigefinger ermahnend hochheben, das ist ebenfalls nicht dein Bier.


    Turtle


    Du bist derjenige, der niemals hinterfragt, sondern ständig allen Menschen böses unterstellt.
    Weshalb greifst du mich permanent und meist unter der Gürtellinie an? Weil ich dir nicht sagte welche Umschulung ist beantragt hatte? Oder weil ich nicht unbedingt alles für richtig halte was jemand schreibt, der erst seit nicht mal einem Monat hier online ist? LOL

    Also Unterhaltsvorschuß, der vom Jugendamt bezahlt wird als Unterhaltsvorschuß ist wie das Jugendamt auch richtig als Auskunft gab nur vor dem Tod zu zahlen. Hinterher ist es Waisenbezug in Form einer Waisenrente.
    In jedem Fall muß zunächst geprüft werden ob der unterhaltspflichtige Elternteil einen Anspruch auf Waisenbezüge hinterlassen hat. Dies kann nämlich durchaus sein, auch wenn zu Lebzeiten kein Unterhalt gezahlt worden ist. Liegen die hinterlassenen Waisenbezüge unterhalb des Regelbetrags, so wird in der Regel die Differenz gezahlt.


    Ich weiß leider nicht ob die Waisenrente auch an die 72 Monate gebunden ist oder nicht. Da bin ich echt überfragt.


    Siehe auch hier:
    http://www.sozialleistungen.in…/unterhaltsvorschuss.html
    oder andere Seiten googeln; meist stehen solche Dinge auf den Bürger-Service-Seiten.






    EDIT: OMG Turtle, laß es lieber...

    Mag ja sein, dass Dein Schwacke von dem Alter her Recht hat, aber da stehen sicher auch nicht die Schrammen drin, die der Wagen sich inzwischen drinnen und draußen geholt hat.


    Angekleckerte Sitze, Hundehaare, oder ähnliches vermindern den Wert jedenfalls ganz erheblich. Falls Du also direkt zum Schwacke gegriffen haben solltest, um der SB den darin gefundenen Betrag direkt zu nennen, dann hast Du ein Problem. Du solltest Dich berichtigen und notfalls von einem Autohändler ein schriftliches Angebot einholen. Eventuell reicht es auch, wenn Du Dich selber berichtigst - schließlich kann man ja auch kleine Schrammen und Flecken vergessen haben, weil jetzt so viele andere Dinge in Deionem Kopf herumschwirren.


    Beste Grüße,


    Freydis :)

    Nießbrauchrecht bedeutet, dass die Mutter die Immobilie so nutzen mag wie sie will, nur nicht verkaufen. Das heißt, sie kann drin wohnen, vermieten oder was auch immer. Wohnrecht sichert lediglich das Wohnen in der Immobilie für einen bestimmten Personenkreis für eine bestimmte Dauer, meist bis zum Lebensende.


    Oftmals macht man so etwas zur Absicherung im Erbfall. Stirbt z.B. der Mann, erben die Kinder und die Mutter erhält NR. So kann sie gegebenenfalls noch Einkommen erzielen so lange sie lebt.
    Oder Eltern überschreiben schon zu Lebzeiten eine Immobilie auf jemand anderen - Kinder, Freunde oder wen auch immer - und behalten bis zum eigenen Lebensende das Nießbrauchrecht.
    Oder man geht so vor im Falle einer Erbfolge, die nach dem deutschen Erbrecht über mehrere Generationen vorgegeben werden kann. Dann legt der Erblasser bereits zuvor fest wer welche Rechte hat. Wenn zum Beispiel der Sohn ein windiger Hund ist und der Enkel erben soll, kann das NR für einen bestimmten Zeitraum auf eine bestimmte Person übertragen werden.



    Alles nur Beispiele, von denen es noch gaaaaanz viel mehr gibt ;)

    Frage am Rande: weshalb soll man im Antrag angeben welche Versicherungen und in welcher Höhe man die hat, wenn dann doch keine berücksichtigt werden?

    Fragt am besten nochmal im Erwerbslosen-Forum Deutschland nach. Ich hatte da aktuell sehr große Hilfe erhalten, auch bezüglich der betreffenden Textstellen in den in Frage kommenden Gesetzesbüchern.


    Unterhaltsvorschuß kann aber tatsächlich nur so lange gezahlt werden, wie das andere Elternteil am Leben ist.
    Zur Überbrückungszeit: uns wurde vor drei Jahren ein volles Jahr BAfÖG für meinen mittleren Sohn abgezogen, obgleich sein Antrag aus Mangel an Sachbearbeitern nicht bearbeitet werden konnte. Heute würde ich mir das nicht mehr gefallen lassen. Auch wenn ein anderer Träger zahlen muß, ist die ARGE verpflichtet, in Vorleistung zu treten.


    Irgendwo hatte ich gelesen, dass einem Kind, das Unterhalt bekommt und nicht in der BG, wohl aber in der Haushaltsgemeinschaft lebt, das Doppelte an Geld zustehen soll.
    Kindergeld wird meines Wissens nach als Einkommen der Pflegeperson angesehen.


    Abgesehen von dem oben genannten Erwerbslosen-Forum empfehle ich Dir, das örtliche Arbeitslosenzentrum aufzusuchen. Die können Dir alles genau ausrechnen. Nimm zu den Terminen mit den Sachbearbeitern einen Beistand mit, das Recht darauf hast Du. Solche Beistände findest Du ebenfalls bei einem solchen Arbeitslosenzentrum.


    Ich wünsche Euch allen viel Glück und Durchhaltevermögen. Ihr werdet es brauchen können.


    Alles Liebe,


    Freydis :)

    Also wirklich! Selbst wenn es ein pubertierender Jugendlicher gewesen wäre, woher nehmen manche Leute das Recht, einen pubertierenden Jugendlichen gleich in die Ecke eines verlogenen Heuchlers und Vollidioten zu packen?


    Kinder sind keine kleinen Erwachsenen und Jugendliche sind nicht unbedingt doof, junge Erwachsene sind nciht unbedingt faul und alte Erwachsene sind nicht unbedingt weise! Durch meine drei Söhne habe ich zahlreiche Kinder und Jugendliche kennengelernt, die mit wahrlich großen Problemen daheim zurecht kommen mußten. Es gibt zahlreiche Elternpaare, die sich einen Dreck um ihre Kinder scheren, in den Urlaub fahren und die Kinder allein daheim lassen, die das letzte Geld für Alkohol oder Spielautomaten ausgeben und nicht für Essen, usw. Meine Kinder- und Gästezimmer waren seinerzeit voll mit solchen Kindern, die teilweise nachts auftauchten, wenn der Jammer am größten war... Unlängst ist die Mutter eines Freundes meines jüngsten Sohnes daheim gestorben und er war mit 3 kleinen Geschwistern plötzlich allein. Er war dabei wie die Mutter, die seit 3 Jahren auf eine Herz- und Lungentransplantation gewartet hatte, qualvoll erstickte. Innerhalb von nur 3 Tagen verlor er seine Geschwister, die Mutter und die Wohnung. Warum? Weil er eine Woche zuvor 18 Jahre alt geworden war und daher das Jugendamt nicht mehr zuständig war und die ARGE ihn regelrecht verarscht hatte. Es tut mir in der Seele weh, dass er seither auf der Straße lebt und ich ihn nicht finden kann. In seinem Schmerz fand er nach dem Tod seiner Mama leider nicht den Weg zu mir.


    Wenn also jemand schreibt, dass er oder sie immer häufiger Konflikte hat mit jemandem, dann geht doch bitte nicht davon aus, dass das bestimmt jemand ist, der dem Staat in die Tasche langen möchte! Wie wäre es mal mit Vertrauensvorschuß?
    Außerdem schrieb er, dass er Zivi ist. Das läßt ja eigentlich den Schluß zu, dass es sich schon um jemand handelt, der sich zumindest gewisse humane Gedanken macht - im Gegensatz zu JC-Mitarbeitern und manchen Leuten hier!

    Der restliche Sermon ist uninteressant.


    Mal wieder so freundlich wie der frustrierte ARGE-Mitarbeiter von nebenan...


    Zitat


    Solange wie du ALG 2 beziehst, unterliegst du den Pflichten des SGB II. Dazu gehört es NATÜRLICH, dass man sich um Arbeit kümmert und zwar in dem Maße, dass man kein ALG 2 mehr braucht. Wenn du also ein Angebot erhalten hast vom Amt, das mit einer Rechtsfolgenbelehrung versehen war und du dich pflichtwidrig nicht beworben hast, dann ist eine Sanktion von 30% für 3 Monate der "Lohn" dafür, dass du dich nicht beworben hast.


    Im beigelegten Formular zur Stelleninformation steht unter anderem "Ich habe mich nicht beworben / vorgestellt, weil......." Somit ist durchaus vorgesehen, dass man sich auch als ALG-2-Empfänger nicht unbedingt auf alle Stellen bewirbt, die einem vom JC als Empfehlung ausgehändigt werden. Je nach Situation ist dies auszufüllen. Zum Beispiel kann es sein, dass man in einem Telefongespräch vorab bereits erfahren hat, dass die Stelle bereits vergeben ist oder dass die für die Einstellung zuständige Person noch weitere 2 Wochen auf Urlaub ist und daher eine Bewerbung erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist, oder bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt werden können, etc.


    Die Arbeitseinstellung von anderen ist allerdings tatsächlich nicht von Belang.