Beiträge von Freydis


    Zunächst hast Du Glück, dass Du keinen Ärger dafür bekommen hast, weil Du erst im März 2010 gemeldet hast, dass Du nun BAföG bekommst. ;) Eigentlich hättest Du das im Dezember 2009 machen müssen, weil Du Änderungen in den Einkommensverhältnissen direkt melden mußt. So hast Du seit Dezember 2009 bis vermutlich Mai 2011 (also etwa 1,5 Jahre lang!) Geldbeträge von der ARGE erhalten, die Dir nicht zugestanden haben.
    Sind die angegebenen Jahreszahlen korrekt oder hattest Du Dich da geirrt? Oder hast Du erst jetzt im März 2011 den BAföG-Antrag vom Dezember 2009 bewilligt bekommen? Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Falls doch, dürfte es eigentlich keine Probleme mit der Rückzahlung geben.


    Ich verstehe aber die Rechnung nicht (möglicherweise stehe ich einfach nur auf dem Schlauch). Egal wie ich rechne, ich komme nicht auf den Betrag in Höhe von € 3720,00.
    Nachfolgend meine Milchmädchenrechnung:


    • Zunächst hat man Dir als Einkommen das Kindergeld in Höhe von € 184,00 angerechnet
    • Von der ARGE (jetzt Jobcenter) hast Du € 687,00 (525 + 162) monatlich erhalten.
    • Da Du seit Dezember 2009 BAföG in Höhe von € 267,00 erhältst, hast Du nach meiner Milchmädchenrechnung ebendiesen Betrag zuviel von der ARGE erhalten – und dies nun schon seit Dezember 2009. Nach Abzug dieses Einkommens hättest Du wohl nur € 420,00 von der ARGE erhalten dürfen. Und genau diese zuviel ausgezahlte Differenz mußt Du nun zurückgeben.


    Es gibt Urteile nach denen befunden wurde, dass bereits ausgegebenes Geld von ALG-2-Empfängern nicht zurückgezahlt werden soll. Dabei handelt es sich aber meines Wissens nach ausschließlich um Leute, die kein weiteres Einkommen haben und auch selber keine Pflichtverletzung begangen hatten. Wohingegen Du wohl seit Dezember 2009 eine Einkommenänderung hattest, die Du aber erst im März 2010 oder 2011 dem Amt gemeldet hattest. :confused:
    Bevor man Dir korrekt auf Deine Frage antworten kann, müßtest Du das mit den Jahreszahlen mal überprüfen und gegebenenfalls richtigstellen.


    Beste Grüße,


    Freydis :)

    Die außergewöhnlichen Belastungen (agB) gemäß §§33 ff. EStG sind eingeteilt in agB allgemeiner Art und agB in besonderen Fällen.
    Die zumutbare Belastung gemäß §33 Abs. 2 EStG ist abhängig vom Gesamtbetrag der Einkünfte, Familienstand und Zahl der Kinder. Sie beträgt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zwischen 1% und 7%. Ist die Summe der außergewöhnlichen Belastungen höher als die zumutbare Belastung, wird nur der übersteigende Betrag steuermindernd berücksichtigt.


    Zu den agB allgemeiner Art zählen gemäß §33 EStG: Krankheitskosten (z. B. Arztkosten, soweit sie nicht von der Krankenkasse übernommen werden, Fahrtkosten zu Ärzten und Therapien, Zuzahlungen auf Medikamente und Praxisgebühren), Scheidungskosten, Beerdigungskosten eines nahen Verwandten (wenn das Erbe nicht ausreicht, die Kosten zu decken), Pflegekosten oder Pflegeheimkosten für die Eltern (soweit sie nicht durch Leistungen einer gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung gedeckt sind). Aber auch Fahrtkosten für den amts- oder vertrauensärztlich empfohlenen Besuch der Gruppentreffen von Anonymen Alkoholiker (BFH 13. Februar 1987-BStBl.II S.427) oder anderer Selbsthilfegruppen, auch eine Ayur-Veda-Behandlung, wenn die medizinische Notwendigkeit durch ein vor Beginn erstelltes amtsärztliches Attest nachgewiesen worden ist (BFH 18. April 1990-BSt.Bl.II S.543), Augenoperationen, die eine Fehlsichtigkeit korrigieren (Refraktive Chirurgie) sind nach einer Verfügung der OFD Koblenz vom 22. Juni 2006 (Az. S 2284 A - St 32 3) als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen. (Da bei der Augenoperation mit Laser immer eine Fehlsichtigkeit und damit eine Krankheit eines Steuerzahlers vorliegt, ist die Operation als Heilbehandlung einzustufen. Die Vorlage eines amtsärztlichen Attestes für die Augen-Laser-Operation ist nicht notwendig.


    Zu den agB in besonderen Fällen zählen gemäß §33a & §33b EStG: Aufwendungen für den Unterhalt (soweit sie nicht schon als Sonderausgaben klassifiziert wurden, sowie eine etwaige Berufsausbildung einer dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigten Person), Sonderbedarf eines sich in Berufsausbildung befindenden, auswärtig untergebrachten, volljährigen Kindes (für das Anspruch auf einen Freibetrag oder Kindergeld besteht), Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen. Bei der Einkommensteuer kann der Lebenspartner durchsetzen, dass Unterhaltsverpflichtungen seinem Partner gegenüber einkommensteuerrechtlich berücksichtigt werden. Hat dieser keine oder nur geringe eigene Einkünfte und besitzt er kein oder nur ein geringes Vermögen, kommt eine Berücksichtigung der Unterhaltsleistungen des anderen Lebenspartners nach § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG in Betracht. Auf Antrag kann die Unterhaltsleistung bis zu einem Höchstbetrag von 8.004 Euro (2010) als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Eigene Einkünfte oder Bezüge des Lebenspartners vermindern den Betrag von 8.004 Euro, soweit sie 624 Euro übersteigen.



    Die obigen Urteile nannte ich nur beispielgebend, weil sie ziemlich ausgefallen und doch klassisch sind. Vieles im Steuerrecht muß man sich erst bei Gericht erkämpfen, aber nicht alles. Bei allgemein üblichen Angelegenheiten gibt es oft schon Urteile, auf die man sich in einem Widerspruch berufen kann.


    In Deinem Fall wäre meiner Ansicht nach genauer auf die agB in besonderen Fällen zu achten. Eigentlich müßte es möglich sein, den vom Jobcenter angerechneten Betrag beim Jahresausgleich zurückzuerhalten.


    Du solltest in jedem Fall einen Steuerberater aufsuchen, der sich ja damit bestens auskennt. Den kannst Du ohnehin steuerlich absetzen.


    Viel Glück,


    Freydis :)



    Das ist doch etwas sehr wirr :rolleyes:

    Da du ja eigentlich immer so klug daherredest müßtest du eigentlich wissen das man nichts unterschreibt ohne es vorher gelesen zu haben.Ich habe noch nie gehört das eine Ortsabwesenheit angekündigt werden muß wenn du über das Wochenende jemanden besuchst.Ich denke das macht auch keiner.Wäre zu prüfen ob dies so überhaupt Gültigkeit hätte.Ich glaube kaum.Ich denke auch nicht das deine SB am Wochenende bei dir vor der Türe steht und kontrolliert ob du auch schön zu Hause bist.


    Ich denke auch nicht, dass sie mich persönlich kontrolliert, schon gar nicht am Wochenende. Dennoch halte ich mich auch ohne Kontrolle an Vorgaben.


    Ich warte derzeit auf einen neuen Termin meiner sogenannten Berufsberaterin. Dann werde ich zunächst persönlich um eine Außerkraftsetzung der derzeitigen EGV bitten. Wenn nötig, werde ich auch darauf hinweisen, dass ich ansonsten eine Feststellungsklage einreichen werde müssen.


    Eigentlich unterschriebe ich nichts blind, aber bei dem besagten Termin ließ ich mich halt von den angedrohten Sanktionen beeindrucken, was mir nun nicht mehr passieren kann. Schließlich weiß ich ja jetzt, dass ich eine EGV erstmal mit nach Hause nehmen kann, um deren Inhalt zu überprüfen.
    Allerdings hätte ich viele meiner Rechte nicht erst kennengelernt, wenn nicht der Druck von Seiten des JC so groß geworden wäre. Nur durch diese ewigen ungerechtfertigten Bevormundungen habe ich mich bemüßigt gefühlt, meine Rechte kennenzulernen. Hätten sich die ganzen Vorgaben weiterhin noch halbwegs in Grenzen gehalten, dann wäre ich niemals auf die Idee gekommen, mir rechtliche Beratung von einem Fachkundigen zu holen.

    Weshalb schon wieder so beleidigend?


    Am Anmeldeschalter des JC bei uns sind die Leute nett. Die geben mir sogar Hinweise, wenn ich einen Antrag besser oben in der Leistungsabteilung abgeben soll, damit ich nicht wie so manch anderer eine verspätete Zahlung erhalte. Ich bekam gestern dann den Tip, dass ich einen Antrag bezüglich des Bildungspakets am besten per Einschreiben einsenden soll, und zwar mit Rückschein.
    Am Telefon sind auch nette Leute, die mir persönlich sehr leid tun. Insgesamt habe ich den Eindruck, dass diese Leute im Anmeldebereich und am Telefon der Prellbock sein müssen für all jene, die sich hinter verschlossenen Türen und Security-Leuten verstecken.


    Wie kommst Du eigentlich daruf, dass ausgerechnet ich KEIN gutes Benehmen und Auftreten hätte? Nun, ich will Dir gerne zugute halten, dass Du mich eben nicht persönlich kennst und auch meine Kinderstube Dir unbekannt ist, wie eben eigentlich alles, was mich persönlich ausmacht. Drum, laß Dir getrost gesagt sein, dass meine Stärke die Kommunikation ist. Stets sind selbst all jene, die mich bereits sehr gut kennen dahingehend verwundert, dass mir bereits nach ein paar Minuten Menschen ihre Lebensgeschichte erzählen. Auch bekam ich unter anderem auch heute wieder von einem ehemaligen Arbeitgeber bedauernd am Telefon gesagt, welch hervorragende Zuhörerin ich bin und welch ausgesprochen gutes Motivationstalent ich hätte, etc. Naja, kaufen kann ich mir nichts drum. Lob hilft leider nicht weiter, egal wie gerechtfertigt es ist. Ich schreibe dies auch nur deshalb hier, weil Du ausgerechnet meine empathischen Gaben und meine Kommunikationsfähigkeit bezweifelst – nebst meines wahrlich guten Benehmens. ;)


    Freydis

    Was die Leute vom Jobcenter tagtäglich so machen ist mir eigentlich schnurz egal solange ich auf meine Anträge nicht wochenlang warten muß.Deshalb halte ich auch nichts davon Überprüfungen zu stellen die zwar vielleicht auf dem Papier gut aussehen mir aber am Ende nichts nützen.
    Wenn du Freydis bei der Arbeitssuche soviel Elan zeigen würdest wie du hier immer rumschimpfst dann denke ich würde es gar keine sinnlosen Maßnahmen oder 1 Euro Jobs für dich geben und du könntest deinen Blutdruck stabil halten.


    Ich konnte gestern Nacht mal wieder nicht schlafen, weil mich mein ALG-2-Bezug so fertig macht. Ja, ich bin nicht wie Arno Dübel und ich möchte mein eigenes Geld verdienen und ich mag nicht von Deppen bevormundet werden. Also habe ich mal wieder einen Haufen Bewerbungen geschrieben und versendet, ab 7 Uhr Früh bemühte ich mich auch um Telefonkontakte zu möglichen Arbeitgebern, dem Jobcenter (das seit Anfang April meinen Antrag auf Weiterbewilligung ab Juli liegen hat und noch immer keinen Bewilligungsbescheid rausgeschickt hat! – ich würde sagen, das ist dann fehlende Mitwirkung von Seiten der öffentlich Bediensteten beim JC!), der Schule meines Sohnes, usw. Nicht, dass Dich das eigentlich etwas angehen würde... :rolleyes:


    Übrigens schreibe ich recht schnell, was die jahrelange Übung macht, und dies auch noch meist auf Anhieb fehlerlos. Ich weiß, mitunter fehlt das E, zumal ich eine 14-jährige übertragene und vom aktiven Dienst gezeichnete Tastatur besitze, die stellenweise schwächelt. Die Leertaste ist auch irgendwie hinüber, aber das war sie schon beim Vorbesitzer ;)


    Was also hast Du heute schon getan, um kein Hartz-4-Geld mehr zu bekommen? :cool:


    Offensichtlich hast Du nicht annähernd so wie ich Bevormundungen von Seiten der ARGE, heute Jobcenter, erhalten. Wie ich auch ansonsten wahrzunehmen vermag, steht Dir nicht unbedingt der Sinn danach, auch mal bestimmte Dinge zu hinterfragen. Das steht Dir frei und es kümmert mich nicht. Jedoch finde ich, dass es mir gestattet sein sollte, Dinge zu hinterfragen, mir Gedanken zu machen, meine Meinung zu äußern – also genauso, wie es auch Dir freisteht, auch wenn Du von ein paar dieser Eventualitäten ganz offensichtlich keinen Gebrauch machst.


    Also verrat mir nun: WER ZUM TEUFEL GIBT DIR DAS RECHT, DICH ÜBER ANDERE ZU ERHEBN UND SIE VON OBEN HERAB ZU BEHANDELN?
    Im Gegensatz zu Dir und wenigen anderen bleibe ich (wie auch die meisten anderen hier im Forum) sachlich bei meinen Beiträgen. Und wenn ich mitunter ein wenig sarkastisch schreibe, dann ist dieses Stilmittel durchaus erkennbar für jemanden, der zu lesen versteht. Du hingegen läßt, wie viele Deiner Beiträge zeigen, der sogenannten Netiquette keine Chance. Du trittst sie in den Staub, das dies arme und erbarmungswürdige Geschöpf kaum noch aufzustehen vermag. Und so Du Dich nicht besinnst, wird sie gar unter Deinen tippenden Händen sterben. :o


    Liebe Kitty, bitte entschuldige, dass sich mein Verständnis und Mitgefühl für JC-Tussies in Grenzen hält. Aber es ist durchaus gesund und normal, wenn man jene hasst, die einen so dermaßen unterdrücken!


    Freydis

    Bitte beachte, dass Widersprüche grundsätzlich KEINE aufschiebende Wirkung haben. Eine solche müßte erst beim Sozialgericht beantragt werden.
    Also müßtest Du dennoch Wohngeld beantragen, wenn Du keine aufschiebende Wirkung bekommst.


    Aber: wenn Du keinen Bescheid mit der Aufforderung zum Antrag auf Wohngeld erhalten hast, sondern vielmehr einen Vorschlag, dann kannst Du nicht wegen fehlender Mitwirkung irgendwelche Sanktionen bekommen!
    Im Zweifelsfall Widerspruch einlegen, ist immer gut, wie ich inzwischen meine.
    Wenn Du dann einen Bescheid erhältst, dann muß darin begründet sein weshalb genau Du den Antrag auf Wohngeld stellen mußt. Also Rechtsberatung beim örtlichen Arbeitslosenzentrum oder einer ähnlich gearteten Einrichtung holen, gegebenenfalls Anwalt besorgen, keine Scheu vor dem Sozialgericht, wenn es zur Durchsetzung Deiner Rechte notwendig ist.


    Nicht umsonst wird derzeit heiß diskutiert ob die Jobcenter nicht zumindest teilweise die Gerichtskosten für Klagen beim Sozialgericht tragen sollen. Wären nämlich die ganzen Klagen so unsinnig, wie die JC-Tussies einem weiszumachen versuchen, dann würden auch die Sozialgerichte nicht nach einer Maßnahme suchen, welche die Jobcenter von falschen Entscheidungen und unrechtmäßigen Bescheiden abbringen könnte! ;)

    Du hast ja nicht unterschrieben das du nicht deine Stadt verlassen darfst das kann vom Jobcenter auch gar nicht verlangt werden.Schließlich kannst du dich wohin auch immer frei bewegen.Wo ist das Problem das du bei einem Besuch deiner KInder der eben ein paar Tage dauert dies auch angibst.Solange du dich in der Tagesanzahl bewegst wirst du wohl kaum sanktioniert werden.


    Tja, Kitty, wie ich schrieb: in der leider von mir blind unterzeichneten sogenannten Eingliederungsvereinbarung steht drin, dass ich meinen Wohnort, also die Stadt, in der ich wohne, nicht verlassen darf, ohne meine sogenannte Berufsberaterin des Jobcenters zu informieren.
    Also fragte ich die JC-Tussie am Tag nachdem ich mich von ihr dazu hab nötigen lassen, diese EGV zu unterschreiben, die nun noch bis ins nächste Frühjahr hinein Gültigkeit hat, wie das denn nun genau gemeint sei. Und hier nun auf genaue Nachfrage das praktische Beispiel:

    • Ich wohne in Mönchengladbach (NRW)
    • Mein jüngster Sohn wohnt in Mönchengladbach (NRW) bei mir
    • Ein Teil meiner Kinder lebt in Aachen (NRW)
    • Ein Teil meiner Kinder lebt in Grevenbroich (NRW)


    Wenn ich also beispielsweise Mönchengladbach verlassen möchte, um etwa einen Sohn in Aachen oder einen in Grevenbroich (das ist deutlich näher als Aachen!) zu besuchen oder zu treffen und dabei geht es nicht um Fahrten über mehrere Tage, sondern vielmehr um Kaffee und Kuchen mit Sohn und Schwiegertochter oder ähnliches, dann darf ich auch am Wochenende dies nur dann tun, wenn ich meine Berufsberaterin VORHER darüber informiere und sie es mir gestattet. Eine Ausweitung meines Besuches, z.B. über Nacht, weil ein Zug ausfällt oder ähnliches, wird nur dann nicht sanktioniert, wenn ich schwerwiegende Gründe beweisbar vorzulegen in der Lage bin.


    Also, sag bitte nicht, dass ich das darf. Ich Trottel hab den Mist blind unterschrieben, weil mir eine Sanktion bei Verweigerung meiner Unterschrift angedroht worden war. Meinst Du, dass ich grundlos sowas von tierisch sauer auf diese JC-Kotzbrocken bin? Das ist ein weiterer gewaltiger Eingriff in meine Privatsphäre. So wie schon vor etwa 5 Jahren, als man mir verbot, zur Beerdigung meiner Mama zu fahren!

    Mit Reformen ist das immer so eine Sache. Es finden sich stets Dummköpfe, die grundsätzlich alles Neue ablehnen und sich erst gar nicht mit dem Inhalt einer tatsächlichen Reform auseinandersetzen möchten. Diese Angst vor Veränderung findet sich meist bei jenen Menschen, die in frühkindlicher Lebensphase einen zumindest subjektiv äußerst schmerzhaft empfundenen Verlust erlebt haben. Darum streben sie in ihrem weiteren Leben unbedingt nach Starre und Unveränderlichkeit. Naja, lassen wir das mal...


    Offensichtlich haben hier die wenigen Leute, die auf den Beitrag der Thread-Erstellerin reagiert haben (ich nenne dies absichtlich nicht "geantwortet"), sich kein bißchen mit dem Inhalt auseinandergesetzt.
    Der Vorschlag eines Bürgergeldes geht zurück auf einen angesehenen deutschen Wirtschaftswissenschaftler beziehungsweise Ökonom, Joachim Mitschke, dessen Bürgergeld-Theorie auch weitere namhafte Unterstützer fand. Mitschke griff die in den 1960-ern von Milton Friedman aufgeworfene Idee eines Bürgergeldes erneut auf und transferierte sie in die heutige Zeit. In seinem Buch "Steuer- und Transferordnung aus einem Guß" empfahl er das Bürgergeld als Zusammenfassung aller direkten Sozialtransfers. Sein Vorschlag beinhaltet vielerlei, aber unter anderem auch ein total abgespecktes Beamtentum und entsprechende Maßnahmen im öffentlichen Dienst, sowie weitere große Änderungen im Steuerwesen, wodurch die von ihm nun als "liberales Bürgergeld" bezeichnete Sozialreform auch tatsächlich bezahlbar wäre. Also, Gawain, schmeiß schon mal die Idee mit dem Drucker raus, und Kitty, laß die rosarote Brille da, wo sie hingehört! Mit derlei Kommentaren habt Ihr beide nicht unbedingt Zeugnis dessen abgelegt, was sich als Allgemeinwissen bezeichnen ließe...


    Der Unterschied zu Friedmans These, der in den 1960-ern eine "negative Einkommenssteuer" vorschlug, bei der ohne Rücksicht auf tatsächliches Einkommen jeder das Bürgergeld erhalten sollte, war der, dass nun nur bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe das Bürgergeld ausbezahlt werden sollte. Das macht ja auch durchaus Sinn, denn Millionäre benötigen die paar Kröten nicht wirklich.
    In weiterer Folge haben sich so einige dieser grundsätzlichen Bürgergeld-Theorie angenommen und zusätzliche Bedingungen, Einsparungen, usw. erdacht. Klar, manch einer hat diese Theorie auch bis zur Unkenntlichkeit vergewaltigt und schon bald wieder genauso undurchsichtig und sozial ungerecht gemacht, wie jene Hartz-4-"Reform" es heute schon ist. Dies verwundert allerdings kaum, wenn man bedenkt, dass von Links und Rechts über Bürgerinitiativen und politisch korrekte Parteien bis hin zur FDP alle mal ihr eigenes Senftöpfchen füllen mochten.



    Es geht hier um eine echte Reform, oder auch um eine sozialpolitische Revolution! Dass der Generationenvertrag längst ausgedient hat, wissen eigentlich alle (Allgemeinbildung und tagespolitische Kenntnisse vorausgesetzt!) und nicht nur jene, die wie ich der sogenannten "Babyboom-Generation" angehören. Dass unser derzeitiges Steuersystem und der Mammut eines Verwaltungsapparates wie dem öffentlichen Dienst viel zu kostspielig ist, sollte eigentlich auch bekannt sein. Sorry, Turtle, aber Du müßtest eigentlich wie Deinesgleichen abgespeckt werden!


    So werden Verwaltungskosten gespart und nicht in längst überkommene Apparate endlos Geld reingebuttert, stattdessen wird in Menschen investiert und ein ganz erheblicher Anreiz zum Hinzuverdienen geschaffen. Der Erfolg ist letztendlich soziale Gerechtigkeit, sowie kreatives Denken und Handeln von Seiten der Bürger. Selbstverständlich würden solch wahnwitzige Politikergehälter, wie sie heute üblich sind, ebenfalls abgeschafft werden und diese entsprechend ihren Leistungen vom Volk aus den wenigen transparenten Abgaben bezahlt werden.


    Es ist schlicht dümmlich, die Thread-Erstellerin als realitätsfremde Träumerin hinzustellen, wie es hier manche machten. Eigentlich sind zunehmend mehr Menschen und sogar Politiker der Ansicht, dass eine Umsetzung der Bürgergeld-Theorie in die Praxis sinnvoll wäre – nur über das genaue Wie ist man sich noch nicht so einig. Und dann haben wir ja noch das Problem mit der EU, dem Euro, den Griechen, Spaniern, Italienern und Portugiesen, der NATO, den ewigen Wiedergutmachungszahlungen, etc. etc. etc.


    ABER: Anfang der 1990-er Jahre hätte keiner gedacht, dass wir in 10 bis 20 Jahren einem Überwachungsstaat mit RFID-Chip, Bundestrojaner und bundesweiten stichwortgesteuerten Abhörsystemen u.v.m. entgegensteuern würden. Man hätte damals auch keinesfalls vermutet, dass es in Deutschland eine derartige Sozialgesetzgebung geben würde, die gegen viele Teile des Grundgesetzes verstößt oder dass ein Strafgefangener mehr Rechte als ein "freier" und rechtschaffener Bürger haben würde. Und doch ist es so gekommen...
    Die paar Leute, die von tiefen Verlustängsten geplagt, über einschneidende tatsächliche Reformen heute noch lachen, werden spätestens dann, wenn entweder eine echte Sozialreform umgesetzt worden ist, oder mangels einer solchen, das Boot vollends untergegangen sein wird und darum dann die Sozialrevolution in diesem unserem Lande steigt, ihre Träumereien aufgeben und ihre rosaroten Brillen ablegen müssen!
    Ich vermag es eigentlich kaum zu glauben, dass es tatsächlich noch Leute geben soll, die meinen, dass die heutige Sozialgesetzgebung und deren Ausführung an den Menschen einfach so vorübergeht; zum Beispiel auch an den Kindern und Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Jeder Soziologe, Sozialpädagoge und Psychologe weiß genau, dass die derzeitigen Auswüchse imperialistischen und materialistischen Denkens und deren Umsetzung im Alltag zu einer Verrohung der Gesellschaft führen und an wem werden sich wohl jene Übergangenen, Vergessenen, Benachteiligten reiben wollen?
    Das Streben nach Freiheit konnte noch NIE vollends unterdrückt werden!



    Ab und an sollte ein interessanter alter Thread wiederbelebt werden, indem ein neuer Beitrag hinzugefügt wird.
    Wer dies nicht nachzuvollziehen vermag, der hat den Sinn eines Forums nicht wirklich verstanden.
    Wären alte Threads wirklich unsinnig, könnte man sie löschen, aber das tut man in einem Forum nicht. Warum nicht? – Weil auch andere mitlesen oder irgendwann in eine Situation kommen, die der eines früheren TE entspricht. Darum steht auch meist in Foren der Hinweis, dass man zunächst vor Erstellung eines neuen Beitrags erstmal das Forum nach einem gleichen oder ähnlichen Fall absuchen soll.

    Zitat

    und als hartz4er hat man auch mal urlaub. man muss der arge ja nicht sagen, wohin man fährt.


    Hmmmm.... in meiner aktuellen Eingliederungsvereinbarung, die ich leider zu einem Zeitpunkt blind unterschrieben, als ich noch nicht wußte, dass ich dies nicht tun muß und sämtliche Androhungen von Sanktionen eigentlich eh nur Schall und Rauch sind, verpflichten mich dazu, meine sogenannte Berufsberaterin davon in Kenntnis zu setzen, wenn ich meinen Wohnort verlasse. Auch den Grund und das Ziel muß ich laut EGV angeben, sonst werde ich sanktioniert. Damit fällt jeder Blitzbesuch bei einem meiner größeren Söhne flach, denn die wohnen in anderen Städten. (Übrigens hatte ich noch nie eine Sanktion, war stets brav und gehorsam und habe immer alles schön brav gemacht was ich tun sollte.)

    Ich finde es allerletzt, dass hier im Forum auf eine offensichtlich neidvolle Einstallerin mit pubertären Zügen so eingegangen wird. Mich persönlich kotzen auch so Leute an, die meinen, andere Leute irgendwo anschwärzen zu müssen – meist sind das eh Leute, die selber ein paar Leichen im Keller haben!


    Also, mal ganz ehrlich: ist es nicht EGAL wie sich eine Leistungsbezieherin dieses Pferd leisten kann? Vielleicht muß sie nicht wie die TE eine Stallmiete bezahlen oder nicht in derselben Höhe oder jemand anderes zahlt all das für das Pferd. Vielleicht kriegt sie Möhren für das Pferd vom Bauern geschenkt oder sie f**** mit dem Tierarzt, um damit ihre Veterinärkosten einzusparen.


    Wenn die TE ja ach so tierlieb ist im Gegensatz zu der bösen und hinterhältigen Leistungsbezieherin, dann wäre nicht der ALG-2-Bezug hier das Thema, sondern die Mißhandlung der Tiere auf dem Hof – sofern diese tatsächlich passieren sollten. Und wenn diese Aussage der Wahrheit entsprechen würde, dann hätte die Stallbesitzerin die betreffende Person sicher schon vom Hof gejagt.


    OMG, wenn mal all die Gesetze durchgesetzt sein sollten, die unseren Politikern so in den Sinn kommen, dann wäre die Leistungsbezieherin mit Pferd vermutlich schon an die Wand gestellt worden. Und dies unter Beifall von einigen Leuten, die hier im Forum offensichtlich sehr aktiv sind.


    Es ist wahrlich befremdend wie aktuell mittelalterliche Hexenverfolgung heute noch sein kann. Klar, Hartz-4-Empfänger sind heute das Feindbild. Die Umerziehung hat bei so manchem offensichtlich ganz gut geklappt. Wacht mal auf oder seid stad!


    @ Gawain: Deine Meldungen hier im Thread sind erneut ziemlich enttäuschend. :(


    Freydis :mad:

    Zahlt man eine Schuld zurück, dann ist dies kein "Verschenken" und das Jobcenter darf Dich nicht daran hindern, aus vorhandenen Vermögenswerten Deine Schulden zu bezahlen, wenn Du diese einem Gläubiger schon zuvor zugesagt hast.


    Ich habe Dir eine Nachricht geschickt!


    Beste Grüße,


    Freydis :)

    Danke für die ausführliche Antwort, Freydis.


    Ich habe die Tätigkeit inzwischen gekündigt, muss sie aber trotzdem angeben (im Hauptantrag, letzte 5 Jahre), sehe ich das richtig? Kann es da vielleicht Probleme geben?


    Danke für die Antwort.


    Nein, das kann keine Probleme geben. Das war ja kein Beschäftigungsverhältnis im üblichen Sinne.
    Ich weiß leider nicht, ob Du das tatsächlich angeben mußt, zumal der Ertrag über die Jahre doch ausgesprochen geringfügig war und eigentlich nicht einem tatsächlichen Einkommen entspricht. Wenn Du es angibst, dann erläutere dem annehmenden Sachbearbeiter worum es bei den "Einkünften" genau ging.


    Beste Grüße,


    Freydis :)



    LOL!!!!!


    Du hast mir offensichtlich vor einem halben Jahr aus dem Herzilein gesprochen. :p
    Hab recht lieben Dank dafür! ;)


    LG,


    Freydis

    @ Jobcenter-*** und Jobcenter-****:
    Nein, dieser Beitrag ist nicht an Euch gerichtet, auch wenn Ihr vermutlich zumindest innerlich dagegen wettern werdet! :rolleyes:



    @ Leistungsbezieher und alle anderen außer den Jobcenter-*** und Jobcenter-****:


    Ich möchte heute diesen Thread benutzen, um auf eine Internetseite aufmerksam zu machen, die alle Leistungsbezieher interessieren wird. Es scheint mir durchaus sinnvoll, diese Seite, die da heißt "500 Euro Eckregelsatz", zu besuchen und aktiv zu unterstützen:

    • mittels Online-Unterschrift,
    • Verteilung von Unterschriftenlisten,
    • Sammeln von Unterschriften,
    • Weiterverbreitung des Inhalts dieser Seite,
    • oder wie auch immer.


    Wer weitere Informationen zur aktiven Unterstützung wünscht, wird diese dort auch finden. ;)


    Hier findet sich Näheres zur Bündnisplattform:
    Eckregelsatz Hartz IV (Bündnisplattform)


    Aufruf zum Runterladen und weiterversenden


    Unterschriftenliste zum Runterladen und Ausdrucken
    Diese kann auch mittels E-Mail als gedrucktes Formular bestellt werden.


    Übrigens habe ich keinen Anteil an dieser Seite, ich unterstütze nur diese wie auch andere soziale Aktionen. :D


    Abschließend noch eine kleine Anmerkung am Rande: ich finde es ausgesprochen schade und auch nicht nachvollziehbar, weshalb ein Thread wie dieser in einem solchen Forum einfach links liegen gelassen wird. Ich weiß eh, dass Lenin schon sagte, dass sich die Deutschen erstmal Bahnfahrkarten kaufen würden, wenn sie eine Revolution machen würden. Einige der bisherigen Beiträge in diesem Thread haben mich an Lenins Äußerung bezüglich der Revolutionsbereitschaft der Deutschen erinnert.


    Mit dem allerbesten Gruß!


    Freydis (die trotz des Lenin-Zitats KEINE Linke ist!) :cool:

    Bürgerarbeit ohne Steuern, aber mit Krankenversicherung und Rentenversicherung scheint mir erheblich besser als diese 1-Euro-Jobs ohne jedwede Sozialversicherungen.
    Frauen in etwa meines Alters (ich bin jetzt 47), stehen nach Jahren der Arbeit als Familienfrau, während der sie unter anderem auch mittels ehrenamtlicher Arbeit jahrelang dem Gemeinwohl gedient haben, ohnehin mit nur einem sehr geringen Rentenanspruch da. Einer solchen Frau dann auch noch zusätzlich einen 1-Euro-Job auf's sprichwörtliche Auge zu drücken, das ist diskriminierend. Insofern wäre eine Streichung dieser Sklavenarbeiten und Ersetzung mit Bürgerarbeit immer noch besser.


    Angeblich gibt es ja diese Bürgerarbeit, aber ich kenne niemand, der eine solche erhalten hat. Indes kenne ich eine ganze Menge Leute, die 1-Euro-Jobs mit zumindest fragwürdigem Merkmal der Zusätzlichkeit machen. Nun würde mich interessieren ob hier jemand eine solche Bürgerarbeit bekommen hat.


    Es grüßt Euch


    die Freydis :)

    @ Grumbler:


    Ich habe leider erst jetzt diesen Thread gelesen, daher kommt mein Beitrag erst so spät.


    Zitat

    ... dauerhaft voll erwerbsgeminderten Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland... ist auf Antrag Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu leisten...


    Der Begriff "dauerhaft" bezieht sich auf die Erwerbsminderung und hinsichtlich des Aufenthalts im Inland wird der Begriff "gewöhnlich" benutzt.

    • Offensichtlich ist Deine Bekannte dauerhaft erwerbsgemindert.
    • Unter einem gewöhnlichen Aufenthalt im Inland versteht man im Allgemeinen den ersten Wohnsitz, der in Deutschland sein sollte. Wenn Deine Bekannte also einen längeren Auslandsaufenthalt macht, z.B. wegen einer Kur, Urlaub zwecks Erholung, usw. und daher ihren ersten Wohnsitz in Deutschland hat, während sie sich vorübergehend über einen nicht näher definierten Zeitraum im Ausland aufhält, dann kann sie einen Antrag auf Leistungen zur Grundsicherung bei Erwerbsminderung stellen.
    • In der Folge müßte sie auch keine GEZ-Gebühren mehr bezahlen, weil sie dann von den Raubgebühren dieser Wegelagerer befreit werden müßte.


    Zitat

    Das ist meines Erachtens ein erheblicher Verstoss gegen das Antidiskriminierungsgesetz


    Falls Deine Bekannte sich in irgendeiner Angelegenheit diskriminiert fühlt, auch wenn dies noch so belanglos erscheinen mag, sollte sie sich an den der fraglichen Diskriminierung entsprechenden Gleichstellungsbeauftragten wenden. In ihrem Fall wäre das dann vermutlich der Gleichstellungsbeauftragte für Behinderte. Wer das ist und wie die Sprechzeiten aussehen, läßt sich auf der Gemeinde oder beim betreffenden Amt erfragen. Geht es um eine Diskriminierung als Frau, dann ist die Gleichstellungsbeauftragte für Frauen zuständig.
    Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die Gleichstellungsbeauftragten für Behinderte offensichtlich erheblich agiler sind als die der Frauen.


    In der Hoffnung, dass sich für Deine Bekannte ohnehin schon alles in Wohlgefallen aufgelöst haben möge, grüßt Dich die


    Freydis :)

    Ich hab mal eine kleine Frage – auch, aber nicht nur, um aus reinen Erheiterungsgründen diesen Thread am Leben zu erhalten, denn ich setze mich stets zur Erhaltung vom Aussterben bedrohter Arten ein, um der Artenvielfalt wegen.


    Hier also meine Frage: weshalb stören sich manche an Threads, die sie nicht interessieren? Was einen nicht interessiert, liest man nicht. Aber erst lesen und dann ob seiner angeblichen Sinnlosigkeit ein Kommentar abgeben, das scheint mir indes ein klein wenig schizzophren! :rolleyes:


    Mit dem allerbesten Gruß,


    Freydis :cool:


    Elch, Du verstehst das nicht!
    Oh nein, das liegt keineswegs an Dir, sondern an den schmarotzenden ***, welche die mit eigentümlicher Denkweise gesegneten und zudem überaus armen Angestellten der Jobcenter sozusagen entlasten:


    Diese wahrlich bemitleidenswerten Geschöpfe, die meist aufgrund ihrer längst von der Moderne überholten Beamtenverträge aus weitaus besseren Zeiten sinnlos herumsitzend und Leistungsbezieher schikanierend auf Kosten der Allgemeinheit sich ihren Hintern immer fetter platt sitzen, sorgen tatsächlich für Jobs! Ja, wirklich!

    • Ihre eigenen Jobs
    • die Jobs, die aufgrund der florierenden Wirtschaft rund um Hartz 4 entstanden sind und nur mittels Zuweisung zu Sinnlos-Maßnahmen erhalten werden können
    • Sklavenarbeit für einen satten Euro und selbstverständlich ohne Sozialversicherungspflicht unter Verzicht auf bisher übliche Arbeitnehmerrechte
    • Vernichtung von bestehenden Jobs mittels 1-Euro-Sklavenarbeit
    • Abschaffung von selbständigen Gewerben, die nicht genug abwerfen, um die Lebenserhaltungskosten zur Gänze zu decken.


    Diesem oben angeführten 5-Punkte-Programm verdanken wir wohl diese Bezeichnung "Jobcenter", die vermutlich deshalb so gewählt wurde, weil Anglizismen angeblich überaus COOL sein sollen. Ginge es tatsächlich um ARBEIT, die besorgt oder vermittelt werden sollte, dann hätte man ja durchaus den überall in Deutschland verstandenen Begriff "Arbeitsamt" einfach so stehen lassen können. Es geht aber um Jobs und nicht um Arbeit, weshalb JOBCENTER durchaus passender gewählt ist.
    Allerdings habe ich selbst auch eines noch nicht verstanden: weshalb nennt sich meine JC-Tussie eigentlich immer noch "Berufsberaterin"? Eigentlich schiebt sie mir regelmäßig nur aus vorformulierten Textpassagen (mitunter auch noch falsch!) zusammengesetzte einseitige Pflichtzuweisungen unter, die sie dann auch noch als EingliederungsVEREINBARUNG bezeichnet! :p Sofern ich auf diese nun durch meine Wenigkeit aufgeworfene Frage irgendwann eine befriedigende und alles erklärende Lösung finden oder wenigstens einer solchen auf die Spur kommen sollte, werde ich auch dieses Geheimnis sehr gerne für Dich lüften. ;)


    Ich hoffe sehr, dass meine obigen Erläuterungen bei Dir zu einem Verständnis für die JC-**** geführt haben, mein lieber Elch.
    Möglicherweise wäre es in Zukunft erheblich leichter für Dich, die obskuren und bei normalen Menschen mit gesundem Verstand mitunter psychopathologisch anmutenden Äußerungen und Entgleisungen, sowie unlogischen Entscheidungen zu verstehen, wenn Du Dich zuvor in die besondere Bewußtseinsebene zu versetzen versuchen würdest, in der jene Schikanierer vom Dienst alltäglich umhergammeln. Hierzu empfehle ich Dir, allerdings auf eigene Gefahr, eine wahllose Mischung unterschiedlichster Psychopharmaka – über mögliche Nebenwirkungen (eventuell auch des Pillen-Cocktails) informieren Dich wie gewohnt Ärzte und Apotheker. Mit ein wenig Übung, Anstrengung und Zeit – über letztere Notwendigkeit verfügst Du als Arbeitsloser ohnehin, sofern Du nicht an einer Sinnlos-Maßnahme teilnehmen mußt oder einer 1-Euro-Sklavenarbeit nachgehst – schaffst Du es auch, mittels Meditation in diesen einen besonderen Zustand neurotischen Expressionismusses und Wahnsinns zu verfallen, der all denen zu Eigen zu sein scheint, die "auf der anderen Seite" sitzend verbringen. Aber erwarte nicht zuviel, denn das mit dem Wechsel in die "andere" Bewußtseinsebene ist fast so wie mit der Quadratur des Kreises, die NIEMALS zu 100% gelingen kann! :cool:


    In diesem Sinne trinke ich auf Dein Wohl, lieber Elch, erstmal eine gute Tasse heißen Kaffees,


    Freydis :rolleyes:

    Dann bringt s ja auch nichts die Überprüfung für Jahre zu stellen.Damit beschäftigt man dann wieder einige Jobcenterleute die eigentlich in der Zeit anderes machen könnten.


    O M G ! ! !


    Die armen, armen, armen Jobcenter-Leute! Der gar liebliche Klang dieser Schalmei bringt mein Herz doch ganz arg ins Wanken. :p


    Also, mal im Ernst - soooo viel werden sie ja nicht zu tun haben, wenn sie während der Arbeitszeit durch Fußgängerzonen laufen können, um eventuell bettelnde Leistungsbezieher aufzuspüren. Oder während ihrer Arbeitszeit das Internet durchforsten, um zu sehen ob ein Leistungsbezieher eventuell eine Webseite hat, bei der er mit Klicks ein paar Cents verdient oder vielleicht ein paar Jahre zuvor ein Buch über einen "Book on Demand"-Verlag angeboten hat, mit dem er in einem Zeitraum von vier Jahren ganze sage und schreibe 3,76 € verdient hat. Ganz zu schweigen von den ach so leistungsfähigen Anwälten der Jobcenter-Widerspruchsstellen, die an sieben Tagen in der Woche täglich bald 20 Stunden in einem Forum verbringen, das Informationen über Sozialleistungen anbietet. :D