Alles anzeigenDanke schön für die Antworten.
Bezüglich des Behindertenausweises habe ich schon vor einiger Zeit mit meinen Ärzten gesprochen und die hatten mir gesagt, dass ich da keine Aussichten hätte. Deswegen habe ich da bislang keinen Antrag gestellt. Ich fühle mich im Moment außerstande, irgendwelche Rechte durchzusetzen und mich mit Schwierigkeiten auseinander zu setzen.
Ich kann den Antrag ja mal hinschicken, aber wenn er abgelehnt wird, habe ich nicht die Kraft um irgendetwas zu kämpfen.
Zu Kitty121: für mich ist eine Wohnung nicht einfach ein Aufenthaltsort, den man so einfach wechseln kann, aber das auszuführen, ist mir zu privat und würde auch zu weit führen Ich meine auch, es lohnt sich nicht, jetzt nochmal umzuziehen - meine Älteste studiert bereits, die Zweite beginnt im August ihr Anerkennungsjahr als Erzieherin und wird bald ausziehen, die Dritte macht ihr FSJ und will danach Soziale Arbeit studieren und mein Sohn macht bald Abitur und will dann auf Lehramt studieren - da werden die Kinder nicht mehr lange bei mir wohnen bleiben und dann müsste ich wieder umziehen.
Mir ging es hier nur darum, ob das JC meiner Tochter den Auszug untersagen kann und ob sie ggf. Anspruch auf die Erstausstattung hat.
Ich kann das sehr gut nachvollziehen. Außenstehende können oft nicht nachvollziehen weshalb man nicht seine Rechte durchzusetzen in der Lage ist, besonders wenn man über einen gewissen Intellekt verfügt. Versuche das mit dem Antrag wirklich mal, und zwar mit Hilfe des Sozialverbandes oder einer ähnlichen Einrichtung. Die kommen auch ins Haus, wenn Du das möchtest, und außerdem wissen die wie man das alles richtig formuliert.
Beim GdB-Antrag ist überaus wichtig, dass man genau schreibt inwiefern sich der jetzige Alltag von dem in der Vergangenheit unterscheidet, also wie der Alltag nun aussieht. In meinem Fall kann ich aus gesundheitlichen Gründen viele Tätigkeiten im Haushalt nicht mehr ausführen, selbst das Einschenken von Kaffee ist mir an den meisten Tagen nicht möglich, oder das Fahren mit Gangschaltung, um nur zwei Beispiele zu nennen. So ist es sehr hilfreich, wenn Du Dir eine ganze Woche lang fortwährend Notizen machst, wenn es zu einer Situation kommt, die typisch ist für Deine Einschränkungen. So übersiehst Du Deine alltäglöichen Behinderungen auch nicht so leicht.
Bei (teilweiser) Ablehnung eines GdB-Antrages sollte man eh besser nicht Widerspruch einlegen, sondern lieber ein halbes Jahr später einen Verschlimmerungsantrag stellen. Aber damit mußt Du Dich erst dann auseinandersetzen, wenn es soweit ist. Dein Berater vom Sozialverband hilft Dir auch dann weiter.
Ich denke, dass Du nicht von Rheuma betroffen bist, jedoch kann ich Dir bezüglich des GdB-Antrages das Forum einer Rheumaseite empfehlen. Sicher wird es auch andere Seite im Internet geben, die zu dem Thema ausführlich informieren, jedoch hat mir in der Vergangenheit diese Seite und ebenfalls Betroffene schon sehr oft geholfen.
Ich schicke Dir eine Menge guter Wünsche.
Alles, Liebe,
Freydis