Beiträge von Freydis


    Ich kann das sehr gut nachvollziehen. Außenstehende können oft nicht nachvollziehen weshalb man nicht seine Rechte durchzusetzen in der Lage ist, besonders wenn man über einen gewissen Intellekt verfügt. Versuche das mit dem Antrag wirklich mal, und zwar mit Hilfe des Sozialverbandes oder einer ähnlichen Einrichtung. Die kommen auch ins Haus, wenn Du das möchtest, und außerdem wissen die wie man das alles richtig formuliert.
    Beim GdB-Antrag ist überaus wichtig, dass man genau schreibt inwiefern sich der jetzige Alltag von dem in der Vergangenheit unterscheidet, also wie der Alltag nun aussieht. In meinem Fall kann ich aus gesundheitlichen Gründen viele Tätigkeiten im Haushalt nicht mehr ausführen, selbst das Einschenken von Kaffee ist mir an den meisten Tagen nicht möglich, oder das Fahren mit Gangschaltung, um nur zwei Beispiele zu nennen. So ist es sehr hilfreich, wenn Du Dir eine ganze Woche lang fortwährend Notizen machst, wenn es zu einer Situation kommt, die typisch ist für Deine Einschränkungen. So übersiehst Du Deine alltäglöichen Behinderungen auch nicht so leicht.
    Bei (teilweiser) Ablehnung eines GdB-Antrages sollte man eh besser nicht Widerspruch einlegen, sondern lieber ein halbes Jahr später einen Verschlimmerungsantrag stellen. Aber damit mußt Du Dich erst dann auseinandersetzen, wenn es soweit ist. Dein Berater vom Sozialverband hilft Dir auch dann weiter.
    Ich denke, dass Du nicht von Rheuma betroffen bist, jedoch kann ich Dir bezüglich des GdB-Antrages das Forum einer Rheumaseite empfehlen. Sicher wird es auch andere Seite im Internet geben, die zu dem Thema ausführlich informieren, jedoch hat mir in der Vergangenheit diese Seite und ebenfalls Betroffene schon sehr oft geholfen.


    Ich schicke Dir eine Menge guter Wünsche.


    Alles, Liebe,


    Freydis ;-)

    Ü-Antrag: Bearbeitungsfrist bis zur Untätigkeitsklage = 6 Monate. Wäre also Anfang Dezember. Ende September läuft dein BWA aus, spätestens da muss es geändert werden (im Okober). Was also gewinnst du durch einen Ü-Antrag, den das Amt bis Dezember unbearbeitet in der Akte lassen darf?


    Turtle


    Das hatte ich immer schon angenommen, dass das Amt derlei Anträge einfach in die Ablage legt und absichtlich nicht bearbeitet.
    In solchen Fällen helfen weitere rechtliche Schritte über's SG.


    Für 4 Personen sind übrigens 90 m2 angemessen, somit dürftest Du alleine schon deshalb umziehen. Das eine Zimmer, welches wegen der offenen Wohnküche gar kein vollwertiges ist, ist ebenfalls nicht als solches zu rechnen.

    Ob die Freundin bei deinem Exmann lebt oder nicht, interessiert nicht. Der Hausrat muss geteilt werden oder wenn dein Ex sich davon nicht trennen will, muss er dich auszahlen. Man kann ja nicht vom Staat Geld verlangen und der Exmann lässt es sich gut gehen. Also musst du schon einen Anwalt bemühen, der deine Rechte diesbezüglich vertritt.


    Dies trifft zu sofern Ihr eine Gütergemeinschaft hattet. Im Falle einer Gütertrennungsvereinbarung kann es schon ganz anders aussehen. Eine Klärung kann nur der Anwaltr bringen.

    Deine Tochter sollte unbedingt auf einen schriftlichen Ablehnungsbescheid bestehen. Gegen diesen kann sie dann Widerspruch einlegen und gegebenenfalls später auch klagen.


    Ansonsten hat sie die Möglichkeit, direkt und ohne Antrag beim JC in ein Frauenhaus zu übersiedeln, die ihr dann bei der Neubeschaffung einer Wohnung und bei den Streitigkeiten mit dem JC helfen.


    Ich drücke Euch die Daumen,


    Freydis :)

    Eine größere Wohnung wegen der Besuche Deiner Kinder steht Dir nur zu, wenn sie häufiger als alle zwei Wochen zu Dir kommen würden, also einen beträchtlichen Anteil ihres Lebens in Deiner Unterkunft verbringen würden. Davon kann vermutlich nicht ausgegangen werden.


    Ich könnte mir vorstellen, dass aufgrund der Wirtschaftlichkeit möglicherweise entschieden werden könnte, die Umzugskosten zu übernehmen. Da Du ja zu Deinem erwerbstätigen Freund ziehen würdest, wäre vermutlich auch Dein Anspruch verringert. Du würdest auch in eine bestehende, nicht renovierungsbedürftige Wohnung und ohne zusätzliche Kosten hinsichtlich Kaution mit einziehen. In jedem Fall wäre das abgebende JC für die Umzugskosten zuständig und nicht das neue annehmende JC.

    @all: ich habe den Thread hier mal um die nicht zum Thema passenden Beiträge gekürzt. Ferner bitte ich darum, persönliche Streitigkeiten nicht im öffentlichen Forum auszutragen und einen angemessenen Umgangston zu wahren.


    Gruß
    Philipp


    Und Beitrag # 10 ist Dir dann wohl entgangen oder wie? Ich kann an dem Beitrag nichts passendes zum ursprünglichen Thema finden:


    Mich würde interessieren wie Du das hinbekommst, so viel Geld zu sparen. Hast Du jemand, der Dich unterstützt?

    Lass das mit dem Heiraten, Du bist eh schon vergeben und heiraten tu ich sowieso nie wieder, außer es findet sich ein richtiger Wikingermann mit Hirn UND Muskeln! ;)


    Nun, schreiben ist meine Leidenschaft seit ich es gelernt habe und so habe ich irgendwann mein Hobby auch zum Beruf gemacht. Ich arbeitete ziemlich lange als freie Journalistin in den Bereichen Gesundheit und Soziales. Aber das ist auch schon eine Weile her. Gewöhnlich regen sich hier im Forum die Leute auf wegen meiner Schreibweise, zumindest zwei User hier. :cool:


    Ich bin jetzt ein paar Jahre unter 50, daher bin ich für die einen Sachen zu alt und für die anderen zu jung. Ich habe mir eine für mich passende Umschulung im Kurs-Net herausgesucht, die auf bestehende Kenntnisse und Fertigkeiten aufbaut, zugleich bis zu meinem Tod trotz meiner Erkrankung durchführbar sein würde und außerdem ist dieses Berufsfeld auch noch stark im Kommen. Vorhin sagte mir meine Berufsberaterin am Telefon ebenfalls, dass diese Umschulung eigentlich passend wäre. Ja, sie rief mich tatsächlich aufgrund meiner E-Mail an und erlaubte mir, morgen zu meinem ältesten Sohn und zu meiner Schwiegertochter zu fahren! Jedenfalls habe ich inzwischen schon eine Möglichkeit der Finanzierung gefunden, so dass dem JC das notwendige Geld auch direkt nach Genehmigung ausgehändigt würde – auch in bar, wenn die das so wollen würden. Es ist ja leider so, dass die betreffende Schule unterschiedliche Preise für die Umschulungen und Weiterbildungen hat und darum kann das ganze eigentlich nur über das JC laufen. Über das JC kostet die Umschulung € 1.900,00 und "privat" fast € 10.000,00. Drum verstehe ich ja auch nicht, dass das JC nicht zustimmt. Ich wäre auch gerne bereit, die Umschulung nebenbei zu machen. Dafür würde ich sogar eine zur Umschulung passende Sklavenarbeit in Kauf nehmen. Es scheint mir also zutiefst unlogisch, weshalb ich diese Umschulung nicht machen darf. Der einzige Weg, den mir die JC-SB nennt, ist der, dass ich eine Bescheinigung vorlege, die meine Einstellung anschließend an die Umschulung, also nach 14 Monaten garantiert. Und genau die bekomme ich nicht, weil das heutzutage so gut wie keiner macht.
    So arbeite ich derweil an meinem schriftlichen Antrag auf Umschulung. Falls jemand Tips dafür hat, nur her damit! Derzeit warte ich auf eine Ausarbeitung hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung des Berufsfeldes. Dazu habe ich einen Berufsverband angeschrieben, der auch für Leute, die sich selbständig machen wollen, entsprechende Berichte erstellt. Ich hoffe sehr, dass dies hilfreich sein wird. Jedenfalls muß ja dann meines Wissens gegebenenfalls im Ablehnungsbescheid zumindest drinstehen, weshalb diese Zahlen nicht beachtet werden.


    Soll ich meinen Reha-Antrag vor dem Antrag auf Umschulung abgeben oder umgekehrt? Ich werde gleich mal nachfragen, wenn ich ins Arbeitslosenzentrum gehe. :confused:


    Viel Spaß noch im Forum mit dem Kuddeltier und laßt Euch nicht von den Wanzen beißen ... ääähhhh mobben... :eek:


    Ja, das habe ich mir auch jedesmal gedacht, wenn ich in einem Beitrag oder einer persönlichen Nachricht las, dass sie so extrem erfolgreich sei. Vor allem aber auch deshalb, weil die Sozialgerichte sich bundesweit über die JCs beschweren, weil die andauernd falsch entscheiden würden und wegen der falschen Bescheide dann die Gerichte herangezogen werden müssen. Aus diesem Grund wird ja auch derzeit überlegt, den JCs die Gerichtskosten für derlei Verhandlungen aufzuerlegen. Das hatte mich sowieso schon gewundert, denn aus dem Zivilrecht ist mir bekannt, dass meist die Schuldigen die Gerichtskosten tragen müssen.

    Freydis


    Auch wenn ich unter "Unterstützung" etwas anderes verstehe, so verstehe ich dennoch Deine aufgrund Deines Schicksals gegebene, sensible Reaktion. So "bierernst" habe ich den Beitrag der Thread-Erstellerin auch garnicht genommen.
    Dennoch ist für mich auch diese Seite verständlich, wenngleich man durch das angestrebte Anschwärzen auf den Falschen losgeht. Der Grund des Unwillens ist nicht der H4-Empfänger, sondern der häufig kaum spürbare Unterschied zwischen Arbeitslohn und ALG II. Wie so oft greift man sich dann halt den vermeintlichen Unhold, da der Ursächliche leider nicht greifbar ist.


    Gruß Gawain


    Schon ok...


    Naja, solchen Leuten sollte erstmal begreiflich gemacht werden, dass der Eckregelsatz sich zugleich auch direkt auf die Tariflöhne auswirkt. Das Problem sind also nicht die H4-ler, sondern jene, die den Weg bereiten dafür, dass qualifizierte Arbeitskräfte grundlos oder wegen Nichtigkeiten ihre Arbeit verlieren und dann ersetzt werden durch andere, in dem Berufsfeld unqualifizierte Arbeitskräfte, die für einen Hungerlohn über Leiharbeitsfirmen arbeiten.
    Die Ausserkraftsetzung der bereits erstrittenen Arbeitnehmerrechte ist Schuld an der Misere, aber das ist ja auch so gewollt. Schließlich kann man dann auch besser die Leute aufeinanderhetzen, stets mithilfe der gleichgeschalteten Medien, die es ja angeblich in unserem Land nicht gibt. Es wäre wirklich wichtig, in der breiten Öffentlichkeit darauf aufmerksam zu machen. Es ist halt schwer, wenn andauernd nur von Arno Dübel & Co. berichtet wird und der Zusammenhang zwischen Eckregelsatz und Tariflohn, sowie Ausschaltung der Arbeitnehmerrechte nicht wenigstens ebenso genau erläutert wird.


    Schönen Gruß aus dem sonnigen Mönchengladbach!


    Freydis :)

    @ Freydis Ich habe deinen Roman jetzt mal gelesen und bin über dich als Mutter ganz ehrlich gesagt entsetzt.Wenn ein Mann meinen Kinder zu Nahe käme und diese auf sehr eindeutige Weise bedrängen würde hätte ich keinerlei Probleme damit diesen Menschen auch seiner gerechten Strafe zuzuführen.Mit deiner Weigerung den Namen des Mannes zu nennen bzw eine Anzeige zu erstatten bist du mit Schuld wenn anderen Kindern nach deinem Sohn das gleiche passiert ist.Pfui Teufel.Das was dir alles passiert sein soll gibt einen Stoff für einen Roman.Am besten schreibst du gleich zwei.Nummer 1: Mein aufregendes Leben, Nummer2: Ich und das Jobcenter.


    Letztendlich hatte das Jugendamt doch sienen Namen. Er war zuvor schon dreimal vor Gericht wegen derartiger Delikte und stolz darauf mittels Einschüchterung der Kinder und Jugendlichen davongekommen zu sein. Dieser Typ erhält Pflegekinder und das schon seit Jahren. Seine diversen Neigungen sind in Bremen bekannt. Er war mein Vermieter und lebte nebenan in einer sehr verlassenen Gegend.
    Klar, Du in derselben Situation, die Du nicht mal im Detail kennst, weißt natürlich wie man handelt, um nicht weiter gefährdet zu sein. Ich weiß es bis heute nicht. Denn wenn die Polizei und das Gericht sagt "Gucken kann man nicht verbieten", weil der einem andauernd hinterherläuft und keinesfalls helfen möchte, dann steht man ziemlich dumm da. Der Kerl war irre und hat z. B. einmal versucht die Freundin eines meiner Söhne und mich in der Stadt mit dem Auto absichtlich zu überfahren, er hat soviele Dinge getan und die Polizei half nicht mir. Aus der Ferne, in Unkenntnis der Details, hat man wahrlich leicht reden!


    Ich bin ja froh, dass Dich grauenvolle Erlebnisse anderer so sehr zu erheitern vermögen. Wäre ich nicht selbst betriffen gewesen, sondern hätte davon gehört, dann hätte ich jedenfalls nicht so reagiert. Aber was soll man schon erwarten von Leuten, die stets nur andere mobben und dann passenderweise auch noch ihre Mobbingopfer sperren olassen wollen.


    Wikipedia ist eigentlich nicht wirklich eine seriöse Quelle ne? ;)


    Übrigens ist die angebliche Demokratie in Deutschland am 30. Juni 2011 sowieso auch per Gesetz endgültig hinüber. Kleiner Tip am Rande: beim Verfassungsgericht dazu umsehen...



    @ TE: besorge Dir eine kostenlose SCHUFA-Auskunft. Dann siehst Du was da eingetragen ist und mußt nicht erst alle Beträge zusammensuchen. Hätte ich Geld, dann würde ich es vor Antragstellung in ein europäisches und zugleich zuverlässiges Land verschieben, das keine grundsätzliche Einsicht in Konten gewährt. Leider hab ich keines mehr und hab alles verbraucht ehe der Mist mit Agenda 2010 und Hartz 4 losging – schönen Dank nochmal an die sogenannten Sozialisten an der Macht!


    Beste Grüße,


    Freydis :)



    EDIT: hier noch ganz schnell ein Artikel, der die TE interessieren wird und vielleicht auch ein paar andere:
    Behörden fragen immer öfter Kontodaten ab

    Solange die Wohnungskosten angemessen sind und Dein Freund nicht mit Dir in einer Bedarfsgemeinschaft ist, steht Dir auch weiter Dein Lebensbedarf zu. Die Wohnungskosten sind allerdings zu teilen.

    Zitat

    .Ich finde seit Kuddel hier seine Kommentare abgibt hat sich sowieso ein bösartiger Ton eingeschlichen


    Ich finde seit Turtle hier ist, findet sich vermehrt ein unhöflicher Ton, aber das ist wohl Ansichtssache...


    Dennoch ist es ziemlich offensichtlich, dass Leute, welche die Rechte der Leistungsbezieher klar und deutlich formulieren und tatsächlich helfen wollen, beleidigt und beschimpft werden und dies meist unter der Gürtellinie. Umgekehrt wird analog zum realen Leben hoch geschätzt, wer Leistungsbezieher beleidigt und ihnen ihre Rechte vorenthalten will. In den JCs eben mittels Rechtsbeugung, Nötigung und Diffamierung und hier eben ähnlich wie im realen Leben. Es wäre ja auch schlimm, wenn sich Leistungsbezieher ungestört nach ihren Rechten erkundigen dürften, ne?


    Stäbe umgekehrt? Falls das ein Hinweis auf Knast sein sollte, fände ich das auch nicht weiter schlimm. All jene, die wissen, dass wir hier in keinem Rechtsstaat leben und dass die Diktatur hier immer hervorstechender umgesetzt wird, können wohl an Stäben von der Innenseite, egal ob von Psychiatrien oder Gefängnissen nichts schlimmes finden. Ich wurde in diesem Forum auch mal als total dumm und mal als angeblich besonders klug bezeichnet und was ich schreibe, ist ja angeblich immer nur ein einziger langer Brei, den keiner versteht oder lesen mag. Schon ok, ich kann gut damit leben.

    WOW, danke, das ist ja geil. Dann werde ich mal über's Wochenende meinen Antrag zusammenstellen. Hab recht lieben Dank!!!


    Das mit dem Zuschuß und Darlehen kannte ich schon, weil ich schon mal darüber stolperte. ;)


    Schönen Tag noch!


    Freydis :)

    Falls noch nicht passiert, sollte Deine Mutter einen GdB-Antrag stellen – auch ausschließlich psychische Erkrankungen und Störungen führen zu Behinderung. In den meisten Fällen wird man nicht darauf aufmerksam gemacht, dass man einen Anspruch hat. Gleichzeitig Antrag beim JC, um als Rehabilitandin anerkannt zu werden, sofern dieser Antrag noch nicht gestellt ist.
    Der Gleichstellungsbeauftragte für Behinderte oder z. B. der Sozialverband helfen beim Durchsetzen der Rechte für Behinderte. Eine verschimmelte Wohnung beispielsweise ist im eigentlichen Sinne unbewohnbar, weil krank machend. Schimmel ist nicht umsonst als Sondermüll zu entsorgen! Das heißt, das Euch ein Wohnberechtigungsschein zusteht.


    Wenn Du ein berufliches Gymnasium besuchst, dann erhältst Du doch BAföG oder? Somit bist Du ja eigentlich nicht Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft gemeinsam mit Deiner Mutter, sondern Ihr beide lebt in einer Haushaltsgemeinschaft. Eigentlich sollte es daher nicht schwierig sein, in eine eigene Wohnung zu ziehen (inklusive Umzugskostenerstattung, Erstausstattung, usw.).


    Mietminderung bedeutet nicht, dass die Miete tatsächlich gemindert ist und bleibt, sondern nur vorübergehend zurückgehalten wird. Eigentlich dürfte dies also keineswegs als geringere Miete ausgelegt werden. Vielleicht kennt jemand hier passende Urteile?


    Beste Grüße, auch an Deine Mama,


    Freydis :)

    Zitat

    Das ist interessant zu hören. Bedeutet also respektive für die betroffenen Antrag stellen auf Übernahme der Kosten für Warmwasseraufbereitung..


    Sofern das Warmwasser mit Strom aufbereitet wird, muß man also erst einen Antrag stellen? Ist der ab 1.1.2011 zu stellen oder ab wann? Sollte man diesen Antrag in jedem Fall vorsorglich stellen?

    Beitrag #3 hat die Frage sehr treffend, sachlich und umfangreich beantwortet, keineswegs trollig. ;)


    Eine gute Bekannte von mir, selbst schwer krank und nahezu bewegungsunfähig, sollte mit ihrem Lebenspartner, der wegen Multipler Sklerose im Rollstuhl saß, laut ARGE selber umziehen, wobei nur der Sprinter für ein paar Stunden bezahlt werden sollte. Ich schickte meine verzweifelte Bekannte dann zum örtlichen Arbeitslosenzentrum. Nach einer Stunde hatten die alles mit der ARGE geklärt und dann auch noch ein Umzugsunternehmen besorgt, die alles gemacht haben und dann auch direkt mit der ARGE abgerechnet haben. Mitunter klingt es ziemlich umständlich, wenn man Rat bekommt, jedoch stellt sich manches im Nachhinein erheblich einfacher dar, wenn man die richtigen Leute anspricht und die richtigen Anträge stellt.