Hast du schon mal mit dem Jugendamt darüber gesprochen?
Vielleicht können sie dir dort helfen.
Einen Versuch wäre es wert.
Beiträge von Eleanor
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Meine Mutter bekommt Witwenrente, die ihr komplett angerechnet wird. Ich denke, dass das bei der Halbwaisenrente genauso sein wird.
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Solange der ALG II - Berechtigte auf dem Antrag unterschreibt, kann ihn jeder beim Amt einreichen.
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Habt ihr geteiltes Sorgerecht oder hat sie das alleinige Sorgerecht?
Ich glaube mal gehört oder gelesen zu haben, dass man nur Anspruch hat, wenn man das Sorgerecht hat.
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Früher, als es noch die Sozialhilfe gab, konnte man einen neuen Einrichtungsgegenstand beantragen. Jetzt, da es Hartz IV gibt, was höher als die Sozialhilfe ist, muss man Neuanschaffungen selber finanzieren.
Als ich noch in meiner alten Wohnung gewohnt habe, hat das Amt mir die Lieferung Kohlen (für Ofenheizung) bezahlt. Heutzutage muss man sich jeden Monat etwas beiseite legen, um das zu bezahlen, weil man ja "so viel mehr" Geld bekommt.
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Hallo Kirsche!
Ich danke dir für deine Antwort.
So etwas in der Richtung dachte ich mir schon, ich war mir nur nicht sicher.
Ich werde diese Woche Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Mal sehen, was passiert.
Übrigens: Das Amt hat am 30.08. gezahlt.Eleanor
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Meines Wissens steht jedem ALG II Empfänger eine Versicherungspauschale von 30 Euro zu. Ich kann mich aber auch irren.
Am besten, du legst vorsorglich gegen deinen Bescheid Widerspruch ein.Mir hatten sie auch keine Versicherungspauschale gezahlt, als ich Widersprcuh dagegen eingelegt habe, habe ich bekommen.
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Ich habe am Dienstag (28.08.) meine Unterlagen für meinen Fortzahlungsantrag eingereicht und heute (30.08.) kam der Bescheid zusammen mit dem Änderungsbescheid für Juni bis August.
Ich hatte Anfang Juni ein Baby bekommen. Ich konnte leider nicht eher die Änderung machen, da der Bescheif vom Elterngeld auf sich warten ließ. Im August wäre die Bewährung vom letzten Antrag abgelaufen, deshalb habe ich die Unterlagen eingereicht, auch wenn der Elterngeldbescheid immer noch nicht da ist.
Aber darum geht es nicht.Im Bescheid steht folgendes:
"Da ... (hier steht der Name von meinem Kind) durch sein Einkommen seinen Bedarf selber decken kann, gehört er der Bedarfgemeinschaft nicht an. Sein übersteigertes Einkommen ist als Rest Kindergeld bei Ihnen anzurechnen."
Wenn er nicht zur Bedarfgemeinschaft gehört, wieso rechnen sie dann das Kindergeld und den Unterhalt mit an? (Ich bin alleinerziehend.)Die Berechnung sieht so aus:
Regelleistung + 345
Mehrbedarf wegen Alleinerziehung + 125
Kosten der Unterkunft + 0 (Ich wohne mietkostenfrei.)
Heizungskosten + 52,42
abzüglich Heizkostenanteil Kind - 26,21
Summe Bedarf = + 498,21
Kindergeld - 154 (mein eigenes, da ich noch in Ausbildung bin)
Sonstige Leistung (das Elterngeld wird nicht angerechnet, war aber mit aufgeführt)
Kindergeld - 30,79 (Anteil vom Kindergeld für mein Kind)
Versicherungspauschale + 30
Summe Einkommen = - 154,79
Das macht zusammen + 343,42Ist das rechtens?
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Danke für die Antworten!
Ich habe letztens bei meiner Sachbearbeiterin rein informativ nachgefragt, was sie denn bräuchte, wenn ich mit dem Kindsvater zusammen ziehen würde.
Ihre Antwort war, dass es eine komplett neuen Antrag bedeuten würde. Und dass ich den Umzug bezahlt bekommen würde, weil es eine "Familienzusammenführung" wäre. -
Ein Bekannter von mir hat für seine beide Kinder beantragt, dass die Busfahrkarten erstattet werden und hat den Antrag bewilligt bekommen.
In wie weit das bei Schulsachen zutrifft, weiß ich leider nicht. Am besten, du stellt einen formlosen Antrag. Wenn sie ablehnen, kannst du immer noch in Widerspruch gehen.Zu deine Frage, was passiert, wenn die Kinder nicht in die Schule gehen.
So weit ich weiß, schaltet sich dann das Jugendamt ein, wenn ein Schulpflichtige Kind nicht zur Schule geht. Bei Kindern, die schon in der Schule sind, passiert das noch ungefähr vier Wochen, wenn sie unentschuldigt fehlen. Wenn sie nicht in der Schule angemeldet sind, kann das sicher eine Weile dauern, bis das Jugendamt vorbei kommt. -
Hallo!
Ich hoffe nbin hier im richtigen Forum. Ich habe zwar hier im Forum gesucht, aber nichts passendes gefunden. Hoffentlich könnt ihr mir weiter helfen.
Es geht um folgendes ...
Eine Bekannte hat erzählt, dass ihr Sohn auf Probe mit seiner Freundin zusammenziehen will. Alle beide bekommen Hartz IV. Laut meiner Bekannten wird in diesem Jahr noch nicht als eine Bedarfsgemeinschaft gerechnet.
Gibt es das wirklich? Ich habe bisher nichts (habe über Suchmaschinen gesucht) dazu gefunden. Wenn ja, wo kann man das nachlesen?
Ich möchte mit meinem Lebensgefährten zusammen ziehen. Wir haben Anfang Juni ein Kind bekommen. Er ist selbstständig, aber Geringverdiener.Danke.