Beiträge von black forest

    Hallo,


    wenn der Rückkaufswert deiner LV um mehr als 10 Prozent unter der Summe der eingezahlten Beträge, gilt eine Verwertung als unwirtschaftlich. Dann müsstest du deine LV auch nicht auflösen.


    Liebe Grüße
    Kätzchen


    Hallo,
    das mit den 10% ist schon klar, aber das trifft bei mir nicht zu, ich muss meine LV verwerten . Daher die Frage ob ich über mein Geld von der Lebensversicherung frei verfügen kann oder ob ich weiterhin mit 347Euro im Monat auskommen muss obwohl es ja mein Geld ist.


    mfg
    Blacky

    Hallo,


    habe heute meinen Antrag über ALG2 mit einer Ablehnung zurückbekommen.
    Mein Grundfreibetrag beträgt 7200,00?.
    Meine Lebensversicherung wird mit 8480,00? vom Arbeitsamt berücksichtigt.
    Das bedeutet ich habe 1280,00? Vermögen zu viel.
    Im Schreiben vom Arbeitsamt wird mir daher mittgeteilt, das ich keinen Anspruch auf Leistungen habe. Seit neuestem werden ja bei einer Lebensversicherung nur noch 150Euro pro Lebensjahr als Freibetrag gewährt.


    Meine Fragen dazu:
    1. Muss ich die Lebensversicherung komplett kündigen oder reicht es wenn ich die Versicherung mit z.B 2000,00 Euro beleihe??


    2. Muss ich vom Geld der Lebensversicherung weiterhin mit 347 Euro auskommen oder kann ich mehr im Monat davon verbrauchen?



    Habe zwar auf dem Arbeitsamt angerufen, aber es ist leider wie immer, niemand kann oder will mir diese Fragen beantworten. Das Ganze ist für mich eine Zwangsenteignung. Früher als ich die Lebensversicherung abgeschlossen habe haben die Herren Politiker gesagt man muss für die Rente vorsorge tragen, das habe ich gemacht, und jetzt wird einem das Geld zwangsenteignet, damit man im Rentenalter wieder hilfebedürftig ist.


    mfg
    Blacky