Mittlerweile liegt der Regelsatz wohl einheitlich bei 347 EUR.
Beiträge von nataly
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Eine AU-Rente vom Sozialamt gibt es allerdings nicht, es dürfte sich um Grundsicherung wegen voller erwerbsminderung handeln. EU-Rente gibt es von der gesetzlichen Rentenversicherung.
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Die Grundsicherung im Alter (65. Lj vollendet) und bei voller Erwerbsminderung ist in §§ 41 - 43 SGB 12 geregelt. Die Leistungen werden nach Regelsätzen bemessen, die von den Landesregierungen festgesetzzt werden. Ich denke, dass keine großen Unterschiede zu ALG 2 bestehen. Zuständig sind die Sozialhilfeträger (Kommunen, Landkreise).
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Durch das GKV-WSG wurde eine allgemeine Versicherunghspflicht eingeführt.
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Der geringstmögliche Beitrag ohne Krankengeldanspruch aber mit Pflegeversicherung beträgt 120 EUR bei einer günstigen Kasse. Privat kann man bei einem Alter von 58 J. vergessen. Viel zu teuer.
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950 brutto dürfte zuviel sein. Du müsstest den Job reduzieren.
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Für Schulgelsdgibt es keine Zuschüsse, weder vom BAföG-Amt, noch vom ALG 2-Amt. Leider. Die Ausbildung zur Logopädin ist in der Tat an den privaten Berufsfachschulen sehr teuer.
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"In Sachsen würde ich kein Bafög mehr bekommen, bin ich aber in Berlin (wieder) Bafög-berechtigt?"
Schön wärs. In Berlin musst du Angaben zum bisherigen Bidungsweg machen, außerdem wird gefragt, ob du schon BAföG bekommen hast.
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Kannst du genauere Angaben zu der bisher geförderten und abgeschlossenen und der beabsichtigten Ausbildung machen?
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wo findet die Umschulung statt? Schule? Betrieb? Umschulung in welchen Beruf?
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Vom BAföG wird nichts abgezogen, lediglich die Miete wird für den BAföG-Empfänger nicht in voller Höhe anerkannt. Eigentlich sollte auch das ALG 2 der Freundin sich kaum verringern, da das BAföG auch beim Höchstsatz so bemessen ist, dass es nicht ausreicht, damit Freundin und Kind zu ernähren. Dafür ist es auch nicht bestimmt. Nach meinem Infostand werden vom BAföG 80 vH als Einkommen iSv § 11 SGB 2 angerechnet.
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Sehr wahrscheinlich nicht. Zwar kann der Besuch von weiterbildenden allgemeinbildenden Schulen ab Klasse 10 gefördert werden (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 BAföG),aber nur, wenn der Auszubildende nicht bei den Eltern wohnt und
1. von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht erreichbar ist,
2. einen eigenen Haushalt führt und verheiratet ist oder war,
3. einen eigenen Haushalt führt und mit mindestens einem Kind zusammenlebt.
Dies steht so in § 2 Abs. 1 a BAföG.Aber:
Auf Grund von § 7 Abs. 6 SGB 2 könnte ein Anspruch auf ALG 2 geltend gemacht werden.
Übrigens: Wohnt die Schwester noch bei den Eltern? -
Für Lern- und Arbeitsmittel gibt es leider kein BAfÖ, auch für das Schulgeld, wenn man welches bezahlen muss, gibt es nichts.
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Du kannst um eine schriftliche Auskunft bitten, auf Grund welcher Vorschrift du 3 Monate lang kein BAföG bekommst.
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Ich sollte wissen, um welche Ausbildung es sich genau handelt. BAföG-Bezug schließt ALG 2 nicht in allen Fällen aus, siehe § 7 Abs. 6 SGB 2. BAföG-Bezug schließt Wohngeld aus (§ 41 Abs. 3 WoGG). Durch das 22. BAföGÄndG, das wohl bald in Kraft tritt, wird die Zuverdienstmöglichkeit auf ca. 400 EUR verbessert.
Den Ratschlag mit Jugendamt finde ich gut. -
Ich verstehe unter "Arbeitslosengeld" das ALG 1und nicht das ALG 2.
Bei ALG 1 gibt es keine Bedarfsgemeinschaft, das gibt es nur bei ALG 2.. -
Könntest du neben der Bezeichnung des Paragraphen auch noch die Bezeichnung des Gesetzes angeben?
Es könnte sein, dass nach Inkrafttreten der Novelle (22. BAföGÄndG) Anspruch besteht. Die Förderungsmöglichkeiten für Ausländer (Migranten) wurden jedenfalls verbessert). Die Novelle ist noch nicht in Kraft, sollte aber bald der Fall sein. -
Der Hinweis trifft zu, aber dazu müssten wir wissen, ob es sich bei der Schule um eine Schule handelt, die in § 12 Abs. 1 Nr. 1 BAföG aufgeführt wird, also um eine Berufsfachschule, deren Besuch eine abgeschlossene Berufausbildung nicht voraussetzt.
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Evtl besteht Anspruch auf Mietzuschuss nach § 22 Abs. 7 SGB 2.