"Mein Mann bekommt zur Zeit von keiner Stelle Geld"
Wie soll ich das interpretieren?
"Mein Mann bekommt zur Zeit von keiner Stelle Geld"
Wie soll ich das interpretieren?
Hier steht allerdings, dass ein gültiger Personalausweis ausreicht:
http://www.beamte4u.de/2021.html
Ich würde aber trotzdem alle geforderten Unterlagen einreichen. Rumstreiten mit dem Amt bringt doch nichts.
Die Adressangaben auf den Personalausweisen müssen nicht aktuell sein. Die Angaben auf den Meldebescheinigungen dagegen geben den Stand am Tage der Ausstellung wieder. Zur Vorlage bei Ämtern werden die Bescheinigungen kostenlos ausgestellt:
http://www.speyer.de/de/rathaus/buergerservice/dienstleistung/0050
Aber ich habe den Eindruck, dass EinfachIch lieber ihre Zeit damit verschwendet, rumzuargumentieren, das Amt brauche die angeforderten Unterlagen gar nicht.
Das Amt ist an den aktuellen Verhältnissen interessiert. Es will wissen, wo die Personen jetzt gemeldet sind.
Wohngeld kommt auch in Betracht.
Euer Sohn hat Glück. § 22 Abs. 2 a SGB 2 gilt erst für Umzüge ab 17.02.2006:
Siehe:
http://www.masfg.rlp.de/Arbeit/Argen/Leistungsrecht/DV37-06.pdf
Was für eine Ausbildung macht er denn? Evtl. kommt Berufsausbildungsbeihilfe nach SGB 3 in Frage oder ALG 2, falls dies nicht der Fall ist.
In den Ausfüllhinweisen wird auf Seite 2 unten ausgeführt, dass die Angaben zu Telefonnummer und eMail-Adresse freiwillig sind:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/v-alg2-ausfuellhinweise.pdf
Ich habe im Antrag nachgesehen, dort wird tatsächlich nicht auf die Freiwilligkeit hingewiesen:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/V-Alg2-A1-Hauptantrag.pdf
Aber es ist freiwillig. Außerdem bist du nicht verpflichtet, ein Handy oder eine eMail-Adresse zu haben.
Das Jugendamt hat keine Chance.
Und der Sohn hat einen Bedarf von 210 EUR, der reichlich gedeckt ist. Wie alt ist denn der Kleine?
Ist wohl eine "Arge":
http://www.bagis.de/index.php?cm_id=home
Dann geht es wohl darum, dass Jamilia einen ALG 2-Antrag gestellt hat.
Oder hast du einen ALG 2 Antrag gestellt? Handelt es sich bei Bagis um eine "Arge"?
Der Sohn hat wohl irgendeine Sozialleistung beantragt? Welche denn? Geht es um ALG 2? Was tut denn der Sohn? Arbeitet er? Ist er Schüler? Oder was liegt denn eigentlich an?
Normalerweise müsste im Antrag auf ALG 2 bei der Frage nach der Telefonnummer stehen: (freiwillige Angabe). Schau mal nach.Hast du ein prepaid Handy? Dann besorg dir von einem anderen Provider eine neue SIM card.
Der Freund sollte dem Jugendamt schriftlich mitteilen, dass er ALG 2 bezieht.
Die Kontoauszüge der Eltern sind von Interesse um zu prüfen, ob Geld von der Tochter zu den Eltern verschoben wurde. Wenn da immer ein Minus drauf ist, wirkt sich das nur zu Gunsten der Tochter aus.
Das Einwohnermeldeamt stellt Meldebescheinigungen aus; gebraucht werden aktuelle Meldebescheinigungen, nicht uralte aus der Zeit, wo man sich angemeldet hat. Die Meldebescheinigung wird nach meinem Infostand kopstenlos erteilt, wenn sie vom Sozialamt bze. Arge verlangt werden.
Wenn EinfachIch Geld braucht, sollte sie mit den Kontoauszügen zum Amt "pilgern" (viel Zeit mitbringen).
Ist das eine Ausbildung nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 BAföG, die nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 BAföG mit 192 EUR gefördert werden kann?
Bagis? Was ist das?
Hast du bereits einen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung, in dem die Gewährung von ALG 2 abgelehnt wird?
Wenn kein ALG 2 gezahlt wird, wäre Wohngeld zu prüfen.