Rhisen: Du solltest auf keinen Fall sagen, dass du dich weigerst, die Abrechnungen vorzulegen. Du solltest vielmehr (wahrheitsgemäß) sagen, dass du sie nicht vorlegen kannst, weil du sie nicht mehr hast.
Beiträge von nataly
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hanabi:
Zu den Erstattungen aus Energiekostenumlagen gibt es seit kurzem folgende Verwaltungsvorschrift:"(7) Die Erstattung einer Energiekostenvorauszahlung ist nicht
als Einkommen zu berücksichtigen, wenn und soweit die Erstattung
aus Zahlungen resultiert, die während des Bezuges von
Arbeitslosengeld II aus der Regelleistung bestritten wurden.
Beispiel:
Im Kalenderjahr 2007 wurde ganzjährig Arbeitslosengeld II bezogen.
Der Hilfebedürftige hat an sein Energieversorgungsunternehmen monatlich
30 € aus seiner Regelleistung gezahlt. Die Abrechnung im Februar
2008 ergibt, dass nur monatlich 20 € zu zahlen gewesen wären.
Die Erstattung von 120 € darf nicht angerechnet werden."auf Seite 29 von 51.
(Das gilt nur für Umlagen, die aus dem Regelsatz zu bezahlen sind, nicht aber für die gesondert gezahlten Heizkosten).
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Schüler-Bafög ist Zuschuss, muss nicht zurückgezahlt weden. Studenten-Bafög ist zur Hälfte Zuschuss.
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Wenn dein Freund Matura hat, ist das BK für Praktikanten wohl nicht optimal, da reicht ja Mittlere Reife.
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Nach dem deutschen Unterhaltsrecht könnte es sein, dass dein Freund keinen Anspruch mehr auf Ausbildungsunterhalt hat, da er seine Ausbildung nicht zielstrebig genug vorangetrieben hat. Ob der Diabetes eine "Entschuldigung" darstellt erscheint mir zweifelhaft. Wie es im österreichischen Unterhaltsrecht aussieht, kann ich nicht sagen.
Auf jeden Fall kann dein Freund Antrag auf Bafög stellen und falls die Eltern meinen, sie wollen keinen Ausbildungsunterhalt zahlen, dann kann er Antrag auf Vorausleistung von Bafög nach § 36 BAföG stellen. Dann bekommt er erst mal Bafög und das Amt für Ausbildungsförderung klärt dann, ob es das gezahlte Geld von den Eltern zurückfordern kann. -
Der Link funktioniert nicht.
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Hier habe ich auch noch interessante Infos (FAQs) zur SAE gefunden:
http://www2.sae.edu/de/faq.php?id=63&pageid=7 -
Welchen schulischen Abschluss hat der Freund un wann hat er den gemacht? Welche beruflichen Tätigkeiten liegen vor?
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Findet diese Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik statt?
http://www.mps.lb.bw.schule.de/Schularten/SP/BKSP/BKSP.htm -
Zum Freund:
Wie heißt die "Pflegeschule" genau? Wo ist sie? -
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Da der Sohn schon 19 ist: Hat er außer der Mittleren Reife irgendwelche Berufserfahrungen?
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Zur Finanzierung der Ausbildung wird nur auf die Möglichkeit eines Studienkredits verwiesen:
http://www2.sae.edu/de/aktuell.php?id=46
Da von Bafög nichts erwähnt wird, spricht dies gegen die Möglichkeit der BAföG-Finanzierung.
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Hier die Adresse:
Kontaktinformationen Stuttgart
Audio, Digital Film & Animation und
Web Design & Development
SAE Institute
Stuttgarter Str. 23
70469 Stuttgart
Tel. (0711) 81 47 36 90
Fax (0711) 814 73 69 99
email: [email protected]
http://www2.sae.edu/de/kontakt.php?id=46&pageid=10 -
Wenn es eine vergleichbare Schule wäre, dann eine "Berufsfachschule". Es gibt in Deutschland Berufsfachschulen mit Mittlerer Reife (Realschulabschluss) als Zugangsvoraussetzung, so z.B. die Berufsfachschulen für Pharmazeutisch-Technische Assistenten (PTA).Wenn das SAE Institute in Stuttgart als Berufsfachschule staatlich anerkannt wäre, gäbe es dafür auch Bafög, wobei es auch darauf ankäme, ob die Ausbildung von der elterlichen Wohnung aus betrieben wird oder nicht.
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Ich habe etwas recherchiert.Man kann wohl den Abschluss Bachelor of Arts (Honours) machen, der von der University of Middlesex (England) verliehen wird. Zu einer Förderung durch Bafög habe ich nichts gefunden, da solltet Ihr Euch bei SAE informieren. Die Ausbildung an den SAE Instituten ist kostenpflichtig.
ZU Bafög könnte ich Infos geben, aber zunächst sollte erst klar sein, ob es überhaupt Bafög geben kann. Wenn die Ausbildung nicht mit Bafög gefördert werden kann, macht es keinen Sinn, rumzurechnen.
Vermögen der Eltern spielt beim Bafög keine Rolle, aber das Einkommen. Nur Einkommen der leiblichen Eltern spielt eine Rolle. Auch Zinseinkommen über dem steuerlichen Freibetrag wird berücksichtigt. Grundsätzlich kann auch eine Ausbildung an Schulen mit Bafög gefördert werden, dafür ist aber eine staatliche Anerkennung der Schule notwendig. -
Wie ist der genaue Name der Schule? Ort der Schule, Bundesland?
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Ihr müsst also eurem Sohn ein Sparbuch (oder besser Tagesgeldkonto) eröffnen und darauf eine entsprechende Summe überweisen, dann wirkt sich sein Freibetrag aus.