Beiträge von nataly

    Wenn die Abfindung ausbezahlt wird, bevor der Bewilligungszeitraum für das ALG 2 beginnt, gilt die Abfindung als Vermögen (ist auch als solches anzugeben). Falls sonst kein Vermögen vorliegt, könnten die 3000 EUR unter dem Vermögensfreibetrag liegen.

    Grundsicherung für Arbeitssuchende I
    Fachdienst 50.5
    FD Grundsicherung für Arbeitssuchende I


    Hausanschrift:
    Neues Rathaus
    Hiroshimaplatz 1-4
    37083 Göttingen


    Telefon:
    0551 400-2201


    Telefax:
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    Herr H-J. Meyer


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    Neues Rathaus
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    ÖPNV-Informationen


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    Linien 1, 2 - Neues Rathaus; Linie 12 - Keplerstraße; Linien 2, 4, 14 - Geismartor


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    Mo: 08:30 - 11:00 |


    Mi: 08:30 - 11:00 |


    Fr: 08:30 - 11:00 |

    ALG II - Antragstellung
    Für die finanziellen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (passive Leistungen) nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) sind seit Januar 2005 die zwölf Städte und Gemeinden im Landkreis Göttingen zuständig.


    Die für den Antrag auf Arbeitslosengeld II erforderlichen Unterlagen sind innerhalb von 14 Tagen bei dem für Sie zuständigen Sozialamt einzureichen. Erst wenn alle Unterlagen vorliegen, kann Ihr Antrag abschließend bearbeitet werden.


    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden als passive Leistungen bezeichnet.


    Passive Leistungen sind:



    Arbeitslosengeld II für Erwerbsfähige


    Sozialgeld für nicht Erwerbsfähige in Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem Erwerbsfähigen
    Für die passiven Leistungen ist das örtliche Sozialamt zuständig. Alle Fragen und Anträge zum Lebensunterhalt müssen dort gestellt werden.
    Auch Änderungen der Lebensumstände des/der Hilfebedürftigen, wie Krankheit, Arbeitsaufnahme, etc. muss er/sie dem Sozialamt unverzüglich melden.

    "Also schläft man auch zusammen, und das wars auch schon....
    dann seid ihr ne bedarfsgemeinschaft"


    Das stimmt so nicht. BG liegt vor, wenn die Kriterien nach § 7 Abs. 3 a SGB II erfüllt sind. Miteinander schlafen wird dort nicht erwähnt.

    Das Zuflussprinzip ist in der Alg II -Verordnung (Alg II-V) geregelt:


    http://www.buzer.de/gesetz/8014/a153227.htm


    Dort steht tatsächlich in § 2 Abs. 2, dass laufende Einnahmen in dem Monat zu berücksichtigen sind, in dem sie zufließen:


    http://www.buzer.de/s1.htm?a=2&g=Alg+II-V&kurz=Alg+II-V&ag=8014


    Deshalb spricht man vom "Zuflussprinzip".


    Dieses Zuflussprinzip gilt auch bei Sozialleistungen wie dem Krankengeld, wie sich aus § 4 Nr. 1 Alg II-V ergibt:


    http://www.buzer.de/gesetz/8014/a153229.htm

    hib-Meldung
    072/2008
    Datum: 10.03.2008
    heute im Bundestag - 10.03.2008
    Linke fragt nach Berücksichtigung des Schülerbafögs bei Arbeitslosengeld II


    Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage


    Berlin: (hib/COL) Ob und wie Zuwendungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz als Einkommen in die Berechnung des Arbeitslosengeld II einbezogen werden, möchte die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (16/8343) wissen. Darüber hinaus interessiert sie die Haltung der Bundesregierung zur Zweckbestimmung der Leistungen aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Dies schließe die Frage ein, wie die Höhe der Pauschale für Ausbildungskosten begründet wird. Die Bundesregierung soll außerdem über das schulische Berufsbildungsangebot von öffentlichen und privaten Trägern und die Erhebung von Schulgebühren in den Jahren 2004 bis 2006 informieren. Hintergrund der Kleinen Anfrage der Linken sei das Fehlen genauer Vorgaben des Gesetzgebers bei der Anrechnung des Schülerbafögs auf das Arbeitslosengeld II. Daher fragen sie, ob die Bundesregierung plane, Bafög-Leistungen von der Einkommensberechnung auszuschließen.
    http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_072/09.html

    Wenn du vor den 9 Monaten nicht sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast, dann reichen die 9 Monate für ALG II nicht aus, man braucht 12 Monate innerhalb der Rahmenfrist.
    Du musst dann ALG 2 beantragen und zwar bald, es wird nicht rückwirkend gezahlt.

    Hoppel: Wenn du Dark ohne weiteres "klassischen Betrug" vorwirfst ohne nähere Prüfung des Sachverhalts, dann musst du damit rechnen, dass darauf reagiert wird.

    "kapiert das jemand von euch ?"


    Ja, das wird "Zuflussprinzip" genannt und ist in der Alg II-Verordnung so geregelt. Wenn im Februar Gehalt und Krankengeld zufließt, dann bist du für Februar aus Sicht der Arge "überversorgt". Der Lohn für Januar ist auf den Februar anzurechnen, weil er im Februar "zugeflossen" ist. Das Krankengeld ist ebenfalls im Februar "zugeflossen".

    Dark: Wie soll denn die WG aussehen? Willst du zu ihr ziehen oder sie zu dir oder wollt ihr gemeinsam in eine neue Wohnung ziehen? Günstig wäre es mE, wenn ihr in eine bestehende WG mit weiteren Studenten ziehen würdet, weil in einem solchen Fall die WG-Charakteristik besonders deutlich wird.