"wie hoch darf höchstens sein verdienst sein, damit ich trotzdem noch was erhalte?"
Interessant, dass Leute sich Sorgen machen, ihr Gehalt (bzw. das Gehalt des Partners) könnte zu hoch sein.
"wie hoch darf höchstens sein verdienst sein, damit ich trotzdem noch was erhalte?"
Interessant, dass Leute sich Sorgen machen, ihr Gehalt (bzw. das Gehalt des Partners) könnte zu hoch sein.
Wenn die Abfindung ausbezahlt wird, bevor der Bewilligungszeitraum für das ALG 2 beginnt, gilt die Abfindung als Vermögen (ist auch als solches anzugeben). Falls sonst kein Vermögen vorliegt, könnten die 3000 EUR unter dem Vermögensfreibetrag liegen.
Reinhäuser Landstr.4 ist das Landratsamt des Landkreises Göttingen.
Grundsicherung für Arbeitssuchende I
Fachdienst 50.5
FD Grundsicherung für Arbeitssuchende I
Hausanschrift:
Neues Rathaus
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
Telefon:
0551 400-2201
Telefax:
0551 400-2805
Leitung:
Herr H-J. Meyer
Postanschrift:
Neues Rathaus
Postfach 3831
37028 Göttingen
ÖPNV-Informationen
Haltestelle:
Linien 1, 2 - Neues Rathaus; Linie 12 - Keplerstraße; Linien 2, 4, 14 - Geismartor
Öffnungszeiten:
Mo: 08:30 - 11:00 |
Mi: 08:30 - 11:00 |
Fr: 08:30 - 11:00 |
Stadt Göttingen
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
Tel.: 0551 400 - 0
Fax: 0551 400 - 7000
ALG II - Antragstellung
Für die finanziellen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (passive Leistungen) nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) sind seit Januar 2005 die zwölf Städte und Gemeinden im Landkreis Göttingen zuständig.
Die für den Antrag auf Arbeitslosengeld II erforderlichen Unterlagen sind innerhalb von 14 Tagen bei dem für Sie zuständigen Sozialamt einzureichen. Erst wenn alle Unterlagen vorliegen, kann Ihr Antrag abschließend bearbeitet werden.
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden als passive Leistungen bezeichnet.
Passive Leistungen sind:
Arbeitslosengeld II für Erwerbsfähige
Sozialgeld für nicht Erwerbsfähige in Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem Erwerbsfähigen
Für die passiven Leistungen ist das örtliche Sozialamt zuständig. Alle Fragen und Anträge zum Lebensunterhalt müssen dort gestellt werden.
Auch Änderungen der Lebensumstände des/der Hilfebedürftigen, wie Krankheit, Arbeitsaufnahme, etc. muss er/sie dem Sozialamt unverzüglich melden.
Agentur für Arbeit Göttingen
Bahnhofsallee 5
37081 Göttingen
Tel: 01801 / 555111 (Arbeitnehmer) *
Tel: 01801 / 664466 (Arbeitgeber) *
Fax: 0551 / 520550
"Also schläft man auch zusammen, und das wars auch schon....
dann seid ihr ne bedarfsgemeinschaft"
Das stimmt so nicht. BG liegt vor, wenn die Kriterien nach § 7 Abs. 3 a SGB II erfüllt sind. Miteinander schlafen wird dort nicht erwähnt.
Allerdings ergibt sich aus § 2 Abs. 3 Alg II-V die Möglichkeit, einen Durchschnittswert zu verwenden.
Dies könntet ihr in eurem Fall beantragen. Die Voraussetzung für die Anwendung von § 2 Abs. 3 Alg II-V ist gegeben, da der Zufluss des Krankengeldes im Bewilligungszeitraum in den einzelnen Monaten in stark unterschiedlicher Höhe erfolgt.
Das Zuflussprinzip ist in der Alg II -Verordnung (Alg II-V) geregelt:
http://www.buzer.de/gesetz/8014/a153227.htm
Dort steht tatsächlich in § 2 Abs. 2, dass laufende Einnahmen in dem Monat zu berücksichtigen sind, in dem sie zufließen:
http://www.buzer.de/s1.htm?a=2&g=Alg+II-V&kurz=Alg+II-V&ag=8014
Deshalb spricht man vom "Zuflussprinzip".
Dieses Zuflussprinzip gilt auch bei Sozialleistungen wie dem Krankengeld, wie sich aus § 4 Nr. 1 Alg II-V ergibt:
"Ist das dann nicht sogar ein Grund für nen Strafantrag ?"
Nein,das ist kein Grund.
Lieber arm dran als Bein ab.
Stimmt,ALG I war gemeint. Für ALG I braucht man 12 Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in der Rahmenfrist.
Bei 4 Personen müssten 90 m² in Ordnung gehen. Mit welcher Begründung wurde abgelehnt? Wegen der Größe oder wegen der Miete?
hib-Meldung
072/2008
Datum: 10.03.2008
heute im Bundestag - 10.03.2008
Linke fragt nach Berücksichtigung des Schülerbafögs bei Arbeitslosengeld II
Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage
Berlin: (hib/COL) Ob und wie Zuwendungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz als Einkommen in die Berechnung des Arbeitslosengeld II einbezogen werden, möchte die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (16/8343) wissen. Darüber hinaus interessiert sie die Haltung der Bundesregierung zur Zweckbestimmung der Leistungen aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Dies schließe die Frage ein, wie die Höhe der Pauschale für Ausbildungskosten begründet wird. Die Bundesregierung soll außerdem über das schulische Berufsbildungsangebot von öffentlichen und privaten Trägern und die Erhebung von Schulgebühren in den Jahren 2004 bis 2006 informieren. Hintergrund der Kleinen Anfrage der Linken sei das Fehlen genauer Vorgaben des Gesetzgebers bei der Anrechnung des Schülerbafögs auf das Arbeitslosengeld II. Daher fragen sie, ob die Bundesregierung plane, Bafög-Leistungen von der Einkommensberechnung auszuschließen.
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_072/09.html
Wenn du vor den 9 Monaten nicht sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast, dann reichen die 9 Monate für ALG II nicht aus, man braucht 12 Monate innerhalb der Rahmenfrist.
Du musst dann ALG 2 beantragen und zwar bald, es wird nicht rückwirkend gezahlt.
Hoppel: Wenn du Dark ohne weiteres "klassischen Betrug" vorwirfst ohne nähere Prüfung des Sachverhalts, dann musst du damit rechnen, dass darauf reagiert wird.
"kapiert das jemand von euch ?"
Ja, das wird "Zuflussprinzip" genannt und ist in der Alg II-Verordnung so geregelt. Wenn im Februar Gehalt und Krankengeld zufließt, dann bist du für Februar aus Sicht der Arge "überversorgt". Der Lohn für Januar ist auf den Februar anzurechnen, weil er im Februar "zugeflossen" ist. Das Krankengeld ist ebenfalls im Februar "zugeflossen".
Dark: Wie soll denn die WG aussehen? Willst du zu ihr ziehen oder sie zu dir oder wollt ihr gemeinsam in eine neue Wohnung ziehen? Günstig wäre es mE, wenn ihr in eine bestehende WG mit weiteren Studenten ziehen würdet, weil in einem solchen Fall die WG-Charakteristik besonders deutlich wird.