"Schüler im 12
Jahrgang"
An was für einer Schulart bist du Schüler?
"Schüler im 12
Jahrgang"
An was für einer Schulart bist du Schüler?
Wohnst du bei deinen Eltern? Wie heißt die "Wirtschaftsschule" genau? Wo befindet sich die Schule? Ort, Bundesland?
Hast du dich nach BAföG erkundigt? Bezieht jemand aus deiner Klasse ALG 2 oder BAföG?
Falls sich eine Steuererstattung ergibt, könnt ihr die an den Steuerberater abtreten.
Grundsätzlich hat der Steuerberater ein Zurückbehaltungsrecht:
http://www.konlus-arndt.de/berufsrecht_der_steuerberater/zurueckbehaltungsrecht.html
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s2942.pdf
Das Einkommen wird jetzt nach § 3 Alg II-V berechnet.
"Kreisreinigung"
Was ist das? Welcher Kreis wird gereinigt?
Die Einkommensberechnung für Selbständige ist ab 1.1.2008 geändert worden und ist jetzt unabhängig vom Steuerbescheid.
Sobald du 400,01 EUR verdienst, bist du sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Allerdings hast du dann immer noch Anspruch auif ALG 2, weil das zum Lebensunterhalt nicht reicht.
Auf jeden Fall würde ich Widerspruch einlegen. Die Betreuung eines kranken Kindes ist für mich ein wichtiger Grund.
Salle:Wenn der erlernte Beruf wegen Krankheit nicht ausgeübt werden kann, könnte das anders sein.
Du wohnst auch in der Wohnung und kannst daher nicht erwarten, dass die Arge deine anteiligen Mietkosten übernimmt, zumal für deine Mietkosten ja auch BaföG gezahlt wird.
Du bist verpflichtet, durch Rechtsmittel )Widerspruch,Klage beim SG) den Schaden abzuwenden.
Widerspruch einlegen ist ok. Klage beim SG kann erst eingereicht werden, wenn einablehnender Widerspruchsbescheid vorliegt. Shadenersatzklage gegen den Mitarbeiter geht nicht wegen § 839 BGB:
§ 839 Haftung bei Amtspflichtverletzung
(1) 1Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. 2Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag.
(2) 1Verletzt ein Beamter bei dem Urteil in einer Rechtssache seine Amtspflicht, so ist er für den daraus entstehenden Schaden nur dann verantwortlich, wenn die Pflichtverletzung in einer Straftat besteht. 2Auf eine pflichtwidrige Verweigerung oder Verzögerung der Ausübung des Amts findet diese Vorschrift keine Anwendung.
(3) Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden.
Die Mutter ist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 a SGB V, eine freiwillige Versicherung kommt daher nicht in Betracht. Ich würde mich auch zuerst mal an die Krankenkasse wenden mit den Bewilligunsbescheiden über ALG 2. Das Personalist dort idR freundlicher und kennt natürlioch auch das SGB V besser als die Arge.
an wen muss er sich wenden?
An die Arge.
Was macht der junge Mann: Arbeit, Schule, gar nix?
Beim SG gibt es auch die einstweilige Anordnung, die ist hier zu empfehlen.
kann ich irgendwann einfach wieder hin und sagen "ich hab nix mehr, alles weg"
Ja.
Habe ebenfalls PN geschickt. Viel Erfolg.
Handelt es sich um eine Ausbildung an einer Berufsfachschule? Was für ein Bildungsgang? Wie heißt die Schule, wo ist sie (Bundesland,Ort)?
Ich denke, es gibt eine Möglichkeit, brauche aber diese Infos.
Ich denke, es handelt sich hier um eine "andere Ausbildung" die nicht nach BAföG gefördert wird, weil kein wichtiger oder unabweisbarer Grund für den Abbruch der Ausbildung anerkannt wurde (§ 7 Abs.3 BAföG).
Es handelt sich nicht um eine "weitere Ausbildung" nach § 7 Abs.2 BAföG, denn die vorige Ausbildung wurde ja nicht abgeschlossen; insofern kann man eigentlich nicht von einer "Zweitausbildung" sprechen.