Ganz einfach weil die Eltern der Meinung sind wer laut Gesetz mit 21 Volljährig und Vollmündig ist, der kann und muss sein eigenes Leben leben können. Sonst würde das ja gegen das Grundgesetz verstoßen und die Entwicklung der Person behindern oder negativ verändern. Außerdem ist nur die Mutter voll berufstätig und will die Tochter nicht auch noch durchfüttern da der Vater kein Anspruch auf ALG 2 hat wegen des Verdienstes der Mutter. Die Mutter und die Tochter sind außerdem ständig am streiten und zanken. Ist schon fast in eine handfeste Auseinandersetzung ausgeartet.
Beiträge von danysahne28
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Hallo. Hätte mal eine Frage zum Einzug in eine eigene Wg wenn man noch keine 25 ist. Fall Beispiel:
24 Jährige wurde zu hause rausgeschmissen und ist mit Genehmigung des Aa zu einem Kumpel gezogen. (Voraussetzung nicht länger als ein Jahr). Sie wurde auch als völlig eigenständige BG behandelt. Nun will aber der Kumpel das sie auszieht weil seine Freundin einziehen will. Die Eltern lehnen eine Wiederaufnahme strickt ab. Der 24 jährigen droht als zwangsläufig die obdachlosigkeit wenn das amt nicht hilft. Nun die Frage:Gibt es Sonderregelungen bei ALG 2 Empfängern die keine 25 sind und eine eigene Wg brauchen weil ihnen sonst die obdachlosigkeit droht?? Wenn ja wie formuliert man das dann am besten?? Gibt es irgendwelche Hilfestellungen zu einem solchen Schreiben?
Danke euch schon mal für die Mühe.