ok verstehe...also werde ich jetzt nur noch den Betrag/Zuschuss bekommen denn ich vorher für die alte Whg bekam... nur muss ich da etwas neues beantragen oder läuft die Zahlung automatisch weiter?
Susi
Beiträge von Susi11
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Ach ja auch Gründe waren: Schimmel und Nässe in der Wohnung, Ex-Freund bedroht mich ständig an der Tür... sollte ich das auch angeben...ich dachte immer das sei Privatsache
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so nun ist es bekannt, ich habe gestern von der ARGE eine Ablehnung bekommen, da meine angegebenen Gründe nicht ausreichend sind.... also es bestand kein erforderlicher Grund eines Umzuges...was mache ich nun?? Widerspruch einlegen...klar... und habe ich da noch mehr Möglichkeiten???
ich verstehe auch nicht diesen Satz: "Vorsorglich weise ich darauf hin, dass gem §22 Abs. 1SGB II bei einem nich erforderlichen Umzug nur die bis dahin zu tragenden Aufwendungen für die Unterkunft erbracht werden" Heißt das, dass ich nicht die Höhe erhalten würde, die mir zu steht, sondern das was ich vor dem Umzug bekommen habe??
Ich hoffe es kann mir hier jemand helfen. Ansonsten kann ich mich kündigen lassen, da ich nicht mal das Bezingeld aufbringen kann in der jetzigen Situation.
LG Susi -
vielen Dank für die Info.. nein ich ziehe in einer Wohnung die die qm und die Miete nicht übersteigt, was bei Harz4 angegeben ist... mal sehn was das Amt sagt..
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Hallo ich gehe halbtags arbeiten und bekommen Unterstützung von Harz IV. Nun musste ich mir ne neue Whg. nehmen. Diese Wohnung(ab 01.August) näher an meiner Arbeit und damit fallen auch weniger Fahrkosten an. Ebenso bestehen die Chancen günstiger einen besseren Job zu bekommen (dichter an der Großstadt).
Da ich ja ein Einkommen habe und nicht nur HarzIV-Empfänger bin, hatte ich die Info das ich nicht die Erlaubnis haben muss zum Umzug. Jetzt bin ich mir da nicht mehr sicher und mach mir grad so meine Gedanken. Ich hoffe, das ich nix falsches gemacht habe.
Kann mir da jemand von euch einen Tip geben. Ich habe in den nächsten Tagen ein Termin beim Jobcenter um meine Adresse zu ändern und auch das mit der Whg. anzugeben.