Beiträge von Joker2208

    Hallo Bine,
    danke für den Zuspruch. Die Begründung der Ablehnung erfolgte bisher nur mündlich. Meine jetzige Wohnung sei angemessen und basta. Dabei ist sie viel teurer und die Nebenkosten wegen der Größe auch zu teuer für mich.
    Nine


    Hallo Nine,
    Du machst den gleichen Fehler wie Tausende die mit Behörden zu tun haben: Ihr benutzt die schlechteste Kommunikationsmöglichkeit die existiert: das Telefon. Finger von diesem Ding. Erstens besteht die Möglichkeit das Gespräche mitgehört werden können und im Nachhinein ein Zeuge existiert, von dem Du nichts weißt. Aber viel schlimmer ist, der Mitarbeiter macht eine Akten-Notiz (in seinem Sinne) und Du hast nichts Schriftliches darüber und kannst daher keine Nachweise führen. Bei einer gerichtl. Auseinandersetzung, braucht die Behörde nur noch mit der Aktennotiz argumentieren (schließlich hat eine Behörde keinen Grund Falsches zu notieren !!! ) Und Du stehst im Regen, weil Du keine Möglichkeit hast, in ein Widerspruchs-
    verfahren zu gehen. Du hast ja nichts Schriftliches. Und so kannst Du, wenn Deine schriftlichen Anträge nicht beantwortet werden, gegen den Mitarbeiter ein Verfahren wegen Untätigkeit anstrengen. Vor allem hat auch ein evtl. Anwalt dann bessere Chancen.
    Denk' mal drüber nach.