Hallo,
hoffe ich bin hier richtig
ich suche nach einer rechtlichen Grundlage bezüglich eines Vergleichs.
Ich benötige Dringendst eine gesetzliche Regelung.
Es geht um folgendes. Ich bin momentan in einer Ausbildungsmassnahme der BA für Arbeit angemeldet.
Dort gehe ich jeden Tag 3 Stunden hin.
Nun wurde mir ein 400 euro job angeboten mit einer späteren Übernahmemöglichkeit in eine Vollzeitstelle. Ich wollte diese Stelle annehmen aber mein Sozialbetreuer meinte , mir dies verbioeten zu können. Jetzt muss ich wissen, was laut Gesetz Vorrang hat. Ein 400 euro Job oder eine Ausbildungsmassnahme, in der ich nur schwer vermittelbar bin.
Wenn einer von euch die Gesetzliche Regelungen , möglichst mit Paragraphenbeschreibeung und Absatznummer.
danke