Beiträge von kashurra

    Hallo!


    Ich erhalte zusammen mit meinen beiden Kindern Harz IV, mein Mann ist Student und hat kein Einkommen. Bisher stand er in der Bedarfsgemeinschaft mit drin, in den neuen Bescheiden ist er nicht mehr aufgeführt, da er keine Leistungen erhält (weil Student). In der Berechnung wird mir jedoch sein Virtel der Miete nach wie vor abgezogen.
    Er könnte demnächst erben, wir gehen von 1500 Euro aus.
    Ich vermute, das Erbe zählt als Einkommen und wird demnach angerechnet, aber zu welchem Teil? Alles oder nur ein Unterhalt für mich und/oder die Kinder? Wäre es besser, das Erbe auszuschalgen, dann würden die Kinder je 750 Euro erben. Die müßten ja zumindest keinen Unterhalt an die Eltern zahlen? Wäre toll, wenn sich jemand mit solchen Spezialfällen auskennt! :-)
    Kann man beim Arbeitsamt ev. auch so direkt fragen, sind doch eigentlich auch nur Menschen?


    Lieben Dank!
    kashurra

    Hallo!


    Ich beziehe seit 1 Jahr ALG2, bin verheiratet und habe 2 Kinder (1 und 3 Jahre). Mein Mann ist Schüler an einer Fachhochschule und bekommt kein Bafög, da er vorher studierte und dies abgebrochen hat. Wir haben weder Einkommen noch Vermögen. (2x Kindergeld + 300,- "altes" Erziehungsgeld)
    Ich bekomme nun den 90%Regelsatz für "mit Partner", also 312,-?, er jedoch nichts, da er keinen Anspruch hat. Bei der Berechnung der Miete wird er mit berücksichtigt, bekommt jedoch auch nichts. Also bekomme ich nur 3/4 der Miete. Ich werde also doppelt bestraft: zum einen erhalte ich weniger, zum anderen wird sein Anteil noch abgezogen. Auskunft vom Amt: er solle abbrechen, dann erhalten wir den vollen Satz!
    1. stimmt die Berechnung so?
    2. kann er andere Quellen auftun? Jobcenter meinte, es sei sein Problem, kann doch Jobben gehen. Klappt aber in der Praxis bei Vollzeitschule und je 1 h Fahrtweg hin und zurück nicht wirklich. (Ganz abgesehen von unbezahlten Pflichtpraktika, Hausaufgaben usw.) Nach Abschluß wird er jedoch fast 100%ig einen Job finden, weswegen er auf keinen Fall abbricht. Ich werde ebenfalls mit Sicherheit etwas finden, sofern die Kinderbetreuung paßt. Wir werden also nicht ewig ALG2-Bezieher bleiben, aber mit Sicherheit, wenn wir jetzt alles hinschmeißen.


    ich bedanke mich schonmal, wenn sich jemand meine Wirren auch nur durchliest,
    kashurra

    Hallo!


    Ich habe meine Betriebskostenabrechnung erhalten mit einem Guthaben bei den Betriebskosten (334,76) und einer Nachzahlung bei den Heizkosten (129,56), also insgesamt ein Guthaben von 205,20 ?, die die nächste Miete geringer ist. Das möchte sich das Jobcenter natürlich einbehalten. Aber ich habe jeden Monat auf die Miete draufgezahlt, da das Jobcenter nicht die volle Miete übernahm. Ich zahlte 727,80, das Jobcenter eigentlich (andere Geschichte) nur 705,-. (Differenz=22,80 * 12 =273,60 > 205,20)
    1. dürfen die die BK trotz dem einfordern, obwohl ich sie ja sozusagen bezahlt habe?
    2. wie kommen sie auf 705 Euro? (4-Personen, Berlin, Neubau, 501,80? kalt, 153 BK, 73 HK inkl. WW)


    Wäre schön, wenn sich jemand meiner verworrenen Geschichte annehmen würde, ich blicke ja selbst nicht mehr durch.
    Danke,
    kashurra.