Hallo
Eine Übernahme der von mir eingereichten Nebenkostenabrechnung wurde mit der Begründung abgelehnt:
"Für die Wohnung werden nur die gemäß § 8 angemessenen Unterkunftskosten berücksichtigt."
Jetzt meine Frage: Besteht die Möglichkeit, daß ein Darlehen gewährt wird?
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.