Beiträge von Peter S.

    Hallo
    Eine Übernahme der von mir eingereichten Nebenkostenabrechnung wurde mit der Begründung abgelehnt:
    "Für die Wohnung werden nur die gemäß § 8 angemessenen Unterkunftskosten berücksichtigt."
    Jetzt meine Frage: Besteht die Möglichkeit, daß ein Darlehen gewährt wird?
    Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.