Wenn die ARGE den Aussendienst zur Wohnungsermittlung einschaltet, wird folgendes (teilweise rechtswidriges) Verfahren praktiziert:
1. Der "Ermittler" sucht die Adresse auf und klingelt. Falls der Leistungsempfänger nicht öffnet bzw. keine Klingel/Briefkasten mit dem Namen des betreffenden Leistungsempfängers vorhanden ist, klingelt er beim Nachbarn. Dann stellt er sich allgemein vor als Amtsperson und will den Leistungsempfänger sprechen. Falls Ihre Nachbarn, die eigentlich gar keine Auskünfte geben müssen, Ihnen nicht wohlgesonnen sind, könnten sie zum Beispiel sagen, dass Sie hier gar nicht wohnen.
2. Nach dem zweiten Versuch, den Leistungsempfänger anzutreffen, wird dieser im Falle des Nichtantreffens mit einem sehr kurzfristigen Termin brieflich in die ARGE einbestellt. Beabsichtigt ist, daß er den Brief nicht rechtzeitig erhalten kann, wenn er nicht jeden Tag seinen Briefkasten am angegebenen Wohnort leert. Dann muss er um einen Ersatztermin bitten. Jetzt nicht den Fehler machen, per email diesen Termin zu vereinbaren. Es kann sein, dass der Sachbearbeiter am gleichen Tag antwortet und Sie für den nächsten Morgen zur frühestmöglichen Zeit einbestellt. Wenn Sie ihre emails nicht mehrmals am Tag abrufen, haben Sie wieder den Schwarzen Peter.
3. Beim Termin in der ARGE fragt Ihr Sachbearbeiter zuerst, ob Sie etwas mehr Zeit mitgebracht haben. Das ist eine Falle. Mehr dazu später. Dann holt er den Mitarbeiter des Aussendienstes dazu. Dieser erklärt mit stolz geschwellter Brust oder öfter Bauch, daß er Sie zweimal nicht erreicht hat und daß diese und jene Aussagen von Nachbarn vorliegen, die Sie belasten. Dann bezichtigt man Sie des Leistungsmißbrauchs und droht mit dem Entzug der Leistungen.
4. Jetzt NICHT DIE NERVEN VERLIEREN. Wenn Sie Ihre Angaben zum Wohnsitz aufrecht halten, breitet sich diebische Freude auf dem Gesicht des Ermittlers aus und er schlägt vor "gleich jetzt", weil er gerade Zeit habe, zu der Wohnung zu fahren, und sie gemeinsam zu besichtigen. Jetzt können Sie sich wenigstens nicht mehr mit Zeitnot herausreden, wenn Sie vorher gesagt haben, dass Sie Zeit mitgebracht haben.
5. Nun kommt der wichtigste Satz: SIE MÜSSEN NIEMANDEM ZUTRITT ZU IHRER WOHNUNG GEWÄHREN. Ihre Privatsphäre steht unter Schutz des Grundgesetzes (Art 13, Abs. 1). Darüber werden Sie natürlich auf der ARGE regelmässig nicht aufgeklärt. Nun werden Sie ?gegrillt?. Die beiden Mitarbeiter rechnen Ihnen nochmals Ihre ?Sünden? vor und fordern Sie bis zu dreimal massiv auf, sich zu entlasten und die Wohnungsbesichtigung jetzt gleich durchzuführen. Wenn Sie nun Einwände bringen (Krankheit, Arztbesuch, Renovierung etc.) wird versucht, einen Termin in Bälde auszumachen. Lassen Sie sich darauf nicht ein. Sie brauchen eigentlich nur zu sagen, dass die gewünschte Wohnungsbesichtigung heute sicher nicht stattfinden wird und dass Sie sich rechtlich beraten lassen werden. Das sollten Sie dann auch tun!!!
Sie haben Anspruch auf kostenlose Beratungshilfe. Je nach Bundesland müssen Sie dazu zum Amtsgericht Ihres Wohnorts (den natürlich, den Sie auf der ARGE angegeben haben!) gehen und einen Antrag stellen oder Sie können direkt zum Rechtsanwalt für Sozialrecht gehen.
6. Als letzter Trumpf wird Ihnen vorgehalten, dass Ihr Verhalten strafrechtliche Folgen haben kann. Das ist natürlich richtig. Die Behörde kann neben dem Bußgeldverfahren auch ein Strafverfahren wegen Betrugs anstrengen. Allerdings muß hier die Behörde dann beim Staatsanwalt lückenlose Beweise abliefern. Sie sollten also ?Munition? haben, die Vorwürfe zu entkräften. Wenn Ihre Nachbarn als Zeugen zum Prozess geladen werden und nicht die Aussage verweigern, sondern Sie ?reinreiten?, haben Sie natürlich schlechte Karten.