Beiträge von Glücksfrosch

    Bevor man den Gang zum Anwalt oder Sozialgericht geht, wäre es ganz passend, einen Antrag auf ALG II zu stellen.
    Die Adresse der zuständigen ARGE bekommt man bei der Kommune.
    Dort wird dann ausgerechnet, ob man noch etwas dazu bekommt.
    Ich glaube, dass bei 6 Personen und einem Einkommen von 1300 ? noch etwas zu bekommen ist.


    Auf jeden Fall kann man Ihnen bei der Arge helfen.


    Einfach mal versuchen.


    Ja nee, is klar. Ist immer die böse ARGE, die aus Spass einfach mal jemanden aus der Tombola zieht und die dann sanktioniert.
    Ist Dir eigentlich schon mal aufgefallen was Du hier für einen Scheiß schreibst?



    hallo Glücksfrosch


    das kannst du dir sparen solche äuserungen ich bin glücklich mit meiner familie, das du das weist und auserdem hilft mir das nicht


    Hab ich auch nicht anders erwartet. Deine Familie hat ja nach wie vor Geld, nur wenn Du Arbeitsangebote ablehnst mußt Du auch mit den Folgen leben.


    Du musst sofort bei den für dich/euch zuständigen Stellen Widerspruch einlegen und vor dem Sozialgericht eine einstweilige Verfügung beantragen. Begründung: minderjähriges Kind lebt in der Bedarfsgemeinschaft - und ohne Mietzahlung fliegt ihr allesamt auf die Straße.


    Wie denn? Ich hab ein Kind, deswegen hab ich den Job nicht angenommen oder die Firma behandelt einen mies?


    P.S.: Ist auch Körperverletzung eventuell - wenn das Kind nicht genug zu essen bekommt.
    Holt euch Essen bei irgendeiner Armen- und Obdachlosentafel fürs Erste. Geht zum Allgemeinen Sozialdienst der Stadt und schildert eure Lage.


    Evtl. sogar versuchter Mord....:rolleyes:


    Herrschaften,


    sollte man nicht vielleicht mal dieses Forum nutzen, um wirkliche Hilfestellung zu geben und nicht, um Leuten, die keinen Bock haben oder irgentwelche anderen Ausreden vor sich herschieben, hier noch den Rücken zu stärken?
    Wenn ich mir die Beiträge hier anschaue, dann sind das Sachen, für die die Leute selber zuständig sind.
    Wenn ich 5 x nicht zu einem Meldetermin gehe, dann muß ich mich nicht über Sanktionen wundern. Das gleiche gilt für Leute, die Jobangebote ausschlagen.


    Hört auf rumzuheulen und macht was, wenn man euch schon den Arsch hinterher trägt.


    Die Jammerei ist zum kotzen

    Hallo,
    ich glaube die Miete darf nicht gekürzt werden, da Obdachlosigkeit droht.
    Alles andere kann zu 100% gekürzt werden.
    Soweit mir bekannt ist, bekommt eine einzelne Person dann Lebensmittelgutscheine in Höhe von 12,00 ? pro Woche.


    Klasse Beitrag, nur leider falsch-..........


    Es können auch die Kosten der Unterkunft gekürzt werden.
    Das passiert immer dann, wenn man sich mehrere Male den gleichen Mist erlaubt:


    Beispiel:


    1. Melderversäumnis 10%
    2. Melderversäumnis innerhalb eines Jahres nach dem 1´ten 20 %
    3. Melderversäumnis innerhalb eines Jahres nach dem 2´ten 40%
    usw. usw.


    Kann recht spaßig werden...

    Wenn die Wohnung zu teuer ist, und wenn es nur 50 cent sind, gibt es keine Hilfe zum Umzug, auch keine Kaution.
    Die Höchstgrenzen der Angemessenheit sind nicht flexibel, da hilft auch kein zuzahlen.


    Der/Die Sachbearbeiter / Sachbearbeiterin wird Ihnen die Wohnung sofort ablehnen.

    Ich vermute mal, dass Sie diese Konten bei der Antragstellung nicht angegeben haben.


    Wenn jetzt durch einen Datenabgleich rauskommt, dass Sie mal Kapitalerträge hatten, die aber zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr hatten ist das egal. Eine entsprechende Bescheinigung der Bank reicht aus.


    Anders ist das, wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung Sparguthaben hatten und dieses da nicht angegeben haben.
    Dann haben Sie ein ernsthaftes Problem.


    Gruß
    Glücksfrosch

    Hallo Forum


    Ich habe hier schon eine menge gelesen, aber für mein anliegen bisher nichts vergleichbares gefunden.Deswegen frage ich einmal selbst.Meine Situation ist folgende. Ich bekomme 360 ? Hartz4, meine Miete beträgt kalt 394 ? dazu kommt Heizkosten+Wasser nochmal 60? und Betriebskosten 81? ,macht zusammen also 535? Miete.
    Nun habe ich meine Nebenkostenabrechnung bekommen und darauf ein Guthaben von 360? . Das Amt möchte nun natürlich die kompletten 360? zurückhaben. Ist das rechtens so ? Sie bezahlen doch gar nicht die komplette Miete! Muß ich nun alles zahlen oder kann ich Einspruch erheben?
    Danke für eure Reaktionen


    Gruß, Mystique


    Nabend,


    einfach mal den Bewilligungsbescheid nehmen, da steht genau drin, was für die Wohnung angerechnet bzw. gezahlt wurde.
    Diese Summen mal 12 bzw. mal Leistungsmonate und davon die tatsächlichen Nebenkosten (auch tatsächliche Leistungsmonate) abziehen, dann hat man den Erstattungsbetrag.


    Im übrigen einfach auf einen Bescheid bestehen, da steht es dann noch mal aufgeschlüsselt drin.


    Gruß
    Glücksfrosch


    Hat das vielleicht den Grund, dass Betriebskostenabrechnungen nur einmal jährlich gemacht werden????
    Kann es sein, dass dann ganz viele ihre BK-Abr. bekommen und alle wollen Kohle haben?
    Kann es sein, dass dann auch alle schreien wo bleibt die Kohle und der Sachbearbeiter weniger Zeit hat?


    Abgesehen davon ist die Kohle ja wohl vom Amt gekommen und sie haben dadurch ihre Wohnung bezahlen können. Ist ja wohl klar, dass das Geld, was zuviel gezahlt wurde, zurück muß.


    Aber ich hätte gerne mal gesehen, wenn die ARGE gesagt hätte; Nö, sind ja Nebenkosten aus dem letzten Jahr, die zahlen wir nicht.


    Hier sind teilweise wirklich klasse Beiträge, ich fass es nicht

    Also:


    Wenn Sie ohne Zustimmung der Arge umziehen, gibt es nicht mehr als die 380,-, die Sie vorher auch bekommen haben.


    Wären also 312+312+276 (wahrscheinlich für die Tochter)+380= 1280,- EUR
    Davon ab die 154 Kindergeld, bleiben 1126,- und davon ab der Verdienst des Partners


    1300 EUR - 100 EUR Pauschal= 1200 EUR - 20 %: 240= 960 EUR, bleiben 1280-154-960= 166 EUR Restanspruch.


    Soweit die graue Therorie.
    Rest erklärt der Sachbearbeiter der ARGE


    Gruß
    Glücksfrosch

    Nabend,


    dann fang ich mal an:


    - Mit 26 Jahren sind die Eltern nicht mehr unterhaltsverpflichtet, sie können also einen Antrag stellen


    - Den Job können sie ebenfalls weitermachen


    - Mehr als 400 ? geht auch, nur dann sind sie sozialversicherumgspflichtig beschäftigt


    - Es zählt das Datum des Antrags. Wenn Sie einen Anspruch auf Leistungen haben wird ab dem Zeitpunkt Renten- und Krankebversicherung gezahlt


    Einfach Antrag stellen und nachfragen, der Sachbearbeiter/in gibt dann Auskunft


    Gruß
    Glücksfrosch



    Nee, müssen sie nicht.
    Wenn man in dem gleichen Ort ohne Grund umzieht, wird nur die bisherige Miete übernommen.


    Wenn aber der Mietvertrag von Seiten des Vermieters gekündigt wurde oder das Haus saniert wird, sehe ich das als Grund für einen Umzug.
    Weiß die ARGE das saniert wird?

    Hallo,
    ich würde an Deiner Stelle erstmal zur ARGE und mich dort erkundigen.
    Ausserdem gibt es noch die Möglichkeit, einen Fachanwalt um Rat zu fragen.
    Dieser ist auf Antrag (haben die meisten Anwälte liegen) für Hartz IV Empfänger kostenlos.


    Jawoll, da isser wieder...........


    Sach mal, hast Du den Text in der Zwischenablage oder schreibst du den jedesmal neu?


    Sorry,


    stimmt so nicht ganz. Durch die Schwangerschaft fällt m.W. die U25 Regelung weg.


    Gruß