hallo,
danke für die kompetente antwort. werde die woche mal zur arge gehen und dann posten was sie gesagt haben
hallo,
danke für die kompetente antwort. werde die woche mal zur arge gehen und dann posten was sie gesagt haben
hallo,
ich habe folgendes problem. ich wohne mit meiner freundin in eine sogenannte bedarfsgemeinschaft. sie verdient ca. 1150,- netto. die miete ist 648,- ?. ich bekomme keinen cent von dem jobcenter.
das problem was ich habe ist das ich mich mit meiner freundin nur noch streite... und natürlich nur um 1 thema. sie muss mich komplett finanzieren, was ihr natürlich auch nicht so viel spass macht, da sie jetzt für so gut wie nichts arbeitet.
ich würde sehr gerne in eine eigene wohnung ziehen. nun die vielen fragen. geht es eine bedarfsgemeinschaft aufzulösen ohne das man sich beziehungsmäßig trennt? wenn nein, würde es gehen wenn man sich wirklich mal trennt? wie würde es ablaufen? welche anträge muss ich stellen usw.? wie reagieren hausverwltungen auf hartz 4 empfänger? wie ist es mit der kaution und der erstausstattung?
bitte um tips
danke