Hallo,
ich hoffe, dass ich mit meiner Frage hier richtig gelandet bin.
Ich war bis Mitte Mai 07 Arbeitslos (ALG 1), zum Glück habe ich wieder Arbeit gefunden (40 km einfache Fahrtstrecke). Natürlich habe ich Fahrtkostenbeihilfe beantragt, welche ich auch mit dem Höchstsatz bewilligt bekommen habe.
Da ich August in einen anderen Kreis ziehe (die einfache Strecke beträgt dann fast 50 Km) frage ich mich, ob ich dann immer noch Anspruch auf diese Fahrtkostenbeihilfe habe? Jetzt ist sie mir bis Mitte November (also die vollen 6 Monate) bewilligt worden.
Muss ich die dann bei der neuen Arbeitsagentur wieder beantragen? Läuft die Entscheidung weiter und es wird automatisch an die zuständige Stelle geleitet? Verfällt mein Anspruch darauf am Ende ganz da ich noch weiter weg ziehe von meiner Arbeitsstelle?
Es wäre schön, wenn jemand meine offenen Fragen beantworten könnte!
LG Stotzl