Beiträge von hartzdame

    Folgende Situation:
    Seit 2006 bis 30.06.2013 war ich im ALG II-Bezug. Seit 01.07.2013 bekomme ich die volle Altersrente.
    Anfang 2012 hatte ich einen Arbeitsunfall. Während des Klinikaufenthaltes im April 2013 (Metallentfernung) trat die Berufsgenossenschaft an mich heran mit der Möglichkeit, eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten. Die BG leitete die nötigen Schritte von sich aus ein.
    Vor einigen Tagen (August 2013) erhielt ich von der BG einen Bescheid über 20% MdE-Rente mit Leistungsbeginn 26.04.2012. Die daraus resultierende Nachzahlung und die laufende Rentenzahlung ab 30.09.2013 wurden bescheinigt.


    Der Bescheid enthielt jedoch den Zusatz, daß der Nachzahlungsbetrag wegen evtl. Erstattungsansprüche des Jobcenters vorerst einbehalten wird.


    Meines Wissens wird Einkommen beim ALG II angerechnet in dem Monat, in dem es zufließt.


    Kernfrage:
    Kann das Jobcenter die Rentenzahlung ab 04.2012 im Nachhinein anrechnen? - Gilt nicht auch hier das Zuflußprinzip?

    Folgende Situation:
    Seit 2006 bis 30.06.2013 war ich im ALG II-Bezug. Seit 01.07.2013 bekomme ich die volle Altersrente.
    Anfang 2012 hatte ich einen Arbeitsunfall. Während des Klinikaufenthaltes im April 2013 (Metallentfernung) trat die Berufsgenossenschaft an mich heran mit der Möglichkeit, eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten. Die BG leitete die nötigen Schritte von sich aus ein. Begutachtung am 11.06.2013.
    Vor einigen Tagen (August 2013) erhielt ich von der BG einen Bescheid über 20% MdE-Rente mit Leistungsbeginn 26.04.2012. Die daraus resultierende Nachzahlung und die laufende Rentenzahlung ab 30.09.2013 wurden bescheinigt.


    Der Bescheid enthielt jedoch den Zusatz, daß der Nachzahlungsbetrag wegen evtl. Erstattungsansprüche des Jobcenters vorerst einbehalten wird.


    Meines Wissens wird Einkommen beim ALG II angerechnet in dem Monat, in dem es zufließt.


    Kernfrage:
    Kann das Jobcenter die Rentenzahlung ab 04.2012 im Nachhinein anrechnen?

    Wenn ja, in welcher Höhe, wenn nein, wie kann ich mich dagegen zur Wehr setzen?

    Widerspruch gegen den bisherigen Bescheid (gültig bis 30.06.11) wurde abgelehnt, Klage vor dem Sozialgericht ist bereits eingereicht. Trotzdem fängt das Spiel mit dem neuen Bescheid ab 01.07.11 wieder von vorn an. Kann ich das im gleichen Klageverfahren zum Gericht geben (gleicher Klagegrund) oder muss auch hier erst Widerspruch - Ablehnung - dann neue Klage eingereicht werden?

    Seit ca. 13 Monaten habe ich eine Teilzeitbeschäftigung (15 Wochenstunden). Der daraus erzielte Nettolohn wird beim ALG II angerechnet. Die Besonderheit: Meine tägliche Arbeitszeit ist aufgeteilt, am frühen Morgen ca. 1,5 Std. und am Spätnachmittag 1,5 Std. Dadurch habe ich täglich 2x den Weg zur Arbeitsstätte von 14.8 km einfach. Die ARGE weigert sich aber beharrlich, trotz Nachweis, die 2fache Kilometerpauschale bei den Freibeträgen anzurechnen, die damit über die Pauschale von 100 Euro liegt.


    Hat jemand damit Erfahrung oder kann mir raten?

    Hallo Catweezle,
    danke für die Anregungen. Ich nenne hier mal ein paar Zahlen:
    Für unsere jetzige Wohnung werden wir ca. 75.000 EUR erzielen. Nach Ablösung von Verbindlichkeiten, Nebenkosten und Umzugskosten werden uns ca. 65.000 EUR bleiben.
    Auf Grund unseres Alters haben wir 19.350 EUR Schonvermögen, verbleiben also ca. 45.000 EUR.
    Diese Summe würde auch der Ausbau der Scheune kosten. So weit, so gut!
    Theoretisch wäre denkbar, diesen Betrag aus dem Verkaufserlös direkt an den Verkäufer des Scheunengrundstücks zu überweisen. Problem: der Kaufpreis ist bedeutend kleiner und über den restlichen betrag sollte er dann auch nicht verfügen können. Vielleicht ist ein Treuhandkonto möglich, von dem dann die laufenden Ausbaukosten bezahlt werden könnten.


    Falls meine Fantasie jetzt mit mir durchgegangen sein sollte, bitte pfeift mich zurück. Vielleicht ist die Lösung des Problems auch viel einfacher.


    Ich bin gespannt auf weitere (lösungsorientierte) Beiträge.


    Gruß
    hartzdame

    Folgende Sachlage:
    Meine Frau (58) und ich (61) sind HartzIV-Empfänger und besitzen eine Eigentumswohnung (69 qm), lasten- und schuldenfrei.
    Wir möchten gern in die Nähe unserer Kinder umziehen und die Wohnung deswegen verkaufen.
    Am Wohnsitz unserer ältesten Tochter könnten wir ein kleines Nachbargrundstück erwerben, auf dem eine intakte alte Scheune steht. Diese wollen wir in Eigenhilfe zur Wohnung umbauen. Der Ausbau wird etwa 1,5 bis 2 Jahre in Anspruch nehmen.


    Unser Problem:
    Wie wird der Verkaufserlös aus unserer jetzigen Wohnung "vermögenstechnisch" gesehen?
    Gibt es Freistellungskriterien, die wir beanspruchen können?
    Wird das neu zu erwerbende kleine Grundstück mit Scheune als verwertbares Vermögen angesehen, trotz Umbauabsicht als Wohnraum?


    Wir haben außer HartzIV und die Eigentumswohnung keinerlei Vermögen und könnten bei einer Verwertungspflicht des Verkaufserlöses auch das Scheunengrundstück nicht erwerben. Es ist also ganz schön verzwickt. Aber wir hoffen, es gibt auch dafür eine intelligente Lösung. Ich zähle auf euer Fachwissen!


    Gruß
    hartzdame

    Folgende Sachlage:
    Meine Frau (58) und ich (61) sind HartzIV-Empfänger und besitzen eine Eigentumswohnung (69 qm), lasten- und schuldenfrei.
    Wir möchten gern in die Nähe unserer Kinder umziehen und die Wohnung deswegen verkaufen.
    Am Wohnsitz unserer ältesten Tochter könnten wir ein kleines Nachbargrundstück erwerben, auf dem eine intakte alte Scheune steht. Diese wollen wir in Eigenhilfe zur Wohnung umbauen. Der Ausbau wird etwa 1,5 bis 2 Jahre in Anspruch nehmen.


    Unser Problem:
    Wie wird der Verkaufserlös aus unserer jetzigen Wohnung "vermögenstechnisch" gesehen?
    Gibt es Freistellungskriterien, die wir beanspruchen können?
    Wird das neu zu erwerbende kleine Grundstück mit Scheune als verwertbares Vermögen angesehen, trotz Umbauabsicht als Wohnraum?


    Wir haben außer HartzIV und die Eigentumswohnung keinerlei Vermögen und könnten bei einer Verwertungspflicht des Verkaufserlöses auch das Scheunengrundstück nicht erwerben. Es ist also ganz schön verzwickt. Aber wir hoffen, es gibt auch dafür eine intelligente Lösung. Ich zähle auf euer Fachwissen!


    Gruß
    hartzdame

    Nach meinem letzten AA-Termin beim Berater, bei dem ich die Aussicht auf einen 400-EURO-Job angab, erhielt ich postwendend einen Brief eines anderen Sachbearbeiters, in dem eine Beschäftigungsaufnahme angenommen wurde. Desweiteren wurde ab August 2007 ein fiktives Einkommen von 400 EUR angerechnet.


    Ich habe aber bis heute weder eine Zusage des Arbeitgebers und deshalb auch kein Einkommen, schon gar kein "fiktives".


    Ist eine solche Anrechnung überhaupt rechtmäßig? Welche Möglichkeiten habe ich, dagegen anzugehen, da ja kein Bescheid vorliegt?


    Gruß
    hartzdame