Also wenn ich das dann richtig verstehe, kann ich quasi Sparen bis meine Höchstgrenze erreicht ist (bei mir im Moment 5100€). Sollte das Amt Sparbücher oder ähnliches einsehen wollen, wäre das quasi mein "Freibetrag" als Notkonto.
Eigentlich geht dem Amt meine Überweisungen nichts an, wurde auch schon mehrmals schief angesehen, als ich meine Überweisungen "schwarz" durchgestrichen habe mit der Begründung "Private Ausgaben, geht dem Amt nichts an". Wurde akzeptiert.
Es kann ja auch sein, dass Familienmitglieder finanziell aushelfen, oder man seine Brettspiele Sammlung verkauft hat, die darauf hin wieder in das Sparbuch/respektive Notkonto gesteckt werden. Sind ja IMO keine Einnahmen, sondern Aufgrund eines Finanzmangels eine Problemlösung.
WOBEI... das könnte wiederum als "sonstiges Einkommen" gerechnet werden, wenn man jemanden erwischt der bekannte Richtlinen etwas anders auslegt.
In dem Fall sollte ich doch noch mal die Leistungsabteilung konsultieren und zum Thema befragen. Immerhin habe ich durch Sparen die letzten Monate genug angesammelt um wieder ein Notkonto auf zu bauen (was wiederum in 2-3 Monaten draufgehen würd für eine Anschaffung für die Wohnung), was aber wiederum NOCH auf dem Konto ist. Nicht dass es da heißt "ist nicht", oder wenn Eltern und Großeltern sagen "hier, hast du mal 100 bis 200€, für den Notfall".
EDIT 17MAR09 - 08:42Uhr:
Gerade die Leistungsabteilung angerufen - Folgende Sachlage:
Zitat
Alles was sie sich on ihren von uns gebrachten Leistungen "ansparen" und ausgeben, interessiert uns nicht.
Sollten Sie jedoch Einzahlungen auf Ihr Konto in höheren Werten haben, dann müssen Sie das melden. Egal ob Privatverkauf (via Second Hand) oder ähnliches. Der Freibetrag beträgt 30€.
ABER... (2. Anruf gerade bis 9Uhr), es ist immer eine KANN Entscheidung.
Beispiel:
Was man jetzt als Vermögen hat (sagen wir einen fiktiven, aber doch realistischen Betrag von 500€), den man sich über Jahre angespaart hat z.B. durch Beiseite legen von ca 30€/Monat (im Jahr 360€) die von den Regelleistungen kommen, weil man enthaltsam gelebt hat. Hinzu kommen noch ca 140€ von Eltern (hier mal'n 10er, da mal'n 20er - 2 Familienfeste wie Geburtstag und Hochzeitstag der Eltern verteilt, plus eben dieses "Taschengeld" ab und zu), somit hat man 500€ im Einmachglas.
Nun möchte man sich davon eine Waschmaschine und einen neuen Herd anschaffen (gesten bei Saturn gesehen, keine Luxusmodelle, kommt man mit 400€ sehr gut weg und haben schon Stromsparfaktor A). Also kauft man diese, und als Ausgleich überweist man wieder 400€.
Dazu sagte das Amt folgendes:
Zitat
Dies ist Ihr Privates Vermögen, was Sie ja letztendlich nur umbuchen. Im schlimmsten Fall müssten Sie eine Stellungnahme abgeben, aber es wird im seltensten Fall etwas gesagt, wenn das nur ein, höchstens zwei mal pro Jahr geschieht. Es ist eine Kann-Entscheidung
Auf die Locker entspannte Art habe ich dann gefragt "naja und wenn man z.B. diese 200€ der Großeltern auf ein Jahr verteilt betrachtet?": Die Aussage war im Grunde genommen, dass es meist keine Probleme in diesem Fall gibt. Vermögen kommt zwar von dritten (also Verwandtschaft), aber da sagen die wenigsten etwas. Der Grundkonsens war "solange es unter 30€ pro Monat ist, interessiert es uns nicht".
Selbiges auch bei privaten Verkäufen z.B. via eBay, Alles, Zweite Hand (Berlin) und Konsorten um sich z.B. ab und zu mal was Leisten zu können wie neue Kleidung, die Waschmaschine reparieren, mal eine Pizza bestellen anstelle von Cup-Noodles, in's Kino gehen (Luxus). Auch hier ist es wieder eine Kann-Entscheidung seitens der Leistungsabteilung bzw. "unter 30€ - unrelevant".
Zitat
Wir werden jetzt bei fortlaufenden Anträgen nicht permanent nach Kontoauszügen fragen. Sofern es in einem geregelten Maße ist, wird (in den meisten Fällen) nichts passieren. Auch hier ist es wiede reine Umbuchung ihres Vermögens (in Form von Technik bzw. "festes Vermögen" in Geld auf dem Girokonto). Anders sieht es schon aus, wenn alle paar Monate IMMER weit mehr als 150€ (Beispiel 1000€) eingehen. Dies ist nicht realistisch und MUSS angerechnet werden.
Im Grunde genommen doch noch relativ entspannt, wobei in Franken andere Uhren ticken wie z.B. in Norddeutschland.
Zum Thema "Sparbuch":
Ja, der Höchtbetrag von Lebensjahre x 150€ Plus 750€ einmaligen Freibetragsbonus stimmt.
Wenn das Sparbuch nun von den Regelleistungen aufgebaut wird, ist dies natürlich kein Problem. Das man nur 150€/Jahr einzahlen "darf" ist etwas unsinn. Mann/Frau darf natürlich auch sofort alles einzahlen bis zum Maximalbetrag, wobei es da sein kann, dass einem Fragen gestellt werden, wie dieses Vermögen zu Stande kam (womit man ja wieder kontern könnte z.b. mit "ich brauche keinen Fernseher mehr, dies ging in das Notkonto".
Auch wenn (auch hier unter vorgehaltener Hand) von Eltern ab und zu einmal etwas überwiesen wird, im moderaten Umfang (also ca 100€), wird auch in den meisten Fällen keiner etwas sagen. Der definitive Kontostand ist nur wichtig, alles andere muss nachgeprüft werden, was aufwendig und zu lasten des Amtes ist.
Fazit
Moderates Sparen und die dazugehörigen richtigen Argumente "woher" das Geld kommt (wenn gefragt wird), funktioniert in den meisten Fällen.
Zusatzinformation:
Kontoauszüge werden (in Franken zumindest) meist bis zu 3 Monate Rückläufig verlangt. Im Regelfalls bei Neuanträgen auch 6 Monate, meist aber nie mehr als 1 Jahr. Hinzu kommen noch die Jahresauszüge des Sparbuches (egal ob Normal oder Tagesgeld) bzw. mögliche Bauspar- und Rentenvermögensverträge (die ja nicht angerechnet werden dürfen, weil man ja erst zur Rente darauf zugreifen darf, außerdem geht das auch wieder von den Regelleistungen ab).
Damit sind die meisten meiner Fragen beantwortet.