Beiträge von Indie

    weil sich die leistungen nach ALG II aus der differenz aus bedarf und einkommen richten, kann man die leistungen auch erst nach abschluss der berechnung definieren, es liegt also an dir so schnell als möglich das einkommen und die aufwendungen darzustellen und nicht am sachbearbeiter


    Danke erstmal für die Info. Es ist blos ärgerlich, daß immer wieder ein neues Schreiben fehlen soll!!!!


    Die Leistungen für das letzte halbe Jahr lassen sich erst abschließend definieren, wenn mein Abschlußbericht vorliegt. Das ist klar. Eine eventuelle Rückzahlung ist von mir zu tragen. Auch klar.


    Aber was haben die zurückliegenden Leistungen mit den zukünftigen zu tun? Wenn die ARGE schon vor vier Wochen die neue Bewilligung geschickt hätte, was dann? Ich kann erst nach dem 28.2. meinen Abschluß machen. Also hätte ich dann ja gar nicht vorher beantragen können und stünde ohne Hilfe da.


    Was fällt als nächstes ein? Mir wurde kein Formular für den Vermieter mitgeschickt, es wurde auch nicht angefordert. Nun auf einmal ist es dringend notwendig.


    Klar, daß ich meine Angaben sofort mache. Meines Wissens beantrage ich aber nun Leistungen für das nächste halbe Jahr. Relevante Angaben müßten sich doch auf die Zukunft, nicht auf die Vergangenheit beziehen.


    Viele Grüße
    Indie

    Hi zusammen,


    wir müssen Hartz IV beziehen. Logischerweise versuchen wir mit allen Mitteln, aus diesem Dilemma rauszukommen.


    Deshalb habe sowohl ich als auch meine Lebensgefährtin einen freiberuflichen Nebenjob angefangen.
    Die zusätzliche Arbeit für unseren "Leistungsbearbeiter" läßt er uns deutlichst spüren. Eigenltich sollte die neue Leistungsperiode am 01.03. anfangen. Jetzt haben wir aber schon das zweite Schreiben erhalten, daß etwas fehlen würde.
    Nun haben wir wieder ein Anschreiben bekommen, daß der neue Bedarf erst genehmigt werden kann, wenn ich meine abschließende Einkommensbescheinigung für das letzte halbe Jahr abgebe.


    Meine Frage nun: darf man die neune Leistungen zurückhalten? Was hat die eventuelle aber nicht existente Überzahlung mit dem neuen Bedarf zu tun? Noch dazu wo mein Ansprechpartner weiß, daß bei meinem Nebenjob durch die hohen Fahrtkosten kein Gewinn erwirtschaftet wurde!!!


    Für eine Hilfe wäre ich sehr dankbar.


    Gruß
    Indie

    Hallo zusammen,


    auch ich brauche Hilfe. Wir beziehen ALG II und haben unser zweites Kind bekommen.
    Bei ALG II wird Elterngeld über € 300 angerechnet. Schweinerei, aber es ist so....


    Also bekam ich den Tip, die Auszahlung auf 24 Monate zu legen. Nun bekomme ich einen Bescheid, dass deshalb auch nur die Hälfte, sprich € 150 Freibetrag vorhanden sind!!!!


    Ist das denn so rechtens?


    Dank im voraus.


    Indie