weil sich die leistungen nach ALG II aus der differenz aus bedarf und einkommen richten, kann man die leistungen auch erst nach abschluss der berechnung definieren, es liegt also an dir so schnell als möglich das einkommen und die aufwendungen darzustellen und nicht am sachbearbeiter
Danke erstmal für die Info. Es ist blos ärgerlich, daß immer wieder ein neues Schreiben fehlen soll!!!!
Die Leistungen für das letzte halbe Jahr lassen sich erst abschließend definieren, wenn mein Abschlußbericht vorliegt. Das ist klar. Eine eventuelle Rückzahlung ist von mir zu tragen. Auch klar.
Aber was haben die zurückliegenden Leistungen mit den zukünftigen zu tun? Wenn die ARGE schon vor vier Wochen die neue Bewilligung geschickt hätte, was dann? Ich kann erst nach dem 28.2. meinen Abschluß machen. Also hätte ich dann ja gar nicht vorher beantragen können und stünde ohne Hilfe da.
Was fällt als nächstes ein? Mir wurde kein Formular für den Vermieter mitgeschickt, es wurde auch nicht angefordert. Nun auf einmal ist es dringend notwendig.
Klar, daß ich meine Angaben sofort mache. Meines Wissens beantrage ich aber nun Leistungen für das nächste halbe Jahr. Relevante Angaben müßten sich doch auf die Zukunft, nicht auf die Vergangenheit beziehen.
Viele Grüße
Indie