Beiträge von hosching

    Hallo,
    die Heizkosten müssen in tatsächlich anfallender Höhe bezahlt werden.
    Natürlich müssen diese angemessen sein und dürfen von der ARGE nicht pauschaliert werden.
    Wenn es Ärger gibt einen Anwalt für sozialrecht hinzuziehen, der ist für Hartz IV empfänger kostenlos.
    Die meisten Anwälte haben Formulare zur Unterschrift bereit, so das der Staat die Kosten übernimmt.

    Hallo,
    Die Wohnungsgröße die erlaupt ist, erfährst Du bei der ARGE und auch wie teuer sie sein darf.
    Wenn Deine Freundin mit einzieht, bildet Ihr eine Lebensgemeinschaft und es wird auch deren Einkommen berücksichtigt.

    Hallo,
    es gibt die Möglichkeit sich mit dem Vermieter zu einigen, daß die neue Wohnung zwar zu groß ist, aber im Mietvertrag wird nur eine Warmmiete für die genehmigte Wohnungsgröße vereinbart.
    Der Verlust bei weniger wie 1 m² kann jaür den Vermieter nicht groß sein.