Hallo,
soweit mir bekannt stimmt es mit dem zusammen leben auf Probe.
Das ist allerdings auch sehr oft abhängig wie die ARGE es sieht und es kann durchaus Schwierigkeiten geben.
Bei Dir sind durch das gemeinsamme Kind diese Schwierigkeiten schon vorprogrammiert.
Es wird grundsätzlich das gemeinsamme Einkommen zur Berechnung herangezogen.
Also jeder seine Wohnung, man muss der ARGE nur bei einer Besichtigung (nach Terminabsprache) beweisen, das man wircklich in der Wohnung wohnt.
Beiträge von hosching
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Hallo,
da wirst Du der ARGE ausgeliefert sein.
Denn bevor die Dir eine Wohnung genehmigen die teurer ist, beissen die sich eher den kleinen Finger ab. -
Hallo,
ich würde zur Rechtsauskunft des Sozialgerichtes gehen, das ist kostenlos. -
Hallo,
ich würde mir einen Fachanwalt für Sozialrecht suchen.
Dieser ist für ALG II Empfänger kostenlos auf Antrag.
Einfach zum Anwalt gehen und fragen.
Keine Angst die Anwälte beissen nicht und denen ist es egal wo Sie ihr Geld her bekommen. -
Hallo,
wer heiratet hat meistens weniger Anspruch, was in Eurem Fall egal ist.
Denn Ihr werdet sowieso als eheänliche Gemeinschaft behandelt.
Das bedeutet, bei Antragstellung wird Euer gemeinsames Einkommen angerechnet.
Antrag stellen kann man immer. -
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Hallo,
was eine eheänliche Gemeinschaft ist, da gibt es keine verbindliche Definition.
Ich habe selber schon gesucht und auch meinen Anwalt gefragt.
Als Pärchen die ARGE zu überzeugen oder zu beweisen, dass man in einer WG lebt ist fast unmöglich.
Am besten man trennt sich und jeder hat seine eigene Wohnung.
Man muss bei einer Kontrolle (ARGE muss Termin abstimmen) nur beweisen dass mann tatsächlich in der Wohnung wohnt.
Ich sage immer, die haben es nicht anders gewollt. -
Hallo,
bei Hartz IV wird das gemeinsame Einkommen angerechnet.
Mit dem wechsel der Wohnung warten, ob es mit der Firmengründung klappt.
Wenn ja, könnt Ihr meiner Meinung in jede Wohnung ziehen.
Aber Vorsicht, geht es mit der Selbstständigkeit schief, kann es sein das Ihr in eine kleinere Wohnung umziehen müsst.
Das Baby wird erst berücksichtigt, wenn es da ist.
Bei uns gilt für zwei Personen 60 m². -
Hallo,
so wie ich schon sagte, ab zum Sozialgericht.
Bei uns hat auch schon die Linkspartei geholfen. -
Hallo,
hier ein interessantes Flugblatt über das man nachdenken sollte.Mindestlohn • Hartz IV
Welches Einkommen brauche ich, um das Leben lebenswert zu machen?Hat sich die Frage in der Überschrift schon mal jemand gestellt, wir glauben kaum.
Es wird immer wieder diskutiert, das Hartz IV weg muss oder geändert, genauso die Diskussion um einen Mindestlohn.
Aber keiner hat sich je die Mühe gemacht, wie hoch tatsächlich das Mindesteinkommen sein muss, um folgende Aufstellung von Kosten für ein lebenswertes Leben zu bezahlen.
Damit meinen wir das Einkommen, einer normalen 40 Stundenwoche.
Denn wer Mehrarbeit leistet, soll sich auch mehr leisten können.Wohnen
Miete/Baukredit
Betriebs- und Heizkosten
Strom
Versicherungen
Hausrat
Unfall
Haftpflicht
Auto
Steuern
Haftpflicht
Rücklagen
Altersvorsorge
Auto
Reparaturen
Renovierung
Urlaub
Neuanschaffungen (Möbel, Haushaltsgeräte)
Kleidung
Weitere Kosten
Lebensmittel, Getränke
Telefon, Internet
Kraftstoff
GEZ
Tages- und Fernsehzeitung
Freizeit
HobbySelbstverständlich kann man für die genannten Posten keine Zahlen angeben, da die Kosten regional sehr unterschiedlich sind und auch vom Alter abhängen.
Auch die Kosten für Gesundheit in unserem Land, mit dem weltweit „bestem Gesundheitssystem“, sollten Beachtung finden.
Aber wir möchten die Frage stellen: Auf welche der genannten Posten, kann ein Niedriglohnverdiener verzichten und welche Posten sind für Hartz IV Empfänger vollkommen überflüssig?
Abschließend möchten wir noch die Kinder erwähnen, die einen erheblichen Kostenfaktor darstellen. Aber in unserem so kinderfreundlichen und bildungsfreundlichen Land sollte man auf Kinder doch lieber verzichten.
WER FÜR WENIGER ARBEITET, IST - - - - ?
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Hallo,
soweit mir bekannt ist, hängt die Zahlung vom Alter und Einkommendes Kindes ab. -
Hallo,
es war bereits alles in Papier und Tüten.
Sie hätte nur noch das Gewerbe anmelden müssen.
Die Bewilligung des Zuschusses von der ARGE lag auch vor.
Das sich alles tragen würde, wurde von IHK und der Beratungsfirma schriftlich bestätigt.
Es fehlte noch ein Kredit oder andere staatliche Förderung, wo aber ohne Sicherheiten kein Weg reinführte. -
Hallo,
wenn Du ALG II beanntragst must Du den Mietvertrag Deiner Mutter mitnehmen und deren Rentenbescheid. -
Hallo,
wenn der Mietvertrag nur auf den Namen Deiner Freundin läuft, kann die ARGE meiner Meinung nichts machen.
Man kann sich auch trennen und Deine Freundin sucht sich erstmal alleine eine Wohnung und Ihr zieht irgendwann wieder zusammen.
Deiner Freundin kann die ARGE keine Vorschriften machen, denn Sie arbeitet voll und bekommt nichts vom Staat. -
Hallo,
bei der ARGE alles zusammen beantragen.
Mit dem Vermieter musst Du Dich selber auseinander setzen. -
Hallo,
wenn ein Anwalt nicht hilft, sofort zum Sozialgericht und Klage gegen die ARGE einreichen.
Wenn ein Säugling keine Person ist, was ist es dann?
In meiner Wohngegend sind für drei Personen 75 m² angemessen.
Es muss auch in Deiner Gegend eine Tabelle geben wie groß und teuer eine Wohnung sein darf.
Also keine Angst und zum Sozialgericht. -
Hallo,
ich habe ein änliches Problem gehabt.
Denn auch ich habe mich von meiner Partnerin getrennt.
Es wurde von uns beide bei der ARGE gesagt, dass alles an Einrichtungsgegenstände mir gehört.
Die ARGE kann nicht das Gegenteil beweisen.
Das sollte aber erst nach dem Umzug passieren, da die ARGE dann Deine Wohnung kontrollieren kann.
Meine Partnerin hat zur Erstausstattung 1290,00 € von der ARGE bekommen.
Natürlich must Du das beantragen, aber erst nach Umzug in die eigene Wohnung. -
Hallo,
ich bin auch nicht für Leiharbeit, denn das ist moderner Sklavenhandel.
Wichtig ist erstmal, dass Du keinen PKW besitzt.
Beim Vorstellungsgespräch nebenbei fallen lassen, dass Du ehrenamtlich für die Gewerkschaft arbeitest oder für eine linksgerichtete Partei.
Hat bei mir jedenfalls geholfen. -
Hallo,
erstmal zur ARGE und fragen ob die überhaupt einem Wohnungswechsel zustimmen.
Die Zustimmung schriftlich geben lassen. Da wird Dir auch gesagt wie groß und teuer die Wohnung sein darf.
Sollte die ARGE einem Wohnungswechsel nicht zustimmen, sofort zum Anwalt für Sozialrecht (ist für Hartz IV Empfänger kostenlos). -
Hallo,
sofort zum Sozialgericht.