Beiträge von milca911

    Hi!


    Ich habe auch einen Bruder der in einer abgeschlossenen Wohnung in unserem Elternhaus wohnt.
    Leider haben hier die Ämter alles nur erdenkliche abgelehnt.
    Liegt wohl an dem zu hohem Einkommen meiner Mutter. Oder was denen sonst noch einfällt.


    Trotzalledem würde ich es versuchen.
    Mit einer plausieblen Erklärung und dem Artest vom Artz, müssen die Ämter zumindest darüber nachdenken.


    Ablehnen können sie immernoch.
    Einfach Antrag stellen und warten. Notfalls noch einmal Wiederspruch einlegen.


    PS: Weiß von einem Fall, da hat sich ein 19 Jähriger mit seinen Eltern zerstritten und dort bestand somit keinen Kontakt mehr zwischen ihnen. Geld wollten diese ihm auch nicht geben. Ebenfalls wohnte er in einer abgeschlossenen Wohnung im Elterhaus. Somit war das Amt gezwungen für diesen Jungen aufzukommen.


    Liebe Grüße
    milca911

    Hallo Zusammen!


    Hier einen Auszug eines Artikels aus der Norwest- Zeitung vom 23.07.2006.


    Hartz 4: Behörde hebt Mietobergrenze an
    Gerichte gegen bisherige Praxis


    Mietobergrenzen


    1= Haushaltsgröße 2= Betrag in ? bisher 3= Betrag in ? aktuell 4= Wohnungsgröße bis zu


    1- 1 Pers. 2- 325,00 3- 357,50 4- 50 m2
    1- 2 Pers. 2- 395,00 3- 434,50 4- 60 m2
    1- 3 Pers. 2- 434,60 3- 517,00 4- 75 m2
    1- 4 Pers. 2- 503,62 3- 599,50 4- 85 m2
    1- 5 Pers. 2- 572,65 3- 687,50 4- 95 m2


    je weitere 63,03 82,50 +10 m2
    Pers.



    Hoffe irgendjemandem kann dieses hilfreich sein!!!



    Viele Grüße
    milca911