Beiträge von odinus

    Ich habe den Antrag beim Sozialamt gestellt.
    zu 1) auf dem Amtsvordruck, auf dem die Einladung zum Gespräch stand, war zum Ankreuzen unter Punkt 1 (Wichtige Gründe um am Gespräch nicht teilnehmen zu müssen), "sollte eine Tätigkeit aufgenommen werden ab___ bei____ darf das Gespräch abgesagt werden. ..."
    Ich spreche die ganze Zeit über HARZ IV für 19 Tage. Also für den Zeitraum in dem meine Ehefrau keiner Tätigkeit nachkam.


    Ist ALG II nicht Harz IV?


    lg Odinus

    Die Ablehnung wurde damit begründet, dass meine Ehefrau kostenlos wohne und "mein" Unterhaltsgeld wurde so bewertet, als ob das Geld alleine meiner EHEfrau zur Verfügung stünde, ohne das weitere Kosten anfielen, wie meine Miete, meine Lebenserhaltungskosten, meine Nachrichtenübermittlungskosten (ich muss ja noch mein Studium abschließen und wohne zeitweilig an meinem Studienort und ich muß ja auch noch essen.).
    Eigentlich hat der Sachbearbeiter die Sache gar nicht berechnet oder sich angeschaut (er hat uns, Ehemann und Ehefrau nicht als Eheleute, sprich nicht als eine Bedarfsgemeinschaft angesehen), sondern nur meine Ehefrau mit allen Einkünften, ohne jegliche Ausgaben - was fällig falsch ist.


    Wovon hätte meine Frau in dem Zeitraum bis Sie ihre Arbeit aufnahm, leben sollen ?
    Steht ihr da nichts zu? Ich denke, dass Sie Anspruch auf eine Grundsicherung hat.
    Es kann doch nicht sein, dass man ab dem Moment, ab dem man sich selbst eine Tätigkeit findet, und diese 3 Wochen später anfängt, nicht für den Zeitraum bis zur Aufnahme der Tätigkeit keinen Anspruch mehr hat -> sonst würde man vorher verhungern, oder sehe ich da was falsch?


    Wie sieht es aus mit meinen Fragen 1 bis 5 ?
    Weißt du da Näheres?


    Danke
    Grüße Odinus

    Hallo zusammen,


    steht jemanden nach erfolgreichem Ende einer Ausbildung ALG II (= Harz IV = Sozialhilfe) zu? In dem konkrtem Beispiel geht es um 19 Tage.


    hier meine Frage bzw. mein Problem im einzelnen:
    Ich bin Student und bekomme "Unterhaltsgeld" von meinen Eltern. Ich wohne in einem Studentenwohnheim, für den Miete anfällt.
    Meine Ehefrau wohnt Mietfrei bei ihren Schwiegereltern. Meine Ehefrau und ich bilden eine Bedarfsgemeinschaft.
    Das Unterhaltsgeld, welches ich bekomme, ist somit für uns beide.
    Nach Abzug meiner Miete und meiner Lebenserhaltungskosten und Nachrichtenübermittlungskosten bleiben ca 140,-€ über (für uns beide).
    Meine Ehefrau beendete zum 31.08. erfolgreich Ihre Ausbildung.
    Sie fand ab 20.09 auch eine Arbeit für sich. Sie stellte für den Zeitraum 01.09 - 19.09 einen Antrag auf ALG II.
    Sie musste dafür unter anderem Kontoauszüge vom : Juni,Juli, August dem Antrag beifügen.
    Das tat sie.
    Sie bekam einen Negativbescheid als Antwort.
    Ich vermute als Schikane, weil sie der Aufforderung zum Beratungsgespräch, welches auf den 09.09 angesetzt war nicht folgte, sondern sich darauf berief, dass sie bei Antragstellung das Datum der Aufnahme ihrer Tätigkeit bekannt gab. Das kann man auch als Begründung ankreuzten und bräuchte somit nicht an dem Gespräch teilzunehmen. Damit würde aber die Sachbearbeiterin sich keine Vermittlung zuschreiben können.
    Dem ist hinzuzufügen, dass Die Einladung zum Gespräch am 09.09 den Poststempel vom 07.09 enthält. Somit ist hier eine Terminfestsetzung innerhalb von weniger als 24 Stunden passiert.
    Dagegen lege meine Ehefrau eine Beschwerde ein, die zwar beantwortet wurde, jedoch einen Charakter eines beiläufigen Schreibens erhielt, in dem nicht auf die Punkte eingegangen wurde.
    Es kam auch zwischenzeitlich ein Negativbescheid.
    Der Widerspruch folgte.
    Als Antwort, bekam meine Ehefrau, sie müsse Kontoauszüge vom Sep und Okt einreichen sowie die Lohnabrechnungen für Sep und Okt.
    Bei Antragstellung hat meine Frau bereits Ihren Arbeitsvertrag vorgelegt.


    Hier nun meine Fragen:


    1) Steht meine Frau ALG II von 01.09 bis einschließlich 19.09 anteilig zu?
    2) Ist eine Fristsetzung binnen weniger als 24 Stunden rechtens?
    3) Darf der Sachbearbeiter Lohnabrechnungen verlangen ? Falls ja für welche Zeiträume?
    4) Dürfen spätere Einkommen (ab dem 20.09) auf den Antragsstellungszeitraum (01.09-19.09) rückwirkend berechnet werden?
    5) Falls ich im Recht bin - an wen kann ich mich wenden, da der Eindruck bei mir entstanden ist, dass hier Absprachen unter den Sachbearbeitern entstanden? ( Wenn eine Fristsetzung von weniger als 24 Stunden rechtes ist, so ist auch die direkte Vorgesetzte involviert.)


    vielen Dank im voraus!!!!!!

    Hallo allerseits,
    ich habe folgendes Problem / Frage:


    ich bin Student (med) und werde von meinen Eltern unterstützt. Mein BAföG-Anspruch ist verwirkt. Ich habe also kein Einkommen.
    Nun habe ich geheiratet, meine Frau kommt aus Polen.
    Sie beantragte ALG II vor 2 Monaten (anfang Mai 07) und bekam dieses bewilligt.
    Sie suchte nach einer Ausbildung / Umschulung zur Logopädin und bekam auch eine.
    Ein Bildungsgutschein wurde Ihr ebenfalls zugesichert.
    Nun ist das so, dass in den staatlichen Schulen / Ausbildungszentren 1200 Bewerber auf 10-12 Plätze kommen.


    Meine Frau bewarb sich auch dort, wurde jedoch dort abgeleht.
    Sie bekam einen Ausbildungsplatz in einer AMT -Schule. (Auch hier waren viele Bewerber.)


    Diese Schule kostet aber 680? pro Monat !!!


    Hinzu kommt, dass Die AMT-Schule keine Bildungsgutscheine annimmt.


    Frage:
    Was für Möglichkeiten der Finanzierung gibt es?
    Welche Abschprachen mit den Ämtern seien, wegen der Finanzierung (Teilfianzierung) überhaupt denkbar?


    Ich danke schon jetzt recht herzlichst für die Antworten.


    mfg
    odinus

    Hallo allerseits,
    ich habe folgendes Problem / Frage:


    ich bin Student (med) und werde von meinen Eltern unterstützt. Mein BAföG-Anspruch ist verwirkt. Ich habe also kein Einkommen.
    Nun habe ich geheiratet, meine Frau kommt aus Polen.
    Sie beantragte ALG II vor 2 Monaten (anfang Mai 07) und bekam dieses bewilligt.
    Sie suchte nach einer Ausbildung / Umschulung zur Logopädin und bekam auch eine.
    Ein Bildungsgutschein wurde Ihr ebenfalls zugesichert.
    Nun ist das so, dass in den staatlichen Schulen / Ausbildungszentren 1200 Bewerber auf 10-12 Plätze kommen.


    Meine Frau bewarb sich auch dort, wurde jedoch dort abgeleht.
    Sie bekam einen Ausbildungsplatz in einer AMT -Schule. (Auch hier waren viele Bewerber.)


    Diese Schule kostet aber 680? pro Monat !!!


    Hinzu kommt, dass Die AMT-Schule keine Bildungsgutscheine annimmt.


    Frage:
    Was für Möglichkeiten der Finanzierung gibt es?
    Welche Abschprachen mit den Ämtern seien, wegen der Finanzierung (Teilfianzierung) überhaupt denkbar?


    Ich danke schon jetzt recht herzlichst für die Antworten.


    mfg
    odinus