ja das ist das Problem, ich habe gefragt, wieviel denn zustehen würde, rein theoretisch, da sagte sie, das es da keine allgemeine Zahl gäbe, sondern das es eben nur angemessen sein muss...war ja ok, bei 3 Personen, aber nun diese Aussagen, das es dann mit nem Baby immer noch ausreichend ist, finde ich schon sehr krass.
Sie kam ja noch mit weiteren Sachen, ich kann ja schließlich nicht nur fordern (was ich auch nicht mache, ich will ja arbeiten auch jetzt in der Schwangerschaft)
Ich muss jetzt zusätzlich 5 bewerbungen vorweisen, pro monat.aber das ist ne andere geschichte.
Das Problem ist, meine Bearbeiterin ist auch gleichzeitig die Teamleiterin hier bei unserem Dorfamt.
Ich habe mir jetzt die Anschrift vom Amtsdirektor herrausgesucht und werde mich dort über die Art und weise beschweren, wie sie mit mir umgegangen ist.
Auch wenn ich Alg ll Empfänger bin, kann man mich vernünftig behandeln und nicht von oben herrab.
Beiträge von mona1976
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Hallo
ich habe folgendes Problem.
Wir leben zu dritt in einer 57 qm kleinen Wohnung, was bisher auch kein Problem dargestellt hat, da unser Kind ja ein eigenes Zimmer hat.
Die Kleine ist jetzt 5 Jahre alt.
Nun erwarten wir zum ende des Jahre Familienzuwachs, wir haben nur rein Informativ bei der Arge nachgefragt, wie es mit ner größeren Wohnung aussieht...wir wollten lediglich wissen, ab wann man denn umziehen dürfte....
Uns wurde mitgeteilt, das wir nach der Geburt einen Antrag stellen könnten, aber unsere Wohnung sei doch ausreichend...
Man hat doch das Baby eh im Schlafzimmer der Eltern....
Ich muss dazu sagen, das unser Schlafzimmer keinen Platz für ein Babybett bietet...
kennt ihr euch mit solchen Fällen oder ähnlichen Fällen aus?...was für Rechte habe ich...wie oder wo kann ich sie durchsetzen?
Ich will ja nicht gleich morgen umziehen, aber wenigstens vor der Geburt, denn ich denke, das 57qm doch sehr klein sind für 4 Personenvielen Dank
monaPs:ich wohne in Brandenburg genauer gesagt im Landkreis Oder-Spree