Beiträge von nadia

    Mh, schade das hier auch so keiner recht was wusste. Leider ist das Problem, dass das keiner zu wissen scheint. Meine Recherchen haben ergeben, dass es da unterschiedliche meinungen gibt.
    Die einen sagen, es ist nicht zulässig, da nur bei Verdacht auf steuerpflichtige Einnahmen Daten eingesehen werden dürfen.
    Die anderen meinen, das Arbeitsamt darf in diesem Fall sehr wohl Daten auch von Nicht-ALG2-Beziehern anfordern, wenn dieser mit Personen die Leistungen beziehen, in einem Haushalt wohnen.
    Dabei reicht der Verdacht auf hohe Nebeneinkünfte, das Finanzamt muss diesen nicht erst noch nachprüfen.


    Das Ende vom Lied: Habe jetzt am Freitag noch mal nachgefragt, war keiner dazu bereit mit mir zu sprechen (außer die nette Dame am Empfang). Habe einen Wiederspruch eingelegt gegen die Aussetzung des Geldes und eine dicke fette Beschwerde eingereicht. Mal schauen, will morgen noch mal hin, heute soll wohl meine SB anrufen.


    Zu der Frist habe ich folgendes herausgefunden: 4 Wochen nach Erhalt von Bescheiden etc. Es sei denn, es ist keine Rechtsbehelfsbelehrung, ich glaub das heißt so, unten mit drauf, dann ist es eigentlich länger möglich. Bitte korrigieren, wenn falsch.
    Irgendwann hatte ich mal gelesen, es gibt bei irgendetwas in Bezug auf ALGII 1 bzw. 2 Jahre Anfechtbarkeit. Vielleicht kann mir da ja jemand helfen.
    Danke fürs lesen
    lg
    nadia

    Hallo,
    also bei Schülerbafög würde ich erst mal §11 SGB II heranziehen. Kann man auf der Seite der Arbeitsagentur nachlesen. Es gibt auch sog. fachliche Hinweise auf der Seite unter Veröffentlichungen und dann Weisungen. Dann auf Arbeitslosengeld II klicken und die pdf. zu Fachliche Hinweise §11 SGB II öffnen. Da steht eien menge, einfach mal stöbern und dann noch mal Fragen, wenn was offen ist.


    Soviel ich weiß, gibts es da eine Regelung, nach der in diesem Fall 80% angerechnet werden. unabhängig von den tatsächlichen Bafög-Anspruch ist pauschal ein Betrag in Höhe von 20% zweckbestimmt, soll heißen:dürfen nicht angerechnet werden.


    !!! Die Hinweise sind meines Wissens nach für die ARGE-Mitarbeiter bindend.So jedenfalls laut einer Sb aus einem anderen Forum für Studenten!!!


    lg
    nadia

    Der Beitrag ist zwar schon ne Weile her, aber für alle, die es doch noch genauer wissen möchten.
    Habe mehrere Antworten gefunden und bin zu folgendem Schluss gekommen:


    Das Bafög darf bei Studenten nicht angerechnet werden (bei Schüler Bafög/und Bab ist das etwas anders geregelt), da es sich um eine zweckgebundene Leistung handelt. Selbiges gilt übrigens für den Kinderbetreuungszuschlag (wenn man Kinder hat). Dazu steht folgendes im SGBII §11 (7) Der Kinderbetreuungszuschlag nach §14b BAföG wird als zweckbestimmter Teil der Ausbildungsförderung nicht als Einkommen angerechnet.


    Bei dem Bafög selbst habe ich folgendes herausgefunden:
    Das Bafög dient dem Lebensunterhalt und der Ausbildung des Studenten. Es gibt auch ein entsprechendes Urteil (Sg Dresden S 10 AS 957/06 vom 29.10.07).
    Angerechnet darf also nix werden, solange es sich um den Bedarfssatz handelt. Meines Wissens nach müssen 643€ verbleiben. Alles darüber (z.B. Nebenverdienst) muss angegeben werden und wird nach der SGB II üblichen Einkommensbereinigung auf die BG angerechnet.


    Ich habe da noch ein Urteil (FSS Sozialgericht Chemnitz 29.Kammer). Da geht es zwar um Bafög in Zusammenhang mit aufstockendem ALG II, aber die Definition über die Bestimmung des Bafögs bleibt wie folgt : es unterliegt einem gesetzlich geregeltem Zweck und Zitatat: "Würde man BAföG-Zahlungen wie dies die Beklagte mit dem Bescheid getan hat, vollständig als Einkommen anrechnen, bliebe von dem gesetzlichen Zweck nichts übrig. § 11 Abs. 3 SGB II hat aber gerade die Zielrichtung, eine solche Vereitelung eines ausdrücklich mit einer Leistung verbundenen gesetzlichen Zwecks zu verhindern."


    Ich hoffe das hilft einigen hier weiter. lg
    nadia

    Hallo ihr lieben.
    Nachdem wirklich lange alles gut lief mit dem JobCenter habe ich doch mal wieder Ärger.


    Kurz zu meiner Situation: bin mit 2 Kinder (beide 3 Jahre) ALG2 Beziehrin, arbeite nebenbei auf 400€ Basis. Mein Freund (Vater der Kinder) lebt mit uns in einem Haushalt, ist Student und bezieht Bafög (Höchstsatz + Kinderbetreuungszuschlag).


    Nun habe ich seit September latzten Jahres regen Schriftwechsel mit meiner SB.
    "...Im Rahmen des automatisierten Datenabgleichs (...) habe ich darüber Meldung erhalten, das Sie im Jahre 2008 Kapitalerträge in Höhe von 3,00€ bei (...) hatten. ..."


    Ich habe öfters schriftlich nachgefragt, was genau sie bräuchte und das ich diesen Sachverhalt ebenfalls möglichst schnell geklärt haben möchte. Über meinen Schriftwechsel mit ihr habe ich Kopien mit Eingangsstempel zu Hause. Immer wieder kam derselbe Schrieb von ihr.


    Im Dezember kam der letzte Brief, das ich o.g. Sachverhalt zu klären habe. Daraufhin gab es wieder einen Brief (ebenfalls belegt).Seitdem kam nix mehr.


    Erst wieder am 27.02.2010 kam ein Schrieb, dass vorzulegende Unterlagen (ich fragte ja nun öfters schriftliche welche dies wären) nicht eingereicht würden und ich diese Mitwirkung noch nachträglich nachkommen könne. Dann würde sie entscheiden. Bis dahin werden sämtl. Leistungen ab April gestrichen.
    Gleichzeitig bekam mein Freund einen Brief, indem er endlich mal aufgefordert wurde Bescheinigung xy zu besorgen und abzugeben (bis.1603)


    So, ich hin um Termin zu machen. War erst ab 25.03 möglich. Die Abgabefrist für die Bescheinigung von der Bank wurde auf den 31.03 (als ich auch meinen Termin hatte) verlängert.


    Nun war ich da, klärte ein paar Fragen ab, von jedem gibts es andere Auskünfte. Nun habe ich ja kein Geld bekommen, Miete wurde abgebucht, habe ein fettes Minus auf dem Konto, mein Freund musste eine Rückzahlung von fast 400@ leisten. Mit Strom und Telefon fast alles weg.
    Ich also am Dienstag hin wegen eines Vorschusses (wurde mir bereits am 31.03 angeboten). Meine SB war mal wieder nicht im Haus. Nach einer langen Disusion wurden mir dann 50 € ausgehändigt (ist für eine Woche ja auch ok) und ich musste mir folgendes vorwerfen lassen:


    - Ich hätte mehrere Male nicht reagiert (den Gegenbeweis hatte ich mit, wurde nicht beachtet)


    - Was ich denn wollte schließlich ist Mitte des Monats ja in ein paar Tagen und dann gäbe es ja Kindergeld


    - Wo denn das Geld von meinem Freund geblieben ist bei soviel Bafög (inkl. Beteruungszuschlag)



    Nun ergeben sich für mich ein paar Ungereimtheiten, weil die jetzt auf einmal alles haben wollen:Bafög Bescheinigung und Kontoauszug von meinem Freund, Mietbescheinigung, weil sie ja noch nicht wüssten dass Miete angehoben wurde und trotzdem diese Bescheinigung von der Bank über Kapital- und Zinserträge 2008.


    - In den Schreiben an meinen Freund wird immer wieder mit "Sie beziehen laufend Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts. ..."Beim JobCenter hat man schon zugegeben, dass dies eigentlich ein Formfehler ist, da er selbst kein Bezieher ist. Liesse sich nicht ändern, da ja Vordrucke. Dürfen die dann überhaupt beim Finanzamt über ihn Auskunft einholen (zumal er ja keine steuerpflichtigen Einnahmen hat)?


    - Ich habe jetzt im SGB II $11 gelesen, dass der Betreuungszuschlag eine sog. zweckgebundene Leistung ist und somit von Berechnungen auszuschließen. Dies gelte ja dann auch für das Bafög an sich, da ebenfalls zweckgebunden


    Wie gehe ich denn jatzt am besten vor. Bis morgen wollen die alles haben, aber ich bin mir nicht sicher ob die ein Recht dazu haben.


    Soll ich Beschwerde einreichen? Und zählt für einen Wiederspruch meinerseits das Datum des letzten Briefes oder die verlängerte Abgabefrist.


    Wie lang ist die Wiederspruchsfrist bei
    -Schreiben direkt
    -falsch berechneten Bescheiden


    Schonmal lieben Dank für alle, die sich die Mühe machen bis hierher zu lesen. Habe mich schon sahckundig gemacht, bin aber trotzdem in manchen Punkten noch unsicher
    lg
    nadia

    o.k., nachdem mir am telefon keiner weiterhelfen konnte, war ich mal da.
    die dame an der info fand nix im system (das schreiben kam ja direkt aus nürnberg) und den angeblichen bescheid vom 30.05.07 gibt es gar nicht.sie sagte mir, die 188 ?, die der gerichtsvollzieher haben möchte, sind schon seit januar hinfällig.
    in der leistungsabteilung wurde mir dann gesagt, diese 1202? sind ebenfalls hinfällig, da dies schon von der bafög-nachzahlung angerechnet wurde.
    als ich eben nochmals anrief, weil ich wissen wollte, was ich dem gerichtsvollzieher jetzt sage, meinte man, die hinfälligkeit der 188? wäre eine falsche auskunft, die müssten wir bezahlen.ein bescheid wird jetzt nach langem nachfragen auch endlich mal erstellt (dauert aber natürlich noch:mad: ).


    Also muss ich mir das geld zurück holen.schließlich ist dies auch verrechnet worden, die dame, welche die akte bearbeitet hatte ist jedoch seit dem 01.06 nicht mehr hier im JobCenter!


    als ich fragte, wer denn jetzt für mich arbeitet, bekam ich die antwort"kein betstimmter, wir arbeiten ja im team"!


    Ah, das erklärt natürlich, warum die eine arschhälfte nicht weiß, was die andere tut (entschuldigt bitte meine ausdrucksweise)


    nachdem ich mich bedankte wurde wortlos aufgelegt ohne das ich mich verabschieden konnte



    SOVIEL DAZU


    trotzdem immer noch viele :confused:

    also, es ist ja so das erst mal gilt:mit bafög verfällt der hartz iv anspruch.
    ich habe in meinem studium z.B. 32 ? bafög !!!! erhalten.ich hatte damals nicht gefragt, aber habe gehört das es einen härtefalantrag gäbe.
    wenn sie "genügend" bekommen würde, fällt sie doch aus der bg raus, vor allem wenn sie nicht mehr zu hause wohnt.


    hoffe, es ist so richtig.auf jeden fall war es bei mir so, allerdings heißt das ja nicht gleichzeitig, dass die ARGE damit recht hatte:o

    Hallo erst mal,


    also, ich fange mal von genaz vorne an.seit april 05 beziehe ich Hartz IV, ich war zu diesem zeitpunkt mit zwillingen schwanger und bis der antrag durch war, ließen sich die herrschaften mal wieder ordentlich zeit.im juni war es dann soweit, alles bewilligt (auch erstaustattung etc.).mein freund bezog zu dieser zeit ebenfalls hartz IV.ab sept bekam er bafög, der antrag war allerdings erst im dez fertig bearbeitet.naja, bis dahin bekam er auch von der ARGE geld, das wurde dann mit seinem bafög vereechnet. die haben bei dem zuständigen amt angerufen und einfach gesagt, sie wollen das bafög erts mal bekommen und meinem freund dann seinen rest auszahlen.sie bekamen das geld im januar, bekommen haben wir das defizit seines bafögs letzte woche!


    als wenn das nicht reicht, steht gestern der gerichtsvollzieher vor der türund möchte noch geld für die ARGE haben, weil mein freund wohl durch keine ahnung was eine überzahlung im aug/sep verursacht hätte. den genauen grund hat man mir nicht sagen können.als ich genauer nachharkte, stellte sich heraus, das alles (nach der geburt meiner kinder) neu berechnet wurde.dabei hat man eine überzahlung ende 04! gesehen, bei der man annahm es würde sich um eine nachzahlung handeln. da aber von den letzten kalenderjahren angeblich nur aus- und eingänge zu sehen sein, kann das auch eine nachzahlung sein, muss aber wie eine überzahlung gesehen werden:confused:


    ok, jetzt bekomme ich gestern auch noch ein brief, in welchem die ARGE 1200 und noch was ? von mir zurück haben wollen.warum weiß cih nicht. auch über die tatasache, dass wir nur noch einen teil der miete bekommen haben wir herausgefunden, weil nix mehr aufs konto kam.


    ich habe seit ewig keine bescheide mehr bekommen, nicht für die berechnung, in der wir nur noch mietanteil bekommen, nicht dafür, was meinem freund von seinem bafög verrechnet wurde, nix wegen den 1200 ?.



    WAS SOLL ICH MACHEN? das ich heute mittag da hin gehe, versteht sich von selbst. aber seit dem ich hartz IV bekomme vergeht eh kein monat, wo ich nicht da bin.wie kann ich mir am wirkungsvollsten gehör verschaffen. lohnt es sich, zu einem anwalt zu gehen????


    noch dazu:mein freund hat ab aug 481 ? bafög bekommen, das wurde ihm aber erst später ausgezahlt, da antrag ja so lange bearbeitet.insgesamt hat er dann von aug-dez 1900 noch was ? nachgezahlt bekommen.
    von der ARGE haben wir 749 ? zurück erhalten.mir scheint das ganz schön wenig.schließlich wird unser aller kindergeld und mein einkommen (400?)angerechnet.miete beträgt 330? warm, 4 personen haushalt.



    JETZT MAL GANZ EHRLICHE FRAGE:



    WOLLEN DIE MICH VERARSCHEN??????????????????????????????????




    hoffe, ihr steigt durch, die ARGE tuts schon lange nicht mehr:o




    gruß
    nadia