Beiträge von anarchy007

    hallo...


    als arbeitslosengeld II-empfänger hast du ein anrecht auf miete (kosten der unterkuft)... schliesse mit deinem vater einen mietvertrag ab und du bekommst die im mietvertrag vereinbarte miete... solltest du bisher mietfrei bei deinem vater gewohnt haben, dann geb auf nachfrage an, das es für deinen vater nicht mehr möglich ist, dich mietfrei wohnen zu lassen... da in allen bereichen die kosten gestiegen sind, ist dies eine plausible begründung...
    ich hoffe das hilft dir weiter...


    mfg...

    hallo...


    wenn ihr sohn in der zeit zwischen den ausbildungen als ausbildungssuchend gemeldet war, dann hat er anspruch auf kindergeld... er muss aber ausbildungssuchend geführt worden sein...
    sollte kindergeld rückwirkend bewilligt werden, muss dies der zuständigen arge / jobcenter mitgeteilt werden... eine rückwirkende bewilligung von kindergeld wird auf die algII-leistung angerechnet... da ihr sohn über 18 jahre ist, hat er einen freibetrag von 30,00 €, d.h. von 154,00 € kindergeld werden 124,00 € angerechnet...
    ich hoffe das hilft ihnen etwas weiter...


    ps: grundsätzlich haben nicht sie anspruch auf kindergeld, sondern ihr sohn...

    hallo...


    die kosten der unterkunft sind im bewilligungsbescheid in einer summer aufgeführt... d.h. als gesamtmiete... normal gibt ein mietvertrag auskunft über die grundmiete, die betriebskostenvorauszahlung und die heizkostenvorauszahlung... kucke bitte mal in deinen mietvertrag, was dort unter nebenkosten steht... wenn man mit erdgas oder nachtspeicherheizung heizt, dann muss das schreiben des jeweiligen erdgas- bzw. stromanbieters mit der monatlichen abschlaghöhe vorgelegt werden... bis zu ersten abrechnung werden heizkosten in der regel in voller höhe übernommen, danach nur noch in höhe der angemessenheit...
    stimmt die summe im bewilligungsbescheid mit der gesamtmiete überein, stimmt die zahlung, ergibt sich aber eine differenz unbedingt bei der zuständigen arge / jobcenter nachfragen... sind im mietvertrag kosten für gartennutzung oder so aufgeführt, dann werden diese nicht mitübernommen und sind von der regelleistung zu zahlen...