hallo...
als arbeitslosengeld II-empfänger hast du ein anrecht auf miete (kosten der unterkuft)... schliesse mit deinem vater einen mietvertrag ab und du bekommst die im mietvertrag vereinbarte miete... solltest du bisher mietfrei bei deinem vater gewohnt haben, dann geb auf nachfrage an, das es für deinen vater nicht mehr möglich ist, dich mietfrei wohnen zu lassen... da in allen bereichen die kosten gestiegen sind, ist dies eine plausible begründung...
ich hoffe das hilft dir weiter...
mfg...