Beiträge von Salatlady

    Frau X ist heute 20 Jahre alt,war bei der Auszahlung im September 05 gerade 19 Jahre alt geworden.
    Das Ersparte wurde in ihrem 15.Lebensjahr angelegt,wie gesagt ein Geldgeschenk vom Opa.
    Bis zu der Auszahlung wusste Frau X nichts von dem Geld.


    LG
    Salatlady

    Hallo


    folgender Sachverhalt


    Eheleute X haben eine Tochter X welche mit 18 Jahren in ein anderes Bundesland zieht.
    Sie haben mit der Familienkasse vereinbart,dass das Kindergeld der Tochter auf ihr Girokonto ausgezahlt wird und nicht länger auf das der Eltern.
    Nun war die Tochter arbeitssuchend beim Jobcenter an ihrem neuen Wohnort gemeldet,und bezog/bezieht ALG II.
    Im September 2005 brachte die 19-jährige Tochter ein gesundes Kind zur Welt.
    Ihre Mutter gab ihr die Auskunft,sie hätte bei der Familienkasse "mal eben nachgefragt" ob es korekt sei wenn die Tochter ein eigenes Kind hat und immernoch Kindergeld erhält.
    Die Tochter verwieß die Mutter auf die Mitteilungspflicht,jegliche Änderungen der Tochter der Familienkasse mitzuteilen..."Jaja,wird schon korrekt sein",darauf die Mutter.


    Nun gut,so korrekt war es dann doch nicht.
    Tochter bekam ein Schreiben,in welchem sie aufgefordert wird das Kindergeld vom September 2005 bis März 2007 zurückzuzahlen,Gesamtbetrag knapp 3000?.
    Grund: Tochter ist mit eigenem Kind nicht mehr arbeitssuchend gemeldet,sondern steht in Elternzeit beim Jobcenter gemeldet.Steht somit dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung.
    Die Mutter will damit nichts zutun haben,sie hätte ja kurz am Schalter nachgefragt und "die" hätten gesagt es sei korrekt so.
    Nun bleibt die Tochter auf dem ganzen Schlamassel sitzen,da sie davon ausgegangen ist das die Mutter ihrer Mitteilungspflicht nachgekommen ist.
    Bezahlen könnten Eheleute X den Betrag sehr wohl,es ist einiges an Gespartem vorhanden und der Vater verdient auch nicht schlecht...
    :(
    Bin gespannt auf eure Antworten,danke fürs lesen schonmal


    Liebe Grüße
    Salatlady

    Hallo
    es geht um folgendes:


    Frau X.,Herr Y. und gemeinsames Kind leben in gemeinsamer Wohnung,gelten als BG.


    Frau X.,derzeit wieder schwanger,bezieht seit 01.01.05 ALG II.
    Herr Y. bezieht Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzt.
    Kind (2 Jahre) bekommt Erziehungsgeld und Kindergeld.


    Frau X. hat im September 2005 eine Summe von 6.600? ausbezahlt bekommen,dieses Geld wurde ihr von ihrem Opa geschenkt und war seit 5 Jahren auf ein Konto fest angelegt.
    Sie bekam dieses auf ihr Girokonto ausgezahlt,buchte es ab um es auf ein Sparkonto einzuzahlen.
    Nach knapp einem halben Jahr war das Geld "verbraucht".Ein grosser Teil wurde zur Familie ihres Verlobten ins Ausland geschickt,der Rest für kleinere Anschaffungen ausgegeben.
    Frau X. hat dieses Vermögen dem Jobcenter nicht angegeben.


    Nun bekam Frau X. diese Woche ein Schreiben,in welchem stand


    Sehr geehrte Frau X.,
    mir wurde bekannt,dass Sie im Januar 2005 ein Guthaben bei der Sparkasse XY in Höhe von 6.600,94? hatten. Somit waren Sie nicht hilfebedürftig.


    .....(Verstoß gegen Paragraphen)


    Ich habe zu prüfen,ob die Leistungsbewilligung ganz oder teilweise für die Zeit vom 01.01.2005 bis 30.06.2007 in Höhe von 19,508,59 ? aufgehoben und die gezahlte Leistung gem. 50 SGB X erstattet werden muss.


    Bevor ich eine Entscheidung treffe,gebe ich Ihnen Gelegenheit,sich zu den oben genannten Tatsachen zu äussern.
    ......
    ...
    ....


    Kann Frau X. sich mit einer eventuellen Notlüge aus dieser Situation noch retten?
    Wie hoch darf Vermögen sein,welches nicht aufs ALG II angerechnet werden kann?
    Werden ihr alle Leistungen gestrichen?Wird ein Gerichtsverfahren folgen?
    Wie hoch sind die monatlichen Rückzahlungen?
    Kann ein geplanter,vom Jobcenter aber noch nicht 100% abgesegneter Umzug deswegen nicht mehr bewilligt werden?
    Werden deswegen einmalige Beihilfen,Erstlingsausstattung etc nicht mehr bewilligt?


    :confused: :confused: :confused:


    Vielen Dank fürs Lesen,bin für jede Antwort dankbar


    Salatlady