Beiträge von Freddy

    Hallo,


    wo hast Du das Hessische Gerichtsurteil her? In dem Gerichtsurteil des Hessischen Landgerichtes was ich habe steht drin, dass die zuviel gezahlten Leistungen zurückgezahlt werden müssen, auch wenn das Verschulden bei der Arge liegt.
    Was ist denn nun richtig?