Hallo an alle,
Ok, folgendes:
meine Freundin ist 30 jahre alt, bezieht Hartz 4 und Ihr wurde seid
kurzem eine Sanktion von der Arge aufgedrückt und zwar eine 2 Monatige 30
Prozent kürzung und danach eine 3 Monatige Vollsperre 100 % kürzung also
gesamt ein 5 Monatiger Sanktionszeitraum, der Grund dieser Sanktion, hies
laut der Arge, das meine Freundin 8 Termine bei einer
Arbeitsvermittlungsstelle nicht wahrgenommen hat, obwohl Sie für 2 Termine
ein Attest vom Arzt vorlag diese wurden von der Arge zwar eingehalten aber
nicht Aktzeptiert, somit blieb es bei den 8 unentschuldigten Terminen.
Meine Freundin, wurde in den Gesprächen der Arbeitsvermittlungsstelle
ziemlich fertig gemacht, so sehr, das Sie die darauf folgenden Terminen
sprich der 8 unentschuldigten Terminen, nicht mehr besuchen konnte.
Dies sagte Sie auch bei einem Psychologischen Dienst.
Meine Freundin schrieb eine präzise Begründung, das Sie von der
Arbeitsvermittlungsbehörde runter gemacht wurde oder anderer Wortwahl=
seelisch gedemütigt, diese Begründung wurde von der Arge zwar angenommen
aber Ignoriert sprich keine beachtung gegeben oder kompromissvoll behandelt.
Nach meines Wissens, ist doch eine 30 Prozentige Sanktion erst Möglich sowie Vollsperre ( Nach Wiederholtem mal ) wenn eine Arbeitsstelle nicht angenommen wird oder vermasselt wird
2. Wenn es sich um unentschuldigte Termine Handelt, dann darf doch nur 10 Prozent gekürzt werden und selbst wenn es 8 X Termine = 8 X 10 % = 80 % Kürzung wären, würde es Trozdem nicht aufgehen bei der oben genannten Sanktion, dann blieben Ihr immerhin noch 110 % Regelsatz von den 5 Monaten berechnet für Sie also ein Monat Vollsperre weg !?.
Weil ich mir unsicher bin und kein ganzer Kenner bin Frage ich an die Experten sowie die jenigen, die fast gleiches Erlebt haben.
Ist die Sanktion, der obengenannten Situation, vom Grundgesetz sowie dessen
Sozialgesetz und Hartz 4 Gesetz Richtig ?
Danke auf Antworten im voraus
Greetz::)