Nach einem Urteil des VG Stuttgart vom 16.02.06 Az.: 12 K 5442/04 hat jeder schwerbehinderte Empfänger von ozialleistungen einen Anspruch auf Übernahme der günstigsten Kosten eines Internetanschlusses nebst monatlicher Nutzungsgebühr für 30 Internetstunden.
Hat schon jemand damit Erfahrungen gemacht und wenn ja, bei welchem Träger wird dieser Anspruch geltend gemacht?