Beiträge von ekirlu424

    Nach einem Urteil des VG Stuttgart vom 16.02.06 Az.: 12 K 5442/04 hat jeder schwerbehinderte Empfänger von ozialleistungen einen Anspruch auf Übernahme der günstigsten Kosten eines Internetanschlusses nebst monatlicher Nutzungsgebühr für 30 Internetstunden.


    Hat schon jemand damit Erfahrungen gemacht und wenn ja, bei welchem Träger wird dieser Anspruch geltend gemacht?

    Promt nach meinem schriftlich formulierten Antrag auf Mehrbedarf bekam ich einen Anruf der job-börse mit der Auskunft, dass ein Mehrbedarf nur bei ganz wenigen Krankheiten die zur Schwerbehinderung geführt haben, gewährt wird.


    Gleichzeitig kam dann noch der Hinweis, ob ich denn mit einer Schwerbehinderung von GdB 70 überhaupt noch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen könnte.


    Meine Schwerbehinderung resultiert aus einem nicht mehr heilbaren Lungenemphysem, dass mich in meiner Lebensqualität und Arbeitsfähigkeit tatsächlich massiv einschränkt.


    Und nu?