Hallo Schlumpfine8374,
ich hatte auch eine Teilmonatsberechnung, das wird bei dir sicherlich nicht anders sein.
Mein Antrag war vom 29.03., also noch 3 Tage bis Ende März. Der Bedarf (Regelleistung, Kosten der Unterkunft, Heizungskosten) wurde für den gesamten Monat ausgerechnet, dann durch 30 geteilt und mal die 3 Tage gerechnet. Genauso wurde das Einkommen berechnet. Analog müsste bei dir dann die Berechnung so aussehen:
Bedarf für Mai / 30 x 21 (ALG2 wird erst ab Antragsdatum gewährt --> 11. Mai bis 31. Mai = 21 Tage);
Einkommen im Mai / 30 x 21
Das Wohngeld wurde für Mai komplett ausgezahlt? Dann zählt das zum Einkommen und wird entsprechend der Formel eingerechnet. Vermutlich wird das ALG1, welches du bis 06.05. erhalten hast, genauso eingerechnet.
Erwerbseinkommen: Einkommen wird immer in dem Monat eingerechnet, in dem es tatsächlich aufs Konto kommt. Wenn du also deinen Lohn für Mai erst im Juni erhältst, wird der im Juni als Einkommen gerechnet.
Freibeträge: Mir wurde bei der ARGE gesagt, bei einem Teilzeitjob unter 400,-eu können keine höheren Kosten geltend gemacht werden. Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Job sollen mit den 100,-eu Pauschbetrag bzw. den 20% Freibetrag von Einnahmen über 100,-eu abgedeckt sein. Km-Pauschale usw. kann erst bei einem versicherungspflichtigen Job mit Einkommen über 400,-eu geltend gemacht werden.
Grüße, Slarti