Beiträge von supi

    die arge sagt dass sie s an den VM weitergeleitet hat, der VM kann belegen dass es nicht so war, somit habe ich die mietschulden die durch den mist entstanden sind jetzt monat für monat selber abgetragen und der VM hat meine eingezahlte kaution mit den mietrückständen verrechnet,somit hab ich nur noch im dez. meine rate zu zahlen und bin dann fertig.

    Jetzt hab ich ein Mega Problem....ich habe einen Zwangsumzug verordnet bekommen, bin auch schon umgezogen, Kaution und Umzugsfirma wurde übernommen, nun bin ich bei den Malerkosten für die alte Wohnung angelangt. Die ARGE hat mir genehmigt, dass ich 3 Kostenvoranschläge von Malerfirmen bringen soll, das hab ich gemacht ( günstigster Preis 1100.- € ) . Nun bekam ich einen Anruf von der ARGE dass die Renovierungskosten nur teilweise übernommen werden können, da ich ja eine Kaution beim Vermieter hinterlegt habe ( diese Kaution hatte ich damals aus der eigenen Tasche gezahlt ) und ich diese mit den Renovierungskosten verrechnen müsse. Praktisch übernimmt die ARGE jetzt 500 Euro Malerkosten und ich muss die restlichen 600 Euro selber tragen,die ARGE würde mir die natürlich erstmal darlehensweise vorstrecken. Die Kaution ist allerdings von Vermieterseite her schon mit Mietschulden verrechnet worden,die ARGE hatte damals 2 Monate keine Miete an den Vermieter gezahlt .


    Ist sowas rechtens ? Gibt es da irgend ein Urteil darüber ?


    Ich muss am Montag zur ARGE damit ich mir den Bescheid für den Maler abholen kann. Bitte helft mir.

    Ich habe heute einen "netten " Brief meiner ARGE erhalten in dem es heisst :


    ...dass meine derzeitigen Unterkunftskosten das Maß der anerkennungsfähigen Kosten der Unterkunft nach Vorgaben meines Landkreises . Die derzeitigen Unterkunftskosten können längstens bis zum 01.02.2010 übernommen werden. Ab diesem Zeitpunkt werden die Leistungen für Unterkunft und Heizung auf das angemessene Maß abgesenkt. Meine angemessenen Unterkunftskosten betragen 496,25 Euor / monatlich. "


    Gleichzeitig wird mir in diesem Brief mitgeteilt das bis zum o.g. Datum ein Wohnungswechsel stattfinden soll, in eine Kostengünstigere Wohnung.


    Im moment zahle ich 463,00 Euro Warmmiete und hatte eine Nebenkostennachzahlung von 371,00 Euro :( ( alle Mieter in meinem Haus müssen jährlich ordentlich nachzahlen habe ich jetzt herausgefunden ), die BK-Abrechnung wurde von der ARGE an meinen Vermieter gezahlt .


    Welche Leistungen kann ich denn beantragen bei der ARGE zwecks diesem o.g Umzug ?

    Ich habe mal ein Frage.


    Ich bin gerade auf Arbeitssuche in der Schweiz und habe meine gewünschten Job schon zu 80% in der Tasche, ich muss nächste Woche nochmal in die Schweiz fahren zu einem Abschlussgespräch bei der Firma.


    Ich würde in der Firma zum 1.8.07 anfangen mit arbeit, bin allerdings auch alleinerziehend mit 2 Kindern, um die Kinderbetreuung in de schweiz hab ich mich schon gekümmert, das ist alles schon in Sack und Tüten.


    Ich möchte auch zum 1.7. umziehen da ich etwas "Vorlauf" brauche was die Wohnung dort angeht.


    Zahlt mir die ARGE meine Miete bis zum Ende des Mietvertrages (1.8.) weiter oder nicht?
    Wie sieht es mit der Kaution für die Schweiz aus, wird die auch von der ARGE übernommen?
    Wielange brauchn die für die Bewilligung zwecks Spedition, Kostenvoranschläge hab ich schon 3 Stück.
    Zahlt mir die ARGE weiter mein Hartz4 bis ich meinen 1.Lohn in der Schweiz erhalte?