bei meinem Sohn sieht es so aus, dass er ab Sept. ein ökologisches Jahr ca. 25 km entfernt von unserem Städchen macht.
Die Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln = Null. So hat er von der Oma ein altes Auto bekommen, das auf meinen Namen zugelassen ist. Ich hab ein altes Auto, auf das aber kein Verlass mehr ist.
Er kriegt vom intern. Bund 345 ? und es ist mir schon klar, dass es in die BG mit einfließt, weil er U 25 ist. Kann das Unterhalten des Kfz, so auch die Benzinkosten auch von diesem Geld abgezogen werden, so das er Benzin nicht von den 159 ? bezahlen muss, die ihm noch bleiben?
über eine Antwort wär ich euch dankbar
schönen Gruß an alle von loreley