Sorry, kenne mich da noch nicht soo gut aus. Okay, also sie verlor 2001 ihren Job. Das würde bedeuten, dass sie bis 2002 ALG I bekommen hat und danach die Leistung, die 2004 zu ALG II wurde. Welche auch immer das sei.
Die Betriebskostenabrechnung ist aus 2002, das ist richtig. Die Abrechnung wurde uns 2003 ausgestelt. Damit kann sie von uns gefordert werden. Das JobCenter will aber nur die Hälfte übernehmen, obwohl ich zu dem Zeitpunkt gar kein Einkommen hatte. Und auch jetzt kann ich es mir von meiner Ausbildungsvergütung nicht wirklich leisten.