hallo,
der umzug ist erforderlich aus mehreren gründen:
1) er wohnt auf anderer seite der stadt von arbeit
2) er ist im bisherigen stadtteil nicht sicher (mehrmals schon probleme gehabt)
hallo,
der umzug ist erforderlich aus mehreren gründen:
1) er wohnt auf anderer seite der stadt von arbeit
2) er ist im bisherigen stadtteil nicht sicher (mehrmals schon probleme gehabt)
Hallo,
ein Bekannter von mir bekommt "Leistung nach Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" nach §42 ff. SGB XII sowie ein geringes Gehalt, da er in einer Behindertenwerkstätte arbeitet.
Er möchte nun umziehen, und eine schöne Wohnung ist auch gefunden worden.
Die Warmmiete der neuen Wohnung beträgt 375 EUR, also 15 EUR mehr als die 360 EUR-Grenze. Er ist bereit, die Differenz selbst zu bezahlen.
Wie ist nun die Vorgehensweise?
1) sich bei Hausverwaltung bewerben bzw. Mietvertrag unterschreiben UND DANN Antrag auf Umzug stellen?
oder 2) ERST Antrag stellen, und dann mit Hausverwaltung Kontakt aufnehmen.
Das Problem ist ja, dass eine Wohnung "schnell weg ist", und die Hausverwaltung möglicherweise schnell die Geduld verliert bzw. die Wohnung jemand anders gibt, der nicht erst auf irgendeine Amtsentscheidung warten muss.
An wen richtet man den Antrag im genannten Fall (wie gesagt: kein Alg2-Empfänger, sondern Grundsicherung)?
Danke für Eure Hilfe!!
Hallo,
ein privater Arbeitsvermittler möchte, dass ich einen Vermittlungsvertrag unterschreibe. (bisher hab ich den Arbeitsvermittler noch nicht getroffen, hatte ihm nur meinen Lebenslauf geschickt bzw. Bewerbung auf bestimmten Job). Den unterschriebenen Vermittlungsvertrag soll ich nun ihm schicken.
- Ist ein solcher Vermittlungsvertrag üblich?
- auf was muss ich achten? was sollte drin stehen und was nicht.
Im Vertrag steht z.B.:
- "Der Auftraggeber verpflichtet sich, nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages dem Vermittler unverzüglich (innerhalb von 3 Arbeitstagen) den Vermittlungsgutschein (Original) zuzuschicken. Andernfalls behält sich der Vermittler die Inanspruchnahme von
Schadensersatzansprüchen vor."
- "Die Vermittlungsvergütung beträgt: _____________ €"
- "Der Vertrag beginnt am __________ und endet mit der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages."
- "Sollte der Beginn des vermittelten Arbeitsverhältnisses die Vertragslaufzeit bzw. die Gültigkeitsdauer des Vermittlungsgutscheins überschreiten, wird der Vertrag automatisch um diese Differenz verlängert. Der Auftraggeber verpflichtet sich in diesem Fall zur sofortigen Erbringung eines aktuellen Vermittlungsgutscheins."
- "Lässt der Auftraggeber die Frist zur Erneuerung des Vermittlungsgutscheines verstreichen und es kommt zu einer erfolgreichen Vermittlung, durch den Auftragnehmer, verpflichtet sich
der Auftraggeber die Kosten in Höhe des neuen Vermittlungsgutscheines selbst zu tragen."
Sind solche Punkte üblich und sollte man sowas unterschreiben? Zu welchem Zeitpunkt sollte man sowas unterschreiben?
das ist ja hoch interessant.
1000 Dank schon mal.
wo könnte ich denn dieses Urteil finden??
Hallo,
meine Eltern haben mir ein Haus überschrieben.
Somit würde ich wohl als Alg2 Empfänger nicht in Frage kommen.
Aber: im Haus-Überschreibungsvertrag ist ein Niesbrauch für meine Eltern eingetragen.
Auch ist vertraglich geregelt, dass solange meine Eltern noch leben, diese die Mietseinnahmen bekommen (das Haus ist vermietet).
Bin ich in diesem Fall Alg2 berechtigt (weil ich ja de facto nicht an das Geld komme), als theoretisch verhungern könnte ohne Alg 2.
Danke für die Auskunft.
Hallo,
über einen längeren Zeitraum hatten sich leider enorme Mietschulden angesammelt, so dass es zu einer Räumungsklage kam.
Das Job-Center ist generell bereit, die Mietschulden als Darlehen zu übernehmen.
Doch möchte das Job-Center eine "Unbedenklichkeitserklärung" vom Vermieter, dass ich, sollte das Job-Center die Mietschulden übernehmen, wohnen bleiben kann.
Der Hauseigentümer hat sich bereit erklärt, "die Zahlungs- und Räumungsklage zurückzunehmen, sofern ein Ausgleich der Mietforderungen sowie Anwalts- und Gerichtskosten erfolgt."
Genügt diese Formulierung gegenüber dem Job-Center bzw. anders formuliert: Ist diese Formulierung äquivalent mit der genannten "Unbedenklichkeitserklärung"?
Oder gibt es bestimmte Bedingungen, die eine Unbedenklichkeitserklärung erfüllen muss?
Ist eine Rücknahme der Räumungsklage gleichbedeutend gegenüber einem Versprechen, dass ich wohnen bleiben kann?
Danke für jegliche Hilfe!!
Matthias
? Wenn ich kein Alg2 beziehe, können Kosten für Bewerbungen dennoch von Job-Center übernommen werden?
? Was bezahlt Job-Center generell an Bewerbungskosten (Porto, Reisekosten)?
? Welche Zuschüsse durch das Job-Center sind möglich, wenn man sich selbständig macht und Einstiegsgeld bekommt?
? Können beispielsweise Anschaffungskosten für Geräte wie Labtop, Drucker, Druckerpatrone, Filmkamera, Filmschnittplatz vom Job-Center bezahlt werden?
? Was sind in etwa Höchstsummen, die das Jobcenter an Zuschüssen für Existenzgründer gewährt?
? Kann ich Teilbereiche meiner Selbständigkeit bereits begonnen haben, bevor ich Antrag auf Einstiegsgeld stelle?
? Kann ich eine Firma gründen (ohne Förderung durch Jobcenter) und im Anschluss eine ähnliche Firma gründen, dann mit Förderung durch Job-Center?
Inwieweit kann eine Psychotherapeutenausbildung vom Arbeitsamt gefördert werden?
? Inwieweit darf man Eigenheim haben, ohne dabei den Anspruch auf Alg 2 zu verlieren?
? Diese Frage bezieht sich auf ein großes Haus.
? Was ist, wenn die eigenen Eltern ein Haus überschreiben, die Eltern aber die Mieteinnahmen bekommen bzw. Niesbrauch auf dem Haus haben?
? Mit anderen Worten: kann hier beispielsweise zwischen Eigentum und Besitz eines Hauses unterschieden werden und man nur Eigentümer, aber nicht Besitzer ist?