Beiträge von arm_inarm

    Liebe Leute,


    mein Bafög ist nach Erreichen der Förderungshöchstdauer von 8 Semestern im September 2006 abgelaufen. Staatl. anerkannte Gründe für eine Verzögerung des Studiums bzw. für eine Verlängerung des Förderungszeitraumes liegen nicht vor. Ich bin nun im 10. Semester und möchte Wohngeld beantragen. Tatsächlich habe ich auch alle nötigen Scheine um die Zulassung zur Abschlußprüfung zu beantragen. Nur: Ich habe noch kein Diplomthema, bzw. noch keine Partner für den Film den ich im Rahmen des Diploms machen möchte (prüfungsrechtlich aber nicht muss), und weiß auch ehrlich noch nicht, wann die Planung so weit steht, dass ich den Antrag zur Zulassung zur Abschlußprüfung ruhigen Gewissens stellen kann.
    Für den Wohngeldantrag benötige ich einen Negativbescheid des Bafög-Amtes, der eben auch die Abschlussförderung (jenes voll verzinste Bankdarlehen) ausschliesst.
    Für diesen Negativbescheid muss ich eine Erklärung beim Bafög-Amt abgeben, wie mein weiterer Studienverlauf aussehen wird. Meine Frage: Können sie mich "zwingen" die Zulassung zur Abschlußprüfung bzw. damit einhergehend eine Abschlußförderung zu beantragen, wenn ich alle Scheine habe, aber noch kein Diplomthem? Oder anders gesagt ist das Nichtvorhandensein eines Diplomthemas ein ausreichender Grund, der eine Abschlußförderung ausschließt?
    Denn ehrlich gesagt möchte ich, solange ich keine Diplomprojekt in Aussicht habe, kein Bankdarlehen, sondern lieber Wohngeld beantragen.
    Ich weiß, is n bißchen kompliziert geraten, der Text, aber Danke für Eure Hilfe!
    Viele Grüße!