Danke für die schnelle Antwort,
ich bin sowieso auf alg2 angewießen, mit und ohne ehegattenunterhalt. Uns hat ein Ra erklärt das es möglich ist zu verzichten, da mir keine Nachteile entstehen würden.Mein Mann würde sich beim Notar verpflichten einen persönlich festgesetzten Betrag an mich zuzahlen der mit jeder Gehaltserhöhung angepasst werden würde. Vorausgesetzt mir stehen die Leistungen der Unterkunft zu, da es ohne die doch recht knapp in der Berechnung wird.
Es ist vielleicht verwirrend aber ich bekomme ca. 600? Kindesunterhalt und 462? Kindergeld, wenn dann die Miete dazu übernommen wird bin ich bei einer Summe die für mich als Existenzminimum ausgerechnet wurde. Ich ziehe daher keinerlei Vorteile daraus wenn ich auf diesen Unterhalt bestehe, da mein Mann mir 3/7 tel nicht zahlen könnte und ich vom Amt ja sowieso nur die Existenzm.grenze erhalte. Nur das mein Mann durch meinen Verzicht von 890? Selbstbehalt auf 1200? die er dann für sich hat, rutscht. Ich finde das ist die Überlegung wert...:)
Vielen Dank Kätzchen für eine Antwort.