Beiträge von he2lmuth

    Hallo Kätzchen, danke auch Dir!


    Es ist ja nicht so, dass wir unser Kind darben lassen würden :) ,


    aber wenn ich so sehe, wofür unser Staat gerade im Sozialbereich Geld ausgibt, möchte ich auch nichts verschenken, was mir bzw. uns zustehen würde.


    Im BGB finde ich keine Altersbeschränkung... Früher war das mal das 27te jahr.


    Danke
    Hellmuth

    Hallo Erklärbär,


    ganz herzlichen Dank für Deine Antwort!!


    Meine Tochter wird im Mai 27 und studiert noch bis zum Herbst.


    Falls wir für die dann 27 jährige nicht mehr unterhaltspflichtig sein sollten, werde das nachlesen, stellt sich mir die Frage wovon die Studentin dann leben soll.


    Gesetzt den Fall man hätte ein schlechtes Verhältniss zum Kind (was bei uns nicht der Fall ist :) ), erwartet der Staat dann den Abbruch des Studiums? Denn auch mit einem Nebenverdienst sind ja die erforderlichen 650 ? kaum zu erreichen, wenn auch noch studiert werden soll.


    Danke nocheinmal :)


    Hellmuth

    Hallo und guten Tag, ich bin der Neue ;)


    Meine Tochter studiert ohne Unterbrechung seit ihrem Abitur (Erststudium) und wird im Herbst fertig sein.
    .
    Bisher bekam ich Kindergeld, welches die Tochter erhielt. Ein wenig verdient sie nebenbei, aber zu wenig um davon leben zu können.
    Sie lebt in einer eigenen Wohnung Miete 320 ?.


    Kann die Tochter nun Sozialhilfe oder Hartz beantragen nachdem das Kindergeld weg ist?
    Geht das Einkommen der Eltern in die Betrachtung ein?
    Früher waren die Eltern nur bis zum 27ten Lebensjahr unterhaltspflichtig... wie ist das heute?


    Für die Antworten herzlichen Dank


    Hellmuth