danke for deine Antwort.... diese hat mir sehr geholfen, deine aussage hat mir auch mein Anwalt bestätigt... nochmal danke
Beiträge von Sero-One
-
-
Hallo zusammen.
Ich hatte mit meiner Freundin eine BG, lebte zusammen in einer Wohnung. Etwa 3 Monate später habe ich dann die gemeinsam angemietete Wohnung verlassen (Wir hatten halt Zoff) und bin zu meiner Mutter gezogen (anderes Bundesland)die mir unentgeltlich ein Zimmer zu Verfügung gestellt hat. Meine Freundin lebt in Rheinland Pfalz und ich nun in Hessen, die beiden Orte sind ca. 15 Km entfernt. Ich habe mich auch ordnungsgemäß bei meiner Mutter angemeldet.
Nun hat meine Freundin unser Kind geboren und natürlich halte ich mich deshalb auch sehr oft bei meinem Kind auf, fast Täglich und übernachte auch hin und wieder bei Ihr, aber an ein Zusammenziehen ist derzeit von ihr und mir nicht geplant da wir uns so besser verstehen.
Nun zu meiner Frage!
Wie oft und wie lange darf ich bei meiner Freundin übernachten, und wie oft darf ich mein Kind besuchen. Wann bin ich Ortsabwesend. Mein derzeitiger Wohnort ist ca. 15 Km von meiner Zuständigen ARGE entfernt! Habe keinen PKW und nur eine schlechte Bussanbindung. Der Wohnort meiner Freundin ist ca. 2 Km von meiner ARGE entfernt ?. Und wenn ich mal da Übernachte und ich Post von der ARGE bekomme, kann meine Mutter mir das sofort mitteilen(Telefonisch).
Ist es eventuell ratsam einen Nebenwohnsitz bei meiner Freundin Anzumelden.
Liebe Grüße
Sero-One:)