Beiträge von dorian2105

    danke für die infos
    ...wollte nur sicher sein bevor ich da am montag hinrenne und stress mache.
    noch ne kurze frage: meine freundin ist zudem im 9.monat schwanger...gibt es da nicht sowas wie mehrbedarf bei schwangerschaft und kann man das auch rückwirkend geltend machen? das war der sachbearbeiterin bekannt und der mutterpass wurde vorgelegt.....genauso wie alle anderen daten schon vor dem 11.01. vorlagen! Wie haben uns auch alles quittieren lassen, was wir an daten vorgelegt haben, da wir schon von bekannten gehört haben das das a-amt da schon mal was verlegt! absicht sei jetzt mal nicht unterstellt!



    fazit...ich bzw. meine freundin kann ansprüche rückwirkend ab 08.09.06 geltend machen und das zur not auch auf dem rechtsweg einklagen...liege doch da richtig oder!?


    ..vielen dank

    hi,


    wir sind eine junge bedarfsgemeinschaft aus nrw.
    Ich studiere und bekomme 507,00 eur bafög, 200 eur unterhalt von den eltern und gehe noch für 150eur im monat arbeiten.
    Meine freundin ist arbeitslos und hat am 08.09.2006 algII beantragt.
    Heute kam der bescheid!!!
    Die Berechnung is mir schon recht einleuchtend. wir haben zu zweit einen bedarf incl. wohnraum von knapp 1200,-eur...davon ab gehen die knapp 850 eur von mir....bleibt ein betrag von 350,- für meine freundin!


    Aber warum wird das erst rückwirkend ab dem 11.01.07 gezahlt?


    Was ist mit dem zeitraum vom 08.09.(antragstellung) bis zum 11.01.


    BEKOMMT MAN NICHT AB TAG DER ANTRAGSTELLUNG GELD?
    danke für antwort


    mfg
    dorian