Beiträge von isegrim

    Hallo Kätzchen35,


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    Zu den vom Amt zu übernehmenden Kosten zählen neben den Heizkosten auch die “kalten“ Nebenkosten wie Wasser, Müllentsorgung, Schornsteinfeger, auf Mieter umgelegte Versicherungen und Steuern. Lediglich Strom (Ausnahme: Heizstrom) und Warmwasserbereitung sind bereits mit den Regelsätzen abgegolten. Als Warmwasserkosten ziehen die meisten Ämter pauschal 18% von den Heizkostenabschlägen ab. Alternativ werden Kopfpauschalen von etwa 9 Euro pro Person im Monat angesetzt.
    Läuft allerdings die Warmwasserzubereitung über einen Durchlauferhitzer odere über einen Elekroboiler wird nichts abgezogen.
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    Ich heize ebenfalls mit Ölradiatoren, also mit Strom. Wie wird das denn nun berechnet?
    Im voraus vielen Dank.
    isegrim