Tja, als ich damals nach der Schule nicht direkt eine Stelle hatte hieß als erster: "Warum gehen Sie nicht studieren?" - "Weil ich nicht will" - "Müssen sie ja auch nicht, schreiben sie sich irgendwo ohne NC ein, zu den Seminaren gehen sie einfach nicht hin" - hauptsache nicht arbeitssuchend!
Beiträge von Sascha
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Also ich werde aus deinem Post nicht ganz schlau. Dein Mann (heißt verheiratet, also sollte er volljährig sein), darf keinen Job annehmen weil er ein Jugendlicher ist?!
Also, was du suchst ist das Arbeitsschutzgesetz für Kinder und jugendliche.
Ab 14 darf man in der Regel anfangen zu arbeiten (Zeitungen austragen).
Ab 16 darf man dann, mit Einschränkungen wegen dem Alter, "normal" arbeiten. Einschränkungen sind z.B. keine Nacht- / akkordarbeit, 5-Tage-Woche (Schule Mo-Fr, darf man Sa & So NICHT arbeiten), mehr Pausen etc.
Nachzulesen z.B. hier: http://de.wikipedia.org/wiki/JugendarbeitsschutzgesetzÜbrigens: Ob ein Jugendlicher für 3,50? die Stunde arbeitet oder nach einem Jahr Millionär ist, ist völlig egal!
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Hallo,
ich glaube schon.
Aber Du hast nichts davon, weil Du maximal 160,00 ? dazu verdienen darfst.
Erkundige Dich bei Deiner ARGE.FALSCH!
160 Euro bei ALG 1
100 Euro bei ALG 2!! -
Na ja, mir fallen zu dir ein paar Punkte ein.
1. Ausziehen kannst du wenn du unter 25 bist nur wenn das Zusammenleben mit deiner Mutter / Familie unzumutbar wäre (was du zu beweisen hast).
2. Deine Mutter steckt in der selben Situation, will nicht das du so endest (arbeitslos für immer)
3. Mach eine Ausbildung, ein 400-Euro-Job bringt dich nicht weiter
4. Bitte: Wenn du schriftliche Bewerbungen genau so schreibst wie deinen Post hier würde ich dich niemals einstellen! Gehe zu deinem PAP (Persönlichen AnsprechPartner beim Amt) und sag ihm das du Bewerbungstraining machen möchtest. Der Clou: in vieln Programmen bekommst du alles gratis um dich zu bewerben (Pc, Fotos, Mappen, Porto)!!
5. Und: Mache ein AUSBILDUNG!
6. Sag deiner Mutter das du dich ehrlich bemühst und ihr auch mal zusammen zum Amt gehen könnt; baut euch auf, zieht euch nicht runter!
7. !!! AUSBILDUNG !!!PS: Sag nicht du bist mit 20 zu alt für eine Ausbildung, stimmt nicht! Bin 23, mache nächstes Jahr mit 24 meine 2.!
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Ja, auf jeden Fall bekommst du mehr Geld. Vielleicht hilft dir diese Seite weiter: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26546/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A092-sozialrechtliche-Leistungen/Allgemein/Behinderte-Kinder.html
Versuche eine UNABHÄNGIGE Beratungsstelle aufzusuchen, einige Leute im AMt geben keine (richtigen) Auskünfte!
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Hallo!
Habe das gleiche Problem, wir leben schon zusammen mit unseren beiden Kindern und beziehen z.Z. Alg2.
Habe gerade eben mit dem Bürgertelefon gesprochen:
1. Dein BAföG ist gleichgesetzt mit deiner Grundsicherung und wird NICHT angerechnet!
2. Evtl. KINDERGELD für dich wird zu 100% beim ALG2 angerechnet!
3. ZUVERDIENST von euch beiden wird angerechnet (die ersten 100 Euro frei, danach 20% etc.)Unterm Strich: Wenn du nicht genügend BAföG bekommst um über die Runden zu kommen hast du ein Problem weil dir das A-Amt fast alles wegnimmt was du verdienst!
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hi
wollt mal fragen wie das ist nach dem gehalt meiner eltern würde mir eigentlich kein bafög zustehen. Aber die sind getrennt aber nicht geschieden und leben in unterschiedlichen Wohnungen.
Hab ich in dem fall doch ne chance bafög zu erhalten?danke schon im voraus
Hallo!
Es kommt darauf an wie viel deine Eltern verdienen.
Sie haben einen gewissen Grundbetrag von dem sie nichts zahlen müssen. Gut nachrechnen kannst du das bei http://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/
Tipp: Falls einer der beiden jetzt deutlich weniger als vor 2 Jahren verdient, kann er einen s.g. "Aktualisierungsantrag" sttellen, damit er nach aktuellem Gehalt berechnet wird! -
Es bleibt dir also nur die Möglichkeit neben dem Studium zu jobben um Geld ranzuschaffen (beachte die Anrechnungsgrenzen bei ALG2, nicht das du für deine Eltern arbeiten gehst) oder dein Studium zu schmeißen und dich zu hause auf ALG2 zu freuen...
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Es kommt drauf an.
Wenn deine Partner nicht allein bleiben kann und Pflegebedürftig ist, so kannst du dir das attestieren lassen. Die Kinder müssen ebenfalls morgens versorgt werden. Wenn du das zeitlich nicht schaffst muss es (wenn es möglich ist) dein Partner machen oder eine Haushaltshilfe.
Ich würde mich bei einer ALG2-Beratungsstelle vorstellen.
Generell ist es aber so das man nur in Härtefällen so etwas ablehnen kann. Ob das bei dir der Fall ist muss dann halt geprüft / belegt werden. -
Und wie sieht das aus, wenn sie hohe Krediverpflichtungen hat, die daraus enstanden sind, bevor wir zusammen gekommen sind. ?????
Danke für die Mithilfe zu meinen Fragen
lg Anja
Habe jetzt den Paragraphen nicht im Kopf, aber das Amt erkennt generell keien Schulden bei der Berechnung an!
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Bei der Berechnung der Wohnung werden die Kosten gedrittelt, d.h. 2/3 für deine Eltern über ALG2, 1/3 Musst du mit den paar Euro BaföG-Mietzuschuß berappen.
Jetzt kommt auch der Punkt wo ich am Ende bin.
Wenn du jetzt arbeiten gehst, wie viel wird angerechnet? Bei mir wird es genau so sein (nur das ich nicht mit meinen Eltern sondern mit meiner Frau zusammen lebe).
Ich VERMUTE dass dann die gleichen Hinzuverdienstgrenzen zählen wie bei ALG2, danach hält das Amt die Hand auf. -
Puuh! Große Familie! Erst ein mal Respekt vor deiner täglichen FAMILIENarbeit die du leistest.
Es ist wichtig für diesen Fall ob dein LG (lebensgefährte) rund um die Uhr Betreuung benötigt und ob er gesundheitlich in der Lage ist auf die Kinder aufzupassen.
Aus deinen ärztlichen Bescheiden muss hervorgehen dass du für eine spezielle Arbeit nicht geeignet bist bzw. diese nicht leisten kannst (es reicht nicht wenn drin steht das deine Bandscheiben kaputt sind und das wars).
Wenn du keine Bescheide hast musst du sie vom Arzt sofort holen.
Kann dein LG nicht auf die Kinder aufpassen muss das Amt die Kosten für die Betreuung der Kinder übernehmen!
Des Weiteren würde ich (wenn du das sowieso nicht schon getan hast) die gesamte Situation deinem ALG-Bearbeiter vorlegen. Wenn er dann meint er müsse dich arbeiten schicken dann wende dich an seinen Vorgesetzten (den Namen muss er dir nennen) und lasse durchblicken das du das auch gerne der Presse mitteilen würdest (für die ist so etwas als letzte Instanz ein gefundenes Fressen).
Meines Wissens nach gibt es nur die Möglichkeit komplett zu hause zu bleiben wenn ein Angehöriger Pflege benötigt und du für ihn dar sein musst. -
Hallo!
Ja, die Arge kann ohne Grund dein Konto kontrollieren. Man darf lediglich Ausgaben schwärzen (z.B. wenn es dir peinlich ist bei Beate Uhse eingekauft zu haben). Einnahmen dürfen nicht geschwärzt werden.
Im Grunde genommen reine Schikane aber rechtens!
http://wdbfi.sgb-2.de/paragraphen/p51/p51_10001.html -
Hallo!
Leider ja. Kinder über 25 oder Kinder die jünger sind aber selber arbeiten (und dadurch nicht bedürftig sind) zählen nicht mit in die s.g. Bedarfsgemeinschaft (http://www.arbeitsmarktreform.de/AMR/Navigation/Geldleistungen/bedarfsgemeinschaft.html) aber zur Haushaltsgeimenschaft (http://www.arbeitsmarktreform.de/AMR/Navigation/Geldleistungen/haushaltsgemeinschaft.html). Daher müssen alle ihr EInkommen offen legen.
Hier ein ähnlicher Fall: http://www.arbeitsmarktreform.de/AMR/Navigation/root,did=157650.html -
Hallo!
Erst mal tut es mit Leid das dir so etwas passiert ist.
Sicherlich ist dir die Änderung beim Hartz4 bekannt nachdem junge Menschen nicht mehr berechtigt sind in eine eigene Wohnung zu ziehen wenn die arbeitslos und damit ohne Einkommen sind.
In diesem Fall kannst du dich allerdings auf einen Härtefall berufen.
Gehe zum Amt und lege deinen Fall dem zuständigen Bearbeiter dar. Egal wie seine Antwort ist, stelle auf jeden Fall einen schriftlichen Antrag. Falls dieser abgelehnt werden sollte musst du einen Rechtsanwalt aufsuchen.
Viel Glück! -
Hallo!
Das Thema schulische Ausbildung ist schwierig. Ich habe selbst im Sommer meine schulische Ausbildung abbrechen müssen da ich nicht genug Geld bekommen habe.
Zuerst musst BaFöG-berechtigt sein. Bist du dass nicht hast du keine Chance es sei denn du suchst dir einen Nebenjob (was zeitlich praktisch unmöglich ist). Als Auszubildene bist du NICHT ALG2-berechtigt!
Dazu:
§7 Abs.5 SGB II besagt:(...)
(5) Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 60 bis 62 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. In besonderen Härtefällen können Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Darlehen geleistet werden.
Wenn du BaFög bekommst musst du dadrauf achten das du kein/geringes Schulgeld sowie möglichst keine Fahrtkosten (Fahrkarte) hast. Beides wird vom BaFöG-Amt nicht anerkannt und du musst es von deinem (geringen) BaFög bezahlen. Bei der Berechnung wird dein Mietanteil sowie Bedarf und Mietanteil von deinem Kind mitberechnet.
Dein Freund wird danach einzelnd berechnet da das BaFög gleichzeitig dein Bedarfssatz ist (egal ob du 100 oder 500 Euro bekommst). Er bekommt dann 1/3 der Miete sowie 311 Euro ALG2. -
Hallo!
In Hannover gehst du mit dem NOCH NICHT UNTERSCHRIEBENEN Mietvertrag bzw. Wohnungsangebot auf deinen NAmen zum Amt und lässt das von deinem Bearbeiter absegnen.
Du kannst einen kompetenten Bearbeiter auch sagen dass der Vermieter nicht wissen darf das du ALG2-Empfänger bist (viele wissen wie er schwer es ist an Wohnungen zu kommen). -
Vielleicht da:
http://www.anhaltspunkte.de/zeitung/urteile/L_8_AS_4314.05.htm oder das:
www.bverwg.de/media/archive/2030.pdfAm besten beides schreiben, je mehr Paragraphen du hinschreibst desto kleiner wird dein Bearbeiter!
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Hallo!
Allgemein ist es so dass das Amt keine Schulden anerkennt (bei deinen Eltern hast du ja Schulden). Das heißt sie geht nur davon aus das du die Summe X besitzt.
Eine NICHT erlaubte Möglichkeit ist es herauszufinden ob die Banken dieses Landes Auskünfte an deutsche Behörden geben; wenn nicht könntest du das Geld verschweigen (es dürfte später aber nicht auf deinem Konto auftauchen). Wie gesagt, es wäre nicht erlaubt!
Ich befürchte das es nicht einfach so akzeptiert wird wenn das Geld rechtlich dir gehört (da es auf deinen Namen angelegt ist).
Was mir sonst noch einfällt: Du schreibst deinen Eltern einen Schuldschein und wartest bist du das Geld hast und zahlst es zurück. Erst danach beantragst du Hartz4 (wenn es finanziell irgendwie möglich ist). Der finanzielle Verlust wäre geringer als wenn das Amt wohl die Ersparnisse anrechnet. -
Hallo!
Mir ist momentan leider nichts weiter bekannt.
Meinst du mit weiteren Zulagen bestimmte Ausgaben oder nur einen allgemeinen Überblick?