In eurem Fall würde ich aber sagen, ist es sicherlich besser schnellstmöglich zu einer Rechtsberatung zu gehen, die sich mit Sozialleistungen auskennt. Im Rathaus kann man sich einen Beratungsschein holen, damit man zu einem Anwalt gehen kann.
Um mich mal selbst zu zitieren
Mit dem Beratungsschein, zahlt man sich eben nicht dumm und dämlich beim Anwalt
Ich erklärte ja bereits, das ich es sowieso unsinnig finde, das man wegen eines fehlenden Ablehnungsbescheides von ALG I kein ALG II gewährt, da wie bereits mehrfach erwähnt,
ALG II ZUSÄTZLICH beantragt werden kann!
Ich würde in dem Fall (von diesem Erstattungsantrag wusste ich in der Tat bisher noch nichts) einfach
nochmal zur ARGE stifeln und direkt beim zuständigen Sachberarbeiter einen Termin holen und ganz bestimmt und sachlich die Dramatik dieser Lage verdeutlichen. Es kann einfach nicht sein, das Menschen notleiden müssen, weil ein anderes Amt den Hintern nicht hochkriegt Und ich würde auch darauf drängen den Termin SCHNELLSTMÖGLICH zu bekommen und sich nicht mit langen Wartezeiten abwimmeln zu lassen.